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Eine Dozentin steht in einem Seminarraum vor Studierenden.

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Neues Gutachten zum Hochschulgesetz: "Die Berliner Post-Doc-Regelung ist rechtskonform"

Nach den Fraktionen von CDU und FDP legt jetzt auch die GEW ein Gutachten zum Hochschulgesetz vor. Und kommt zu einer völlig anderen Einschätzung.

Was das neue Berliner Hochschulgesetz den Postdoktoranden verspricht, greife weder in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ein noch in die Wissenschaftsfreiheit. Das stellt die ehemalige Richterin am Landesverfassungsgericht Brandenburg, Rosemarie Will, jetzt in einem Rechtsgutachten im Auftrag der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Berlin (GEW) fest.

Das Gutachten wurde am Freitagnachmittag von der GEW Berlin vorgestellt. Darin kommen Will, die auch Juraprofessorin an der Humboldt-Universität war, und ihr Co-Autor, Rechtsanwalt Michael Plöse, zu einem ganz anderen Urteil als HU-Jurist Matthias Ruffert.

Als Prozessbevollmächtigter der Fraktionen von CDU und FDP im Abgeordnetenhaus hatte Ruppert kürzlich eine Normenkontrollklage gegen §110 des Berliner Hochschulgesetzes beim Berliner Landesverfassungsgericht angekündigt.

Die umstrittene Regelung sieht vor, dass die Universitäten Postdoktoranden auf Qualifikationsstellen grundsätzlich entfristen müssen, wenn sie die vereinbarten Qualifikationsziele erfüllt haben. Sabine Kunst, Präsidentin der Humboldt-Universität, war aus Protest gegen diese aus ihrer Sicht nicht umsetzbare Auflage im vergangenen Jahr zurückgetreten. Berlins neue Wissenschaftssenatorin Ulrike Gote (Grüne) hat mittlerweile eine Reparaturnovelle angekündigt.

Dazu gäbe es nun aus Sicht von Verfassungsrechtlerin Rosemarie Will offenbar gar keinen Anlass. Ihr Gutachten besagt, dass der strittige Paragraph 110 Abs. 6 "keine neuen Befristungsregelungen für wissenschaftliche Mitarbeiter:innen" einführt. Vielmehr handele es sich um eine "landesrechtliche Regelung des Personalwesens im Hochschulbereich". Für diesen habe der Landesgesetzgeber die verfassungsrechtliche Zuständigkeit.

Juristin Will: Zeitvertragsgesetz lässt Entfristungen zu

HU-Jurist Matthias Ruffert, der zuvor auch schon ein Gutachten für seine Uni verfasst hatte, stellte dagegen zuletzt zur geplanten Normenkontrollklage fest: Arbeitsrechtlich sei die Kompetenz des Berliner Senats, eine Entfristung von Postdocs vorzuschreiben, „mit großer Eindeutigkeit zu verneinen“. Ausschlaggebend sei dabei das Wissenschaftszeitvertragsgesetz des Bundes, das eine solche Verstetigung ausdrücklich nicht vorsehe.

Im Auftrag der GEW argumentiert nun Rosemarie Will, dass das Wissenschaftszeitvertragsgesetz in § 1 Abs. 2 ausdrücklich auch die unbefristete Beschäftigung von wissenschaftlichem Personal zulasse.

Das Hauptgebäude der Humboldt-Universität Unter den Linden.
Im Zentrum der Diskussion steht die Humboldt-Universität: Hier trat die Präsidentin zurück und hier lehr(t)en die Gutachter:innen.

© imago images/Joko

Die gesetzliche Verpflichtung im BerlHG zu einer unbefristeten Anschlusszusage nach Beendigung der Postdoc-Qualifizierungsphase führt zudem "zum Abschluss eines neuen unbefristeten Vertrages", argumentiert Will. Dabei handele es sich also nicht um die Entfristung eines bestehenden befristeten Vertrages.

Der neue unbefristete Arbeitsvertrag diene auch "nicht mehr der wissenschaftlichen Qualifizierung, sondern der eigenständigen Wahrnehmung von Daueraufgaben in Lehre und Forschung". Insgesamt gehöre es "zur hochschulgesetzlichen Kompetenz der Länder, den Hochschulen vorzuschreiben, wie sie sich als Arbeitgeber zu verhalten haben", sagte Will am Freitag.

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Die Wissenschaftsfreiheit, die Gegner des Hochschulgesetzes ebenfalls in Gefahr sehen, sieht Will ebenfalls gewahrt. Es verletzte nicht die Hochschulautonomie, wenn der Gesetzgeber Arbeitsverträge neu ausgestalte. Dabei gebe es "keinen Formenzwang", der Universitäten etwa an tradierte Strukturen binde, so Will.

GEW gegen "Versuche, Reformen zu blockieren"

"Das Gutachten ist ein deutliches Signal an die Koalition und die Hochschulleitungen, den Weg für mehr dauerhafte Perspektiven hochqualifizierter Wissenschaftler:innen neben der Professur fortzusetzen", erklärte die Vorsitzende der GEW Berlin, Martina Regulin. Die Personalstruktur der Universitäten "mit dem Flaschenhals der Professur" sei schon lange nicht mehr zeitgemäß und international nicht wettbewerbsfähig.

Regulin forderte CDU und FDP auf, auf ihre Normenkontrollklage zu verzichten. Ebenso solle die Humboldt-Uni die von Sabine Kunst Ende 2021 als letzte Amtshandlung angestrengte Klage beim Bundesverfassungsgericht zurückziehen.

„Diese Verfassungsklagen sind der durchsichtige Versuch, die notwendigen Reformen der Personalstruktur durch langwierige juristische Verfahren zu blockieren", erklärte Regulin. Andreas Keller, stellvertretender GEW-Bundesvorsitzender, dagegen hofft, dass das Bundesverfassungsgericht im Sinne des Will-Gutachtens entscheidet.

Dann könnte das Berliner Gesetz, das den Weg frei mache für "Dauerstellen für Daueraufgaben nach der Promotion", bundesweite Ausstrahlung haben.

Rosemarie Will kritisiert unterdessen auch die vom Senat mittlerweile geplante Reparaturnovelle. Der Entwurf stelle noch nicht die erforderliche Rechtssicherheit her und müsse dringend geändert werden. Was nach wie vor fehle, sei eine Aussage zu den künftigen Personalkategorien und zur Finanzierung der zusätzlichen Stellen durch das Land Berlin.

Der Entwurf sieht bislang im Kern vor, neu eingestellten Postdoktoranden, in deren Arbeitsverträgen Qualifikationsziele stehen und die aus festen Haushaltsmitteln der Unis bezahlt werden, ab September 2023 Dauerstellen in Aussicht zu stellen, wenn sie diese Ziele erreichen.

Die Humboldt-Universität teilte am späten Freitagnachmittag mit, sie nehme das Gutachten der GEW Berlin "mit Interesse zur Kenntnis". Mit "weit größerem Interesse" warte man allerdings "auf die maßgebende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes", erklärte ein Sprecher.

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