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Ein Arzt mit Stethoskop um den Hals hantiert mit einem I-Pad.

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Plagiate in der Medizin: Nach dem Titelverlust in die Schweiz

Aus der Traum vom Dr.-Titel, wenn man ihn in Deutschland wegen Plagiierens verliert? Keineswegs. Die Uni Basel verlieh jetzt einem Plagiator ihren Dr. als Ersatz.

Was macht ein Arzt, der nach mehr als zwanzig Jahren den Doktortitel verliert? Die Frage stellte sich einem HNO-Spezialisten, den die medizinische Fakultät der Uni Heidelberg 2016 wegen Wissenschaftsbetrug degradierte. Die Herkunftsforscher von Vroniplag-Wiki zählten auf mehr als 95 Prozent aller Seiten der Dissertation Plagiatsstellen.

Für den Beruf braucht der Plagiator den Doktortitel zwar nicht. Trotzdem: „Die Verleihung eines Titels hebt den dadurch Ausgezeichneten bei Weitem nicht in dem Grade, wie ihn die Entziehung herabsetzt.“ Das stellte der Rechtsgelehrte Paul Laband schon vor gut hundert Jahren fest. Also zog der ertappte Doktor vor Gericht. Bis zur Entscheidung des Rechtsstreits blieb der akademische Grad erhalten. In diesem Sommer gab der Kläger aber auf, der Titelentzug ist jetzt bestandskräftig.

Als könnte der Arzt bald Silberjübiläum als Dr. med. feiern

Doch zwischenzeitlich hatte sich der Arzt zum „Dr. med. der Universität Basel“ promovieren lassen, wie der verantwortliche Dekan bestätigt. Er bejaht ein „öffentliches Interesse“ an diesem Vorgang, das der Anwalt des Promovenden nicht gesehen hatte. Tatsächlich hat die Sache länderübergreifende Bedeutung: Denn der eidgenössische Doktortitel kann nicht nur in der Schweiz, sondern laut zwischenstaatlichem Abkommen auch in Deutschland ohne genaue Herkunftsangabe geführt werden. So entsteht der falsche Anschein, als ob der in Deutschland des Plagiats überführte HNO-Arzt bald Silberjubiläum als Dr. med. feiern könnte.

Allerdings gibt es einen Haken: Die Basler Promotionsordnung verlangt vom Doktoranden eine schriftliche Erklärung, dass „weder die vorliegende Dissertationsarbeit noch eine andere bei einer anderen Medizinischen Fakultät eingereicht wurde“. Das klingt bekannt. Auch an der Medizinischen Fakultät in Heidelberg gilt eine derartige Promotionssperre: „Die Zulassung ist zu versagen, wenn bereits ein Doktorgrad im In- oder Ausland erworben wurde.“ Ähnliche Regelungen gibt es bundesweit. Nur den Ehrendoktor kann man im selben Fach mehrfach bekommen.

Bundesweit ist der zweite Versuch nach Aberkennung ausgeschlossen

Der Basler Promovend, leitender Arzt am Kantonsspital Luzern, habe den Verlust seines ersten Doktorhutes tatsächlich „korrekt angegeben“, sagt der Dekan. Er lässt durch seinen Sprecher erklären: „Es liegt in der Kompetenz der Fakultät, die Promotionsordnung zu erlassen und den Grad Dr. med. zu vergeben.“ Wieso das aber gegen den Wortlaut der Promotionsordnung geschehen kann, erläutert der Sprecher nicht. Es handle sich einfach um „eine akademische Angelegenheit“. Die sei „im Rahmen der Hochschulautonomie“ zu klären, bestätigt das kantonale Erziehungsdepartement, die Staatsverwaltung. Letztlich ist es dann einfach so: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Für Deutschland gilt allerdings zweifelsfrei: Nach Aberkennung des Doktorgrades ist nicht nur in Heidelberg ein zweiter Versuch ausgeschlossen, sondern bundesweit. Das hängt mit der landesgesetzlich und höchstrichterlich verbürgten akademischen „Würde“ zusammen, die der plagiierende Doktorand nachhaltig verletzt hat. Demgegenüber erscheint das zweite Promotionsverfahren in Basel wie ein akademisches Resozialisierungsprogramm für gefallene Sünder. Vor diesem Hintergrund gibt der Münchner Rechtsprofessor und Plagiatsexperte Volker Rieble Promotionsbetrügern, die an deutschen Unis enttarnt wurden, einen bösen Rat: „Rübermachen in die Schweiz.“

Hermann Horstkotte

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