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Eine Studentin sitzt im Schneidersitz am Boden und schreibt in einen Collegeblock.

© imago images/Cavan Images

Neue Pandemie-Hilfen für Studierende: Der Nachweis der Notlage wird erleichtert

20 Tage nach dem Semesterstart für die Unis stellt der Bund neue Finanzhilfen für Studierende in Corona-Notlagen bereit - mit vereinfachter Antragstellung.

Die im September gestoppten Pandemiehilfen des Bundes für Studierende können ab sofort wieder beantragt werden und laufen mit einem vereinfachten Verfahren bis zum Ende des Wintersemesters, also bis Ende März. Das gaben Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) und Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, am Freitag bekannt.

Mit zwei Anpassungen reagieren Bund und Studentenwerk auf Kritik am Antragsverfahren in der ersten Phase von Mai bis September: Zum einen müssen Studierende nicht mehr die allein die Kündigung eines Nebenjobs nachweisen, sondern können alternativ eine erfolglose Bewerbung um einen Job einreichen oder erklären. Das ist insbesondere für Studienanfänger wichtig, die noch gar nicht gejobbt haben.

Zum anderen reicht es jetzt, die Kontoauszüge des Vormonats und des Monats der Antragstellung vorzulegen. Vorher mussten Kontobewegungen für mehrere Vormonate offengelegt werden.

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An der Bemessung der Überbrückungshilfe ändert sich aber nichts: Weiterhin gibt es die Höchstsumme von 500 Euro im Monat für einen Kontostand unter 100 Euro. Der Mindestbetrag der Beihilfe bleibt bei 100 Euro bei einem Kontostand von unter 500 Euro.

"Es ist jetzt einfacher, eine pandemiebedingte Notlage nachzuweisen", sagte Meyer auf der Heyde. Für den Nachweis einer Kündigung oder einer erfolglosen Bewerbung dienen entsprechende Schreiben (potenzieller) Arbeitgeber oder, falls diese nicht verfügbar sind, auch eine entsprechende "Selbsterklärung".

Hilfe muss monatlich neu beantragt werden

Gestellt werden können die Anträge ausschließlich mit einem Online-Tool (überbrückungshilfe-studierende.de), bearbeitet werden sie von den Studierendenwerken am Studienort.

Die nichtrückzahlbare "Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage" gibt es jeweils nur für einen Monat, sie muss also - bei neuerlich belegtem Bedarf - zu jedem Monatsbeginn neu gestellt werden. Antragsberechtigt sind alle Studierenden, auch Gaststudierende aus dem Ausland.

Wie groß das Budget für die neuen Hilfen ist, teilte Karliczek nicht mit. "Wir stehen noch in Haushaltsverhandlungen", sagte die Ministerin. Doch Restbeträge aus der ersten Phase der Förderung von Mai bis September ermöglichten es nach dem Aussetzen des Programms Ende September "mit dem übrigen Geld schnell wieder starten zu können".

Von Mai bis September flossen 68 Millionen Euro

Die Bundestagsfraktion Die Linke dagegen nannte Zahlen: Zusätzlich zu den übriggebliebenen 33 Millionen Euro aus den ersten Überbrückungshilfen würden lediglich weitere 34 Millionen mobilisiert, erklärte die hochschulpolitische Sprecherin Nicole Gohlke. "Das ist für die fünf Monate des Wintersemesters derselbe Betrag, der im Sommer für vier Monate aufgelegt wurde."

Fest steht: Ab Mai 2020 standen 100 Millionen Euro für die Überbrückungshilfen zur Verfügung. Für die 155.000 Beihilfen an 120.000 Studierende (davon 30.000 aus dem Ausland) wurden nach Angaben des Deutschen Studentenwerks 68 Millionen Euro ausgegeben.

Die nun leicht verbesserten Konditionen hatte das Deutsche Studentenwerk gefordert, nachdem in der ersten Runde 36 Prozent der Anträge abgelehnt werden mussten. Nicht durchsetzen konnte sich das DSW hinsichtlich der 36 Prozent Antragsteller, die abgewiesen wurden, weil sie in einer nicht pandemiebedingten finanziellen Notlage gewesen seien.

Mit Blick auf diese Gruppe verwies Karliczek auf das Bafög als "das größte Werkzeug" zur Unterstützung von Studierenden. Es sei ratsam, zuerst einen Bafögantrag zu stellen und dann erst die Überbrückungshilfe zu beantragen. Bafögbezieher, deren Eltern in den vergangenen Monaten Einkommen eingebüßt haben, könnten einen Nachbesserungsantrag stellen.

[Für das Bafög wird jetzt ein digitales Antragsverfahren getestet; hier unser Bericht: Schneller an Bafög kommen]

Karliczek: "Wir wollen kein Gießkannenprinzip"

Zur Forderung eines Bafögs für alle in Zeiten von Corona, die SPD, Oppositionsparteien, Studierendenvertretungen und Gewerkschaften erhoben haben, äußerte sich Karliczek nicht direkt. Sie sprach sich aber für eine Bafög-Reform "in der nächsten Legislaturperiode, in einer neuen Koalition" aus. Die Studienfinanzierung müsse künftig der Lebensrealität etwa beim lebenslangen Lernen näher kommen.

Karliczek stellte aber auch klar: "Wir wollen kein Gießkannenprinzip, der Staat ist kein Selbstbedienungsbetrieb." Die Ministerin warb erneut auch für den KfW-Studienkredit mit einem maximalen Monatsbetrag von 650 Euro. Dieser ist nun wegen der Coronakrise nicht mehr nur bis März 2021, sondern bis zum Ende des kommenden Jahres zinsfrei gestellt.

Die Grünen im Bundestag kommentierten die vorgestellten Programme gewohnt kritisch. "Das größte Problem bleibt: Der ungestillte Bedarf an wirksamer Unterstützung, denn das leisten weder der KfW-Studienkredit, der in Schulden treibt, noch die Überbrückungshilfe", erklärte der hochschulpolitische Sprecher Kai Gehring. Er forderte einen Neustart des Bafögs als "Grundsicherung für Studierende und Auszubildende".

Für den Studierendenverband fzs erklärte Vorstandsmitglied Jonathan Dreusch: "Die verkündeten Erleichterungen bei der Antragstellung sind richtig, ändern aber nichts daran, dass eine Unterstützung von maximal 500 Euro völlig am realen Bedarf notleidender Student:innen vorbeigeht."

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft nannte die Verlängerung der Überbrückungshilfen ein "Feigenblatt". Der Höchstbetrag von 500 Euro reiche in den meisten Hochschulstädten "gerade einmal für die Miete". Und das Verfahren sei durch die monatliche Antragstellung immer noch zu bürokratisch.

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