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Masterplan Medizinstudium 2020: Die Landarzt-Quote kommt

Die Zulassung zum Medizinstudium wird reformiert: Wer sich verpflichtet, in die Provinz zu gehen, soll bevorzugt zugelassen werden. Bislang plant aber nur Bayern mit der Landarzt-Quote.

Lebensaufgabe Landarzt? Für die meisten Medizinstudierenden klingt das nicht verheißungsvoll. Mit der allgemeinärztlichen Praxis im ländlichen Raum verbinden viele von ihnen ein trostloses Provinzdasein, ein Wartezimmer voll mäßig spannender und wenig einträglicher Fälle sowie endlose Autofahrten zu nächtlichen Hausbesuchen. Ganze Regionen sind bereits dramatisch unterversorgt.

Eine Landarzt-Quote bei der Zulassung zum Medizinstudium könnte helfen: Mit ihr sollen Abiturienten, die bereit sind, später als Hausarzt aufs Land zu gehen, auch ohne Einser-Abi einen Studienplatz bekommen.

Länder können bis zu zehn Prozent bevorzugt zulassen

Diskutiert wird die Landarzt-Quote seit Jahren, jetzt soll sie kommen: Bund und Länder haben sich im Januar darauf geeinigt, dass die Länder dafür über die Stiftung für Hochschulzulassung bis zu zehn Prozent der Medizinstudienplätze vergeben können. Bevorzugt zugelassen werden sollen Bewerber, die sich vertraglich verpflichten, nach dem Studium und der allgemeinärztlichen Weiterbildung bis zu zehn Jahre lang in unterversorgten Regionen zu arbeiten. Auswahlkriterien sind die fachliche Eignung und die Motivation, hausärztlich tätig zu werden.

Die Vorabquote ist Teil des Masterplans Medizinstudium 2020, den Union und SPD 2013 in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt hatten. Ende März dieses Jahres könnte die Bund-Länder-Vereinbarung endlich verabschiedet werden, ist aus der Bundespolitik zu hören.

Strittig bleibt die Forderung nach 1000 zusätzlichen Studienplätzen

Einen ersten Entwurf diskutierten die Gesundheits- und Wissenschaftsminister der Länder im Juni vergangenen Jahres. Auf vieles konnte man sich schon damals zumindest untereinander einigen, etwa auf eine Stärkung der Allgemeinmedizin und eine praxisorientierte Reform des gesamten Medizinstudiums. Strittig blieben aber insbesondere die Landarzt-Quote und die von Ärzteverbänden erhobene Forderung, 1000 zusätzliche Studienplätze zu schaffen, um einer bundesweit drohenden Ärzteknappheit vorzubeugen.

Mit der Landarzt-Quote als Kann-Bestimmung sei jetzt der entscheidende Kompromiss gefunden worden, sagt Daniela De Ridder, Hochschulexpertin der SPD-Fraktion im Bundestag. Glücklich könne man damit aber noch nicht sein. Würden die Länder tatsächlich von der Quote Gebrauch machen, wäre das „ein höchst gefährlicher Pfad“. Denn sie setze möglicherweise „Fehlanreize“: Zum einen könnten sich Kinder wohlhabender Eltern zum Schein verpflichten und sich nach dem Studium „herauskaufen“, zum anderen eröffne jede Änderung bei der Zulassung zum Medizinstudium neue kapazitätsrechtliche Schlupflöcher, um sich auf einen Studienplatz einzuklagen. Dieser Weg stehe wiederum Abiturienten offen, die sich einen Prozess finanziell leisten können.

Wie bei der Bundeswehr - auch dort verpflichtet man sich als Militärarzt

Auch die Verbände der Medizinstudierenden und jungen Ärztinnen und Ärzte lehnen die Quote ab – weil sie das Recht auf freie Berufswahl einschränke: Abiturienten auf die Allgemeinarztpraxis festzulegen, „negiert, dass sich der Studienschwerpunkt während des Medizinstudiums ändern kann“. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Landarzt-Quote hatte vor einem Jahr ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums verneint: Schon jetzt böten ja Bundeswehrhochschulen einen privilegierten Zugang zum Medizinstudium, wenn man sich auf einen späteren Einsatz bei der Bundeswehr verpflichtet. Die Verpflichtungserklärung bei Landärzten dürfe nur „kein Tauschgeschäft für unzureichende fachliche Eignung sein“.

Bislang hat Bayern als einziges Land zu erkennen gegeben, dass es von der Quote Gebrauch machen will. Die Vorbereitungen dazu sind schon weit gediehen, bestätigt das Gesundheitsministerium. Bis zu fünf Prozent der Studienbewerber sollten über die Vorabquote einen Platz bekommen, wenn sich vertraglich verpflichten, „nach Abschluss der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin als Hausarzt in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet tätig zu sein“, heißt es auf Anfrage. Wie die Auswahl der Studierenden und die Prüfung ihrer Motivation und Eignung konkret ausgestaltet wird, ist genauso unklar wie bei der bundesweiten Regelung.

Wer trotz Vertrag nicht Landarzt wird, muss bis zu 150.000 Euro zahlen

Die Landarzt-Verpflichtung soll in Bayern von einer staatlichen Stelle oder der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, etwa von der Landesärztekammer, überwacht werden, teilt eine Sprecherin von Ministerin Melanie Huml (CSU) mit. Wer dagegen verstoße, müsse eine Vertragsstrafe zahlen. Die Rechtsgutachter des Bundesgesundheitsministeriums hatten dafür bis zu 150.000 Euro veranschlagt.

Der zweite große Streitpunkt beim Masterplan 2020 waren die zusätzlichen Medizinstudienplätze. Verbände wie der Marburger Bund und die Bundesärztekammer, aber auch Gesundheitsstaatssekretär Karl-Josef Laumann argumentieren, zu den seit etwa 25 Jahren konstant bestehenden rund 10.000 Plätzen an staatlichen Universitäten müssten 1000 hinzukommen. Zum einen rolle eine Ruhestandswelle an, wenn die Babyboomer in Rente gehen, zum anderen seien junge Ärztinnen und Ärzte heute nicht mehr bereit, 50 bis 60 Stunden pro Woche zu arbeiten. Deshalb drohe in zehn Jahren eine flächendeckende Versorgungskrise.

Zu teuer: Zusätzliche Plätze will kaum ein Land aufbauen

Doch mit den allermeisten Ländern ist die zehnprozentige Erhöhung nicht zu machen – wegen der hohen Kosten von 200 000 Euro pro Medizinstudienplatz. Sie können zudem mit einer Empfehlung des Wissenschaftsrats von 2014 argumentieren: Es gebe keinen generellen Ärztemangel, vielmehr habe Deutschland im OECD-Vergleich eine sehr hohe Ärztedichte. Bestehende „regionale Versorgungsengpässe“ seien vor allem auf einen Rückgang der hausärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte zurückzuführen.

Bei der Zulassung zählen künftig auch soziale und kommunikative Kompetenzen

Die Wissenschafts- und Gesundheitsminister haben das Defizit dann 2015 in einem gemeinsamen Bericht beziffert: Bis 2025 würden 20 000 Hausärzte fehlen. Die Länderminister sprachen von einer „doppelten Fehlverteilung“ – regional und im Verhältnis Hausärzte-Fachärzte. Ihre Empfehlung: Zulassungsverfahren zum Medizinstudium jenseits der Auswahl über die Abiturnote könnten eine „höhere Bindung an den Studienort“ bewirken, im Medizinstudium solle dann die Allgemeinmedizin gestärkt werden.

Das entspricht dem zumindest in der Politik unstrittigen Kern des Masterplans Medizinstudium 2020. Bei der Zulassung sollen die Hochschulen neben der Abiturnote und der Wartezeit mindestens zwei weitere Auswahlkriterien zugrunde legen, um den „sozialen, kommunikativen Kompetenzen und einer besonderen Motivation“ für das Studium mehr Gewicht zu geben. Das ist schon heute bundesweit möglich, wird aber bislang nur von wenigen Unis praktiziert.

Studierende sollen früher an Patienten ausgebildet werden

Die Studierenden müssten zudem früher als bisher mit Patienten in Berührung kommen, heißt es im Entwurf des Masterplans. Dabei sollen entsprechende Erfahrungen aus den Modellstudiengängen genutzt werden. Die Allgemeinmedizin solle im Studium „den Stellenwert erhalten, der ihr auch in der Versorgung zukommt“. Am Ende des Studiums sollen alle Staatsexamenskandidaten in Allgemeinmedizin geprüft werden. Neu im Praktischen Jahr ist eine 12-wöchige Pflichtstation im „ambulanten vertragsärztlichen Bereich“, verbunden mit einer pflichtgemäßen Prüfung in Allgemeinmedizin. Gegen diese Reglementierung haben die Verbände der Nachwuchsmediziner vergebens protestiert.

Die 1000 zusätzlichen Studienplätze sind unterdessen definitiv raus aus dem Masterplan, sagt Daniela De Ridder: „Es gab ein Ringen, alternativ zur LandarztQuote mehr Studienplätze zu schaffen. Am Ende hat sich die für die Länder freiwillige Kompromiss-Quote durchgesetzt.“ Ganz vom Tisch ist der Ausbauplan aber nicht. Der Masterplan sieht eine Expertenkommission vor, die neben den neuen Zulassungskriterien und den Auswirkungen der Landarzt-Quote auch prüfen soll, ob das Studienplatzangebot womöglich doch erhöht werden muss.

Bayern baut an der Uni Augsburg 250 Studienplätze auf

Bayern hat sich – wie bei der Vorabquote für künftige Landärzte – bereits entschieden: An der Universität Augsburg wird eine neue Medizinische Fakultät gegründet. Dort sollen ab dem Wintersemester 2019/20 bis zu 250 Studienplätze angeboten werden – damit würde Bayern ein Viertel der umstrittenen 1000 Plätze übernehmen.

Und Berlin? Mit der Charité werde gerade über einen neuen Hochschulvertrag für die Jahre 2018 bis 2022 verhandelt – und dabei „natürlich auch über das Thema Studienplätze“, teilte Wissenschaftsstaatssekretär Steffen Krach auf Anfrage mit. Die Landarzt-Quote sei dabei bislang kein Thema.

Was für die ganzen Pläne fehlt, ist das Geld

Auch ohne die Mehrkosten für 1000 zusätzliche Studienplätze: Die Finanzierung der Reformpläne ist nicht gesichert, die Finanzminister der Länder wollten im November kein Extrageld dafür zusagen. Allein die Schaffung von Lehrpraxen für das ambulante Pflichtquartal im Praktischen Jahr würde pro Jahr 30 bis 40 Millionen Euro kosten, erklärte der Medizinische Fakultätentag am Mittwoch. Insgesamt müssten von Bund und Ländern 80 Millionen Euro jährlich bereitgestellt werden, ansonsten könne der Masterplan nicht erfolgreich umgesetzt werden.

Wie die Bewerbung auf einen Medizinstudienplatz derzeit geregelt ist, lesen Sie hier.

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