zum Hauptinhalt
Das Institut für Katholische Theologie an der Humboldt-Universität.

© HU/P. Plum

Katholische Lehre an Universitäten: Berlin schließt erstmals Staatsvertrag mit Katholiken

Die Kirche darf die Katholische Lehre an Universitäten mitbestimmen. Der Vertrag sieht vor, dass sie sogar Theologen die Lehrerlaubnis entziehen kann.

Es ist eine Folge der Eröffnung der katholischen Theologie an der Humboldt-Universität: Das Land Berlin wird erstmals einen Staatsvertrag mit der katholischen Kirche abschließen. Wie die Nachrichtenagentur KNA als erste berichtet hat, hat das Berliner Abgeordnetenhaus den Staatsvertrag bereits am letzten Donnerstag ohne Einwände und ohne Parlamentarische Debatte „zur Kenntnis genommen“. Damit kann der Vertrag nun von der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) und dem Apostolischen Nuntius Nikola Eterovic unterzeichnet werden.

„Wir freuen uns sehr über diese Entwicklungen“, sagte Linda Kannellos-Okur, die stellvertretende Leiterin des Katholischen Büros Berlin-Brandenburg auf Nachfrage. „Mit dem Staatsvertrag soll die Zusammenarbeit des Landes Berlin und der Katholischen Kirche im Bereich der universitär verankerten Katholischen Theologie geregelt werden.“

[Wenn Sie aktuelle Nachrichten aus Berlin, Deutschland und der Welt live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Tatsächlich sind solche Vereinbarungen nicht neu: Denn vor der Gründung des Instituts an der Humboldt-Universität hatte es bereits ein Seminar für katholische Theologie an der Freien Universität gegeben. Dessen Status hatten das Land Berlin und das katholische Erzbistum Berlin bereits 1970 im „Abschließenden Protokoll über Besprechungen zwischen Vertretern des Bischöflichen Ordinariats Berlin und des Senats von Berlin über die Regelung gemeinsam interessierender Fragen“ festgelegt.

Dieses Dokument regelt bis heute grundlegend das Verhältnis des Landes und der katholischen Kirche in Berlin. Es trägt einen komplizierten Namen: Denn anders als mit der Evangelischen Kirche und anders als in allen übrigen Bundesländern gibt es in Berlin keinen generellen Staats-Kirchen-Vertrag zwischen der Katholischen Kirche und dem Land. Entsprechende Verhandlungen wurden 1999 vor allem wegen Differenzen um den Religionsunterricht unterbrochen.

Im neuen Staatsvertrag werden der katholischen Kirche, wie es bundesweit in den theologischen Fächern üblich ist, weitgehende Mitspracherechte bei der Berufung der Professoren, bei der Ausgestaltung der Studien- und Prüfungsordnungen und bei der Gründung neuer Studiengänge am Institut für katholische Theologie eingeräumt.

Mehr zum Thema Kirchen lesen Sie auf Tagesspiegel Plus:

Von besonderer Bedeutung für das Land könnte indes folgender Satz im Vertragstext werden: „Wird gegen eine vorgenannte Lehrkraft nach der Berufung, Zulassung oder Beauftragung aus triftigem Grund wegen eines Verstoßes gegen die Lehre oder gegen die Erfordernisse eines Lebenswandels nach der Ordnung der Katholischen Kirche durch den Erzbischof von Berlin eine Beanstandung erhoben, so kann diese Lehrkraft keine Lehr- und Prüfungstätigkeit mehr in Katholischer Theologie ausüben.“

2003 hatte das Erzbistum Berlin dem damals an der FU Berlin lehrenden Theologen Michael Bongardt die Lehrerlaubnis entzogen: Der katholische Priester hatte geheiratet und damit gegen den Zölibat verstoßen. Da er am Seminar für katholische Theologie nicht mehr eingesetzt werden konnte, wurde Bongardt 2006 Professor für vergleichende Ethik an der FU. Heute bildet er dort künftige Ethiklehrer aus.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false