zum Hauptinhalt
Wird es 2021 möglich sein, einen vollwertigen Schulabschluss zu machen? Viele sind skeptisch.

© Marijan Murat / dpa

Geschichte des Notabiturs: Was die Vergangenheit über das Corona-Abi lehrt

Bisher gab es ein Notabitur in Deutschland nur in Kriegszeiten. Droht es in auch in der Corona-Pandemie? Wo der historische Vergleich taugt - und wo nicht.

Angesichts des andauernden Lockdowns fragen sich viele Pädagoginnen und Schüler, ob es 2021 möglich sein wird, einen vollwertigen Schulabschluss zu machen. Nicht Wenige gehen davon aus, dass der Wegfall des Präsenzunterrichts und die Umstellung auf Homeschooling für die aktuellen Abitur- und MSA-Jahrgänge eine schwere Hypothek bedeutet.

Weniger Stoff, kein direkter Austausch – strukturbedingt schlechtere Vorbereitung. So forderte etwa die Bundesschülerkonferenz einen Nachteilsausgleich für angehende Abiturientinnen.

Darüber, ob ein solcher geboten ist, und wie er im Zweifel beschaffen sein müsste, gibt es kontroverse Debatten. Als Ultima Ratio und gleichzeitiges Schreckbild gilt für alle das „Notabitur“. Die brandenburgische Bildungsministerin und neue Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK) Britta Ernst zum Beispiel hat in der Tageszeitung „Die Welt“ kürzlich vor den „fatalen Folgen“ gewarnt, die das „Notabitur“ für den Corona-Jahrgang hätte.

[Lesen Sie hier wie ein Berliner Schulleiter gegen das Corona-Bildungschaos ankämpft]

Notreifeprüfung in Kriegszeiten

Was aber ist das, ein „Notabitur“? Wann hat es so etwas in Deutschland gegeben? Welche historischen Ereignisse haben frühere Bildungssysteme zu umfangreichen Anpassungen genötigt? Und lässt sich daraus für die Gegenwart irgendetwas Brauchbares ableiten?

„In Deutschland hat es ein Notabitur bisher nur in Kriegszeiten gegeben“, sagt der Bildungshistoriker und Experte für die Geschichte des Abiturs, Rainer Bölling. Zwar gebe es keine überzeitliche Definition des Begriffs. Das Notabitur habe sich jedoch immer durch ein verschlanktes Prüfungsverfahren und erleichterte Anforderungen an die Prüflinge ausgezeichnet.

Mehrfach wurden die schriftlichen Prüfungen gestrichen und die angehenden (männlichen) Abiturienten im Eilverfahren durch eine mündliche Scheinprüfung geschleust. „Das war erstmals während des Deutsch-Französischen Krieges 1870/71 der Fall und erneut zu Beginn des Ersten Weltkrieges“, sagt Bölling.

So machten ganze Klassen von Oberprimanern – Schüler der 13. Jahrgangsstufe – auf Erlass des preußischen Kultusministeriums im August 1914 eine Notreifeprüfung. Bereits in Uniform legten die jungen Sprösslinge des Bürgertums eine mündliche Prüfung über oft kriegsassoziierte Themen ab. Die Möglichkeit, durchzufallen, war nicht gegeben.

Lockmittel der Staatsmacht

Das leichte Abitur sei das Lockmittel der Staatsmacht gewesen, eine kriegsindustrielle Taktik zur zügigen Soldatenproduktion. Allerdings sei die Kriegsbegeisterung unter den Bürgersöhnen 1914 ohnehin so groß gewesen, dass es dieses Deals nicht bedurft hätte, sagt Bölling.

In den ersten beiden Kriegsjahren führte man die schriftlichen Prüfungen wieder ein. Soldaten, deren Schullaufbahn unterbrochen worden war, konnten ihren Abschluss im Fronturlaub nachmachen. Die Prüfer waren angehalten, milde zu prüfen. 1916 wurde eine Sonderreifeprüfungsordnung für Kriegsteilnehmer erlassen, das Notabitur also formalisiert.

Im August 1914 gab es in Deutschland eine große Kriegsbegeiterung. Zahlreiche Schüler aus dem Bürgertum meldeten sich freiwillig für den Kriegsdienst.
Im August 1914 gab es in Deutschland eine große Kriegsbegeiterung. Zahlreiche Schüler aus dem Bürgertum meldeten sich freiwillig für den Kriegsdienst.

© dpa

„Im Zweiten Weltkrieg haben die Nazis dann erneut ein Notabitur eingeführt, nur eine Woche nach dem Überfall auf Polen“, sagt Rainer Bölling. So hätten einberufene Schüler der Abschlussklassen ohne Prüfung ein Abgangszeugnis mit Reifevermerk erhalten – solange sie ideologisch zuverlässig und keine völligen Schulversager waren.

1941 gab es für Kriegsdienstleister dann die Möglichkeit, sich in komprimierten Sonderlehrgängen auf ein abgespecktes Abitur vorzubereiten. Dieses enthielt noch schriftliche Prüfungen, die erst 1942 ausgesetzt wurden. Jetzt gab es nur noch eine mündliche Prüfung, bis der Unterricht in den Abschlussklassen höherer Schulen im Herbst 1944 endgültig aussetzte.

Wie aber hat die Gesellschaft das Notabitur rezipiert? Wurden die im Krieg eingefahrenen Bildungstitel als den herkömmlichen Abschlüssen gleichwertig erachtet? Hier müsse man zwischen der Zeit nach 1918 und nach 1945 differenzieren, sagt Bölling. Denn anders als in der jungen Weimarer Republik, in der die Kriegsheimkehrer das Abitur gleichsam als Geschenk für den Fronteinsatz erhielten, mussten die späten Notabiturienten des NS-Systems ihre Prüfungen in der Bundesrepublik wiederholen.

Mentale Entnazifizierung

Weil die historischen Umstände stark variierten, sei auch die Bedeutung des sogenannten „Notabiturs“ jeweils eine andere gewesen, sagt die Bildungshistorikerin Sabine Reh, HU-Professorin und Direktorin der Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung des Leibniz-Instituts für Bildungsforschung und Bildungsinformation. Dass etwa die Kriegsabiturienten nach 1945 erneut zur Schule mussten, habe nicht nur damit zu tun gehabt, dass man ihre Schulabschlüsse in technischer Hinsicht für minderwertig hielt.

Vielmehr sei das bildungspolitische Handeln der Besatzungsmächte nur im Kontext der alliierten Anstrengungen zu einer Umerziehung des deutschen Volkes, also einer mentalen Entnazifizierung zu verstehen, erklärt Reh. Die geringe Aufnahmekapazität der Universitäten habe ebenfalls eine Rolle gespielt.

Auch wenn es heute ähnlich wie in Kriegszeiten gewisse Einschränkungen des Schulbetriebs gebe, rät die Bildungshistorikerin dazu, im aktuellen Pandemie-Diskurs mit historischen Vergleichen vorsichtig zu sein und auf den Begriff des Notabiturs nach Möglichkeit zu verzichten. „Die von den Deutschen maßgeblich zu verantwortenden Weltkriege sind doch etwas anderes, als eine Pandemie.“

Abitur früher - Abitur heute

Außerdem werde hier suggeriert, dass sich die Bedeutung von Abschlüssen an höheren Schulen ohne weiteres von einer Epoche in die nächste übertragen lasse. „Das Abitur im Jahr 1910 ist nicht das gleiche wie das Abitur im Jahr 2021, weder von den Inhalten her, noch von dem, was es jemandem ermöglichte“, sagt Reh. So mache es einen großen Unterschied, ob wie im Kaiserreich etwa drei Prozent eines Altersjahrganges Abitur machten, oder wie heute um die 40 Prozent. „Der Notendurchschnitt als Zulassungsberechtigung zur Universität spielte damals keine Rolle.“ Das Abitur sei zu Kaiserzeiten ohnehin noch eine rein bürgerliche Elitenveranstaltung gewesen.

 Beim Einmarsch deutscher Truppen in Polen am 01.09.1939 reißen Soldaten der deutschen Wehrmacht einen Schlagbaum an der deutsch-polnischen Grenze nieder.
 Beim Einmarsch deutscher Truppen in Polen am 01.09.1939 reißen Soldaten der deutschen Wehrmacht einen Schlagbaum an der deutsch-polnischen Grenze nieder.

© picture alliance / dpa

So habe die Frage, was ein Krisenabitur auf dem Arbeits- und Berufsbildungsmarkt wert sein könnte, im Jahr 2021 eine ganz andere Bedeutung als früher. Sabine Reh hält es indes für wenig sinnvoll, die Corona-Abschlussklassen als große Bildungsverlierer zu framen. Hier sozioökonomische Nachteile exakt zu bemessen, sei ohnehin kaum möglich.

„Wir entscheiden als Gesellschaft schließlich selbst darüber, wie wir mit dieser Generation umgehen wollen“, sagt Reh. So sei ein gewisser Nachteilsausgleich auf jeden Fall geboten – etwa dadurch, dass man den Prüfungsstoff reduziere. Ähnliches hält auch Rainer Bölling für richtig: Man müsse die Prüfungsthemen am tatsächlich behandelten Schulstoff ausrichten, das Abi wieder stärker dezentralisieren.

Eine Frage der Gerechtigkeit

Die in der Debatte ebenfalls aufgebrachte Idee, dass sich die Abiturnote gänzlich aus dem Notendurchschnitt der letzten beiden Schuljahre zusammensetzen solle, hält der Historiker für unausgegoren. „Das schafft neue Ungerechtigkeiten, manche Schüler haben auf die Prüfungen gesetzt, um ihre bisher nicht so guten Noten ausgleichen zu können“.

Auch den Vorschlag, man solle den Numerus Clausus für die Corona-Jahrgänge aussetzen, hält Bölling, genauso wie Reh, für unpraktikabel und kurzsichtig. Denn hierfür bräuchte es einen alternativen Selektionsmechanismus, den die Hochschulen erst einmal entwerfen müssten. 

Gleiche und in jeder Hinsicht gerechte Bedingungen seien letztlich ohnehin illusorisch, meint Reh. „Der Streit um den besten Nachteilsausgleich suggeriert, wir hätten in den bisherigen Jahrgängen vollständig gerechte Bedingungen gehabt, das kann aber schon aufgrund eines immer wieder anders gearteten Unterrichts und verschiedener Voraussetzungen nicht der Fall sein.“

Das gerechte Abitur gebe es nur als regulative Idee, sagt die Bildungshistorikerin. „Natürlich müssen wir uns bemühen, es so gerecht wie möglich zu machen – perfekte Lösungen gibt es aber nicht.“

Zur Startseite