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Wasser und Seife. Mehr braucht man für die Händehygiene nicht. Antibakterielle Wirkstoffe sind überflüssig - und können sogar schaden.

© Kitty Kleist-Heinrich

Gesundheitsrisiko Händewaschen: Herkömmliche Seife ist am besten

Bessere Hygiene durch antibakterielle Wirkstoffe? Im Gegenteil, sagt die US-Arzneimittelbehörde FDA.

Seifenhersteller müssen künftig in den USA auf 19 antibakteriell wirkende Inhaltsstoffe verzichten. Das hat die amerikanische Arzneimittelbehörde FDA festgelegt. Zu den Substanzen gehören unter anderem Triclosan und Triclocarban. Händewaschen mit antibakterieller Seife schütze nicht besser vor Infektionskrankheiten als gewöhnliche Seife, erklärte die Behörde zur Begründung.

„Konsumenten glauben, dass antibakterielle Seife die Verbreitung von Keimen besser verhindert“, sagte FDA-Abteilungsleiterin Janet Woodcock. „Wir haben keinen wissenschaftlichen Beleg dafür gefunden.“ Eine gründliche Händehygiene mit normaler Seife und warmem Wasser reiche aus. Einige Studien deuteten darauf hin, dass antibakterielle Seifen langfristig der Gesundheit schaden.

So könnten unter anderem krankmachende Keime Resistenzen gegen die Mittel entwickeln, warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin seit Jahren. Triclosan solle möglichst nur in Desinfektionsmitteln für Kliniken und Arztpraxen enthalten sein. Dort sei die verwendete Dosis hoch genug, um Bakterien wirksam abzutöten. Werde das Mittel dagegen in verbrauchernahen Produkten eingesetzt, bestehe die Gefahr, dass Krankheitserreger unempfindlich gegen Triclosan, aber auch gegen andere antimikrobielle Substanzen und Antibiotika wie Chinolone und Tetrazykline werden, die in der Therapie beim Menschen eingesetzt werden. Seit Juli 2015 dürfen laut einer europäischen Verordnung Kosmetika kein Triclosan mehr enthalten, wenn sie großflächig auf der Haut angewendet werden. Dazu zählen Körperlotionen und Fußcremes.

Die Hersteller in den USA haben ein Jahr Zeit, um das FDA-Verbot umzusetzen. Dort ist bislang in den meisten festen und flüssigen Seifen mindestens einer der verbotenen Stoffe enthalten. Händedesinfektionsmittel, die etwa in Krankenhäusern benutzt werden, sowie Kosmetika und einige Zahnpasten sind nicht von der neuen Regelung betroffen. AFP/ jas

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