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Update

Hans-Georg Maaßen: Nicht mehr Lehrbeauftragter an der FU

Im Jahr 2012 wurde Hans-Georg Maaßen eine Honorarprofessur an der FU Berlin verwehrt. Seinen Lehrauftrag behielt er - bis 2016, wie die FU jetzt klarstellte.

Hans-Georg Maaßen.
Hans-Georg Maaßen. Seine letzte Lehrveranstaltung an der FU fiel mangels Interesse von Studierenden aus.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Die Juso-Hochschulgruppe der FU fordert in einer Petition, Hans-Georg Maaßen solle seinen Lehrauftrag an der Freien Universität Berlin verlieren. Dafür sammelt die Hochschulgruppe auf dem Portal change.org Unterschriften. Der Chef des Verfassungsschutzes sei seit dem Jahr 2001 Lehrbeauftragter am Fachbereich Rechtswissenschaft der FU für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre. FU-Sprecher Goran Krstin erklärte am Mittwoch allerdings auf Anfrage, Maaßens Lehrauftrag bestehe aktuell gar nicht mehr.

Maaßen habe zuletzt im Sommersemester 2016 ein Blockseminar zum Thema Verfassungsrecht und Verfassungsschutz angeboten. Diese Veranstaltung sei "wegen mangelnder Teilnehmerzahl ausgefallen", erklärte der FU-Sprecher. Davor hätten Seminare mit dem gleichen Titel in den Sommersemestern 2012 und 2015 stattgefunden.

Auf der Homepage des Fachbereichs Rechtswissenschaft wurde Maaßen am Mittwoch noch als aktueller Lehrbeauftragter genannt. Nun soll eine Aktualisierung erfolgen und Angaben zu ehemaligen Lehrbeauftragten entfernt werden, hieß es.

Die Hochschulgruppe wirft Maaßen seinen Umgang mit den Ausschreitungen in Chemnitz vor. Seine Äußerungen seien „weder von einem Verfassungsschutzpräsidenten noch von einem Lehrbeauftragten der Freien Universität Berlin hinzunehmen!“, heißt es in der Petition: „Die Demokratie in Europa ist in Gefahr. Ein Einfach-So-Hinnehmen von Maaßens Äußerungen ist daher ein historisches Vergehen.“

Neben Maaßens Verhalten bei den Ausschreitungen von Chemnitz kritisieren die FU-Jusos, er habe in seiner Doktorarbeit rechtspopulistisches Vokabular verwendet und den Whistleblower Edward Snowden beschuldigt, ein Agent russischer Geheimdienste zu sein. Außerdem ist von seiner Verstrickung in das „NSU-Desaster“ die Rede sowie von „falschen Darstellungen rund um Anis Amri“.

"Der Professorentitel ist mir schnurz"

Die Juso-Hochschulgruppe erinnert auch daran, dass der Akademische Senat der FU Maaßen im Sommer 2012 eine Honorarprofessur verweigerte. Tatsächlich konnte Maaßen, der damals noch  Stabsleiter für Terrorismusbekämpfung im Bundesinnenministerium war, aber bereits als Chef des Verfassungsschutzes vorgesehen war, im Akademischen Senat keine Mehrheit auf sich vereinigen. Vorgeschlagen worden war Maaßen vom Fachbereich Rechtswissenschaft. Im Akademischen Senat war die Meinung gespalten.

Aus der Uni hieß es damals, es habe Vorbehalte wegen seiner Rolle in der Affäre um den jahrelang unschuldig inhaftierten Guantanamo-Häftling Murat Kurnaz gegeben. Maaßen habe sich moralisch diskreditiert. Maaßen hatte als damaliger Referatsleiter für Ausländerrecht im Bundesinnenministerium die Verweigerung der Wiedereinreise rechtlich begründet.

Nach der Zurückweisung durch den Akademischen Senat hatte Maaßen damals erklärt: „Der Professorentitel ist mir schnurz.“ Das Gremium habe ohne Rückhalt des FU-Präsidiums gehandelt. Es werde von politisch statt von akademisch denkenden Personen dominiert.

Ehrungen und Geehrte - Debatten an der FU

Im Akademischen Senat (AS) der FU gab es auch danach Debatten über Ehrungen und Geehrte. So war Dubais Scheich Maktum die Ehrenmedaille, die er im Jahr 2008 von der damaligen Hochschulleitung der FU bekommen hatte, im Jahr 2011 vom AS aberkannt worden. Die frühere Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) kam der drohenden Entziehung ihrer Honorarprofessur nach ihrem Plagiatsskandal zuvor. Im April 2014 bat sie die FU um "Entpflichtung" davon und begründete ihren Wunsch mit ihrer neuen Aufgabe als Botschafterin im Vatikan. Wenige Monate später ernannte der AS Edward Snowden mit knapper Mehrheit zum Ehrenmitglied der FU. Im Jahr 2015 verweigerte das Gremium inoffiziellen Berichten zufolge einem Richter vom Berliner Landesarbeitsgericht eine Honorarprofessur, weil er im Jahr 2008 ein umstrittenes Urteil über die Kassiererin „Emmely“ gesprochen hatte: Ihre Kündigung, weil sie zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro zu Lasten ihres Arbeitgebers eingelöst hatte, sei rechtens. Das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber sei zerrüttet.

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