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Eine Statue Alexander von Humboldts vor dem Hauptgebäude der Humboldt-Uni - mit farbiger Projektion beim Festival of Lights.

© imago/Rolf Zöllner

Normenkontrollantrag beim Verfassungsgericht: Berliner Opposition klagt gegen Dauerstellen im Hochschulgesetz

"Schäden des Gesetzes immens": CDU und FDP im Abgeordnetenhaus machen einen Juristen der Humboldt-Universität zum Prozessbevollmächtigten.

„Das ist ein Gesetz, das den Unis schaden will.“ Mit dieser „politischen Aussage“ erklärte Matthias Ruppert, Jura-Professor an der Humboldt-Universität, am Montag seine Motivation, einen Normenkontrollantrag gegen das neue Hochschulgesetz beim Berliner Verfassungsgericht einzureichen – als Prozessbevollmächtigter der Fraktionen von CDU und FDP im Abgeordnetenhaus.

Diese wollen klären lassen, ob der Automatismus, bestimmte Postdoktoranden an Universitäten auf Dauerstellen überzuleiten, rechtlich zulässig ist.

Nach dem Rücktritt von HU-Präsidentin Sabine Kunst und jetzt auch des HU-Vizepräsidenten für Haushalt, Ludwig Kronthaler, seien die Schäden des Gesetzes immens, sagte Adrian Grasse, wissenschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion bei einem digitalen Pressetermin. Er verwies auch darauf, dass Dutzende Stellen in der Berliner University Alliance aus Angst vor den Folgen nicht mehr besetzt worden sind.

Arbeitsrechtlich sei die Kompetenz des Berliner Senats, eine Entfristung von Postdocs vorzuschreiben, „mit großer Eindeutigkeit zu verneinen“, sagte Ruffert. Ausschlaggebend sei dabei das Wissenschaftszeitvertragsgesetz des Bundes, das eine solche Verstetigung ausdrücklich nicht vorsieht.

Unis wurden angehört, aber "über eine andere Norm"

Rechtlich angreifbar sei auch das „Hau-Ruck-Verfahren“, mit dem die rot-rot-grüne Koalition die Postdoktoranden-Regel im Sommer 2021 durchgesetzt habe. Zwar seien die Unis im Gesetzgebungsverfahren gemäß der von Land und Bund garantierten Wissenschaftsfreiheit angehört worden, „aber über eine andere Norm“, so Ruffert. Tatsächlich war Paragraf 110 des Hochschulgesetzes mit der Postdoc-Regel erst im letzten Moment von den Regierungsparteien ergänzt worden – ohne Zustimmung des Senats.

HU-Jurist Ruffert hatte seine Unileitung im Herbst 2021 in ihrem Protest gegen das neue Hochschulgesetz mit einer Expertise unterstützt. Mit der parallel laufenden Klage beim Bundesverfassungsgericht, die die scheidende Präsidentin Sabine Kunst Ende Dezember als letzte Amtshandlung einreichte, habe er aber nichts zu tun, erklärte Ruffert.

Sollte nun das Berliner Verfassungsgericht den Oppositionsfraktionen folgen, werde „Paragraf 110 für nichtig erklärt“. Dagegen könnte der Senat dann keine Rechtsmittel mehr einlegen. Zum Zeitplan sagte der Jurist, er werde den Antrag „sehr zeitnah einreichen“, Normenkontrollverfahren könnten dann aber ein bis zwei Jahre dauern.

Antrag soll an Reparaturnovelle angepasst werden

Unterdessen arbeitet Wissenschaftssenatorin Ulrike Gote (Grüne) an einer Reparaturnovelle. Sie sieht vor, neu eingestellten Postdoktoranden, in deren Arbeitsverträgen Qualifikationsziele stehen und die aus festen Haushaltsmitteln der Unis bezahlt werden, ab September 2023 Dauerstellen in Aussicht zu stellen.

An eine Überarbeitung des Gesetzes müsse der Normenkontrollantrag gegebenenfalls angepasst werden oder auch neu gestellt werden, sagte Ruffert. Das sei aber „nur eine formale Sache“. Adrian Grasse und Stefan Förster, wissenschaftspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, forderten den Senat auf, die Novelle bis zu einer Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts „auf Eis zu legen“.

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