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Das Promotionsrecht liegt nach wie vor bei den Universitäten.

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"Kooperative Promotion läuft schlecht": Wenig Doktorarbeiten mit Fachhochschulen in Berlin

Universitäten und Fachhochschulen arbeiten bei Promotionen zusammen? In Berlin geschieht das nur in wenigen Fällen.

In Berlin gibt es nach wie vor nur wenige kooperative Promotionen von Universitäten mit Fachhochschulen – und die Zahl sinkt tendenziell sogar wieder. Das geht aus der Antwort der Senatskanzlei für Wissenschaft auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Eva Marie Plonske hervor.

Demnach gab es eine nennenswerte Zahl an diesen Promotionen, bei denen sich ein FH-Professor mit einem Uni-Professor bei der Betreuung von Doktoranden zusammentut, überhaupt nur an der Technischen Universität. 2019 und 2020 waren es rund 70 laufende Projekte, nachdem die Zahl 2017 schon einmal fast bei 100 gelegen hatte.

An der Freien Universität und an der Humboldt-Universität wurden 2020 nur eine (FU) beziehungsweise elf (HU) Kooperative Promotionen verzeichnet. Das das Promotionsrecht bei den Universitäten liegt, ist die Kooperative Promotion bisher die einzige Möglichkeit für Fachhochschulen, ebenfalls Dissertationsprojekte zu betreuen.

Nur die Hälfte der Promotionen mit Berliner FHs

Aus der Antwort geht auch hervor, dass es mit 60 Prozent mehrheitlich Uniabsolventen sind, die auf diesem Wege bei ihren Doktorarbeiten mit FHs kooperieren. FH-Absolventen kommen dagegen weniger zum Zuge, obwohl der Weg eigentlich insbesondere für sie gedacht ist. Auffällig ist ebenfalls, dass nur gut die Hälfte der Kooperationen der Unis mit Berliner Fachhochschulen eingegangen werden, die andere Hälfte dagegen mit Einrichtungen aus anderen Bundesländern.

Für Plonske bestätigen die Zahlen, dass im Zuge der Novelle des Berliner Hochschulgesetzes auch ein Promotionsrecht für forschungsstarke Bereiche von Fachhochschulen eingeführt werden muss: „Die Kritik der Fachhochschulen, dass die Umsetzung der Kooperativen Promotion schlecht läuft, ist berechtigt. Da ist noch sehr viel Luft nach oben.“

Es zeige sich, dass die Kooperative Promotion kein Ersatz für ein eigenständiges Promotionsrecht der Fachhochschulen sei. Gerade für die Forschung im anwendungsbezogenen Bereich könne das Promotionsrecht für FHs Impulse setzen, sagt Plonske. Im bisherigen Entwurf ist das bisher allerdings noch nicht vorgesehen. In allen drei Regierungsfraktionen gibt es aber Zustimmung dafür.

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