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Ein Porträtbild von Peter Frensch.

© Falk Weiß/ HU Berlin

Peter Frensch leitet nun Berliner Humboldt-Universität: Interims-Präsident bleibt bei Verfassungsbeschwerde

Wissenschaftssenatorin Ulrike Gote hat Peter Frensch als kommissarischen Chef der Humboldt-Uni bestellt. Die Bedenken seiner Vorgängerin in Bezug auf Dauerstellen teilt er.

Nach dem spektakulären Rücktritt von Sabine Kunst als Präsidentin hat die Berliner Humboldt-Universität (HU) jetzt auch offiziell wieder einen Uni-Chef. Wissenschaftssenatorin Ulrike Gote (Grüne) beauftragte den früheren HU-Vize Peter Frensch am Freitag mit der kommissarischen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte. Zuvor hatten Konzil und Kuratorium der HU Frensch als Interimspräsidenten vorgeschlagen.

Psychologie-Professor Frensch, der von 2011 bis Frühjahr 2021 HU-Vizepräsident für Forschung war, übernimmt die Leitung des Präsidiums bis zum Amtsantritt einer neuen Präsidentin oder eines neuen Präsidenten. Die Neuwahl ist für Mitte Februar dieses Jahres geplant. Wann die neue Leitung dann antreten kann, ist aber offen.

Sabine Kunst, die die Universität seit 2016 geleitet hatte, kündigte ihren Rücktritt im Oktober 2021 unter Protest gegen das neue Berliner Hochschulgesetz an. Die darin enthaltene Regelung, dass Postdoktoranden auf Haushaltsstellen der Universität entfristet und nach Ablauf ihres Vertrages auf Dauerstellen übergeleitet werden sollen, hielt sie für nicht umsetzbar.

"Eine sinnvolle Umsetzung des Gesetzes" auf den Weg zu bringen, sieht Frensch jetzt als eine seiner vorrangigen Aufgaben. "Ein besonderes Augenmerk des HU-Präsidiums" unter der Leitung von Frensch liege nun "auf der Klärung der Fragen um die Beschäftigung von Nachwuchswissenschaftler:innen auf Haushaltsstellen", heißt es in einer Mitteilung der HU.

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Das Präsidium sehe sich "in der Pflicht, gemeinsam mit den Gremien, Fakultäten und Instituten der Universität, kreative und langfristig tragende Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln". Das klingt konzilianter als die pauschale Absage von Sabine Kunst an die Umsetzbarkeit des Hochschulgesetzes.

Rechtssicherheit des Gesetzes soll geprüft werden

Doch an der Verfassungsbeschwerde, die Kunst noch in den letzten Tagen ihrer Präsidentschaft in Karlsruhe eingelegt hatte, will das Präsidium auch unter Peter Frensch festhalten. Die Rechtssicherheit des Gesetzes müsse vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden, heißt es.

Skulptur mit zwei drehenden Köpfenn auf Säulen auf einem Uni-Campus.
Der Streit um das neue Hochschulgesetz dreht sich um Dauerstellen im Mittelbau. Im Bild eine Installation auf dem HU-Campus Adlershof.

© imago images/Jürgen Held

Teile der Professorenschaft und die Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter im Akademischen Senat der HU hatten sich wie berichtet über Kunsts letzte Amtshandlung verärgert gezeigt. Zum einen habe Kunst die Beschwerde an den Gremien vorbei eigenmächtig eingereicht und damit gegen die HU-Verfassung verstoßen. Zum anderen wurde mehr Reformwillen erwartet, den der Akademische Senat zeigen solle, indem er die Verfassungsbeschwerde zuallererst im neuen Jahr zurückziehe.

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Mit seinem ersten Statement als Interims-Präsident zeigte Frensch dazu keine Bereitschaft: „Man muss und kann von einer Hochschulleitung erwarten, dass sie einen solchen Schritt unternimmt, um mögliche Schäden von den Betroffenen und der Universität abzuwenden." Der rechtliche Status des neuen Hochschulgesetzes sei nun einmal unklar, was "erhebliche Konsequenzen für die Universität als Ganzes haben kann".

Zur Frage, wer Verfassungsbeschwerde einlegen kann, hatte das Präsidium kürzlich bereits über den HU-Sprecher mitgeteilt, die Zuständigkeit dafür liege beim Präsidenten oder der Präsidentin und nicht beim Akademischen Senat; diese Auffassung sei rechtlich geprüft.

Bestehende Verträge werden nicht verlängert, neue kaum geschlossen

Kern der Argumentation des Präsidiums gegen das Hochschulgesetz war bisher, dass das Land Berlin bei den Karrierewegen des wissenschaftlichen Nachwuchses keine Gesetzgebungskompetenz habe, weil diese bereits der Bund mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz wahrgenommen hat. Dieses zu reformieren, ist eines der Vorhaben der Ampelkoalition im Bund.

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Das HU-Präsidium argumentiert nun auch damit, dass die Absicht des Berliner Gesetzgebers, die Karriereaussichten von Nachwuchswissenschaftler:innen sicherer zu machen, bereits ins Gegenteil verkehrt sei. Weil "entsprechende Rahmenbedingungen" fehlten – gemeint ist die Finanzierung der zusätzlichen Dauerstellen – würden bestehende Verträge mit promovierten wissenschaftlichen Mitarbeitenden auf Haushaltsstellen vorerst nicht verlängert. Neue könnten nur in wenigen Fällen abgeschlossen werden.

Genau dazu aber hatten sich Professor:innen und andere Gruppen an der HU konstruktivere Ansätze von Frensch als kommissarischem Präsidenten erhofft, zumal in verschiedenen Gremien bereits Reformvorschläge erarbeitet werden. Ebenso ist seitens des Senats eine Präzisierung des umstrittenen Paragrafen 110 im neuen Hochschulgesetz geplant.

Wissenschaftssenatorin Ulrike Gote (Grüne) dankte der Humboldt-Universität am Freitag, dass sie mit Peter Frensch "für die Übergangsphase eine so gute Lösung gefunden hat". Frensch sei ein überaus erfahrener Wissenschaftsmanager, der die Universität sicher durch die Zeit bis zum Amtsantritt einer gewählten neuen Präsidentschaft begleiten werde.

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