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Jeder soll ein Stück vom BUA-Kuchen bekommen. Doch vor allem die Zusammensetzung der leitenden Gremien wird immer wieder kritisiert.

© Matthias Heyde

Kritik an Berlin University Alliance: Zwischen Verwaltungseinheit und Superuni

Unklarer Status des Berliner Exzellenzverbunds. Besonders an der FU wird die Kooperationsplattform der BUA heftig kritisiert.

Wie geht es weiter mit der Berlin University Alliance, dem Exzellenzverbund von FU, HU, TU und Charité? Zum Ende des Sommers sollen die ersten Forschungsvorhaben für den Bereich „Sozialer Zusammenhalt“ ausgewählt werden.

Doch Aufregung löste jüngst vor allem die „Kooperationsplattform“ aus, die dem Verbund einen rechtlichen Rahmen geben und ihn administrativ steuern soll.

So wurde an den Unis kritisiert, dass nicht alle Statusgruppen bei der Plattform vertreten sind. Auch wurde – insbesondere an der FU – befürchtet, mit der Plattform könne die BUA durch die Hintertür doch die „Superuni“ werden, die niemand haben wolle. Sollte die Senatskanzlei ihren Gesetzentwurf nicht verbessern, müsse die FU klagen, forderte unlängst sogar FU-Wirtschaftswissenschaftler Andreas Löffler im Akademischen Senat.

Noch befinde sich ein überarbeiteter Gesetzentwurf für die BUA-Plattform in der Ressortabstimmung des Berliner Senats, berichtete HU-Präsidentin Sabine Kunst nun am Dienstag im Akademischen Senat ihrer Uni. Was die Monita der HU hinsichtlich der Zusammensetzung des Wissenschaftlichen Rates angehe, seien diese aber ihres Wissens nach im überarbeiteten Entwurf berücksichtigt.

Die Forschung verbleibt bei den Unis

Dabei geht es vor allem um die Zusammensetzung des Gremiums, das den BUA-Vorstand (das sind die Präsidenten von FU, HU, TU und Charité) beraten soll. In diesem Rat sollten Studierende und nicht-wissenschaftliche Mitarbeitende zunächst außen vor bleiben. Das wird jetzt offenbar geändert.

Anzunehmen ist auch, dass die Senatskanzlei die Funktion der BUA-Plattform klarstellen wird – und zwar dahingehend, dass sie nur Verwaltungszwecken dient, die Forschung ausschließlich an den Unis verbleibt. Damit sollen Bedenken ausgeräumt werden, die BUA könne sich irgendwann verselbstständigen.

Dass es an der FU weiter entsprechende Ängste gibt, zeigten die Wortmeldungen anderer AS-Mitglieder in der jüngsten Sitzung. Die Plattform drohe ein Mischwesen „zwischen Verwaltungseinheit und entstehender Universität mit eigenen Mitteln“ zu werden, kritisierte der Archäologe Reinhard Bernbeck. „Das können wir nicht so durchlaufen lassen.“ Die Anthropologin Birgitt Röttger-Rössler sagte, die FU dürfe sich in der Frage der BUA-Plattform „nicht klein machen“. Das FU-Präsidium sei ein „wichtiger politischer Player“ und müsse Druck ausüben, den Gesetzentwurf zu ändern.

Keine Zweiklassengesellschaft unter den Professoren

Auch FU-Präsident Günter M. Ziegler hatte sich im April kritisch geäußert. Zwar wies er jetzt den Vorschlag zurück, Klage gegen das Gesetz einzureichen. Er werde gleichwohl das Vorgehen der Senatskanzlei weiter eng verfolgen. Sein Ziel sei es, den Paragrafen zu streichen, der vorsieht, dass Unimitglieder den Status von BUA-„Angehörigen“ erhalten können. In den Augen der Kritiker würde das zu einer Zweiklassengesellschaft unter den Professoren führen.

Staatssekretär Steffen Krach (SPD) hat wiederholt klar gemacht, dass die Plattform der BUA den vier beteiligten Unis dienen solle und von Verselbständigung keine Rede sein könne. Im übrigen seien alle Unis in die Entstehung des Gesetzes frühzeitig einbezogen worden, bekräftigte Krach auf Anfrage: „Der Gesetzentwurf ist von Anfang an in jeder Phase mit den vier Institutionen beraten und abgestimmt worden."

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