zum Hauptinhalt
Mit der Gen-Schere Crispr/Cas9 (rot) scheinen auch Eingriffe in die DNA (blau) menschlicher Embryonen oder Keimzellen, und damit in die Keimbahn, möglich.

© MIT News

Gendefekte aus menschlicher DNA entfernen?: „Über eine Lockerung des Verbotes der Keimbahntherapie wird diskutiert“

Auf einer Tagung in Berlin wurde über das ethische und rechtliche Für und Wider von Eingriffen in das Erbgut menschlicher Embryonen gestritten.

Die Ende November vergangenen Jahrs verkündete Geburt von Lulu und Nana, den ersten Menschen, deren gesamtes Erbgut mit der Gen-Schere CRISPR/Cas9 (Crispr) verändert wurde, hat die Debatte über Sinn und Unsinn von Keimbahntherapien neu entfacht. Jetzt diskutierten im Berliner Sitzungssaal des Hauses der Leibniz-Gemeinschaft Wissenschaftler und auch Vertreter aus Politik und Gesellschaft, ob es jetzt oder in Zukunft berechtigte Gründe für solche Erbgutveränderungen gibt oder geben könnte – oder nicht. Im Rahmen des vom Bundesforschungsministerium geförderten Verbundprojekt „GenomELECTION“ wurden die „ethischen, rechtlichen und kommunikationswissenschaftlichen Aspekte der Genomeditierung in der grünen und roten Gentechnik“ erwogen.

In Deutschland sind Keimbahneingriffe durch das Embryonenschutzgesetz grundsätzlich verboten. Ein weltweites Verbot gibt es nicht, doch haben Wissenschaftler schon 2015 ein Moratorium für den Einsatz der Crispr-Gen-Schere oder einer der anderen, besonders präzisen und vergleichsweise einfach handhabbaren Genomediting-Methoden in menschlichen Keim- oder Embryozellen (der „Keimbahn“) ausgerufen.

Es ging ihnen darum, zunächst die Risiken der Technologie besser kennenzulernen – etwa die Folgen von Fehlschnitten im Erbgut oder auch die langfristigen Konsequenzen gelungener Genveränderungen. Entsprechend groß war die internationale Empörung über die das Moratorium verletztenden Experimente des chinesischen Forscher He Jiankui, auch weil das Ziel der Veränderung – die Kinder vor einer Infektion mit dem Aids-Virus HIV zu schützen – auch auf anderem Wege hätte erreicht werden können.

„Eine Lockerung des Verbotes der Keimbahntherapie wird diskutiert oder explizit gefordert“

Bei Krankheiten wie Mukoviszidose und Sichelzellanämie gehen die Meinungen aber mittlerweile auseinander, wurde auf der Tagung deutlich. In diesen Fällen ist es eine einzelne Genveränderung, die zu teilweise sehr schwer verlaufenden Krankheiten führt. Aktuell steht Menschen mit Kinderwunsch, die Träger einer solchen Mutation sind, die Präimplantationsdiagnostik (PID) zur Verfügung, bei der die Embryonen auf die Mutation getestet und diejenigen ohne Gendefekt selektiert werden. Anstelle dessen könnte mittels Crispr zukünftig die Mutation präzise korrigiert werden, entweder in Ei- oder Spermienzellen oder direkt im Embryo. Gibt es eine ethische Rechtfertigung, Eltern eine solche Methode vorzuenthalten? Und hätten sie nicht sogar einen Rechtsanspruch darauf?

„Es mehren sich international die Stellungnahmen von Fachverbänden, Wissenschaftsorganisationen und Ethikgremien, die über eine Lockerung des Verbotes der Keimbahntherapie diskutieren oder sie explizit fordern“, sagte Bijan Fateh-Moghadam aus Basel, Experte für Life-Science-Recht, dazu auf der Tagung. „Dass wir nicht am Status des Embryonenschutzgesetzes von 1990 festhalten sollten, ist unter Rechtswissenschaftlern weitestgehend Konsens.“

Regine Kollek aus Hamburg, die sich mit Technikfolgenabschätzung beschäftigt, widersprach. „Eine PID und ein Verwerfen von Embryonen müsste auch hier gemacht werden.“ Sie erinnerte daran, dass die Genomeditierung gegenüber der PID nur in dem seltenen Fall vorteilhaft sei, wenn beide Eltern Träger der Genmutation seien und keine „normale“ Genkopie vererben könnten.

Zugang und Verteilung zu Gentherapien „müssten gerecht gestaltet werden“

Der Ethikexperte Matthias Kaufmann von der Universität Halle-Wittenberg wiederum ging auch auf die Kosten ein, die bei einer solchen Behandlung erheblich wären. Wenn eine solche Therapie erwogen werde, dann müssten „Zugang und Verteilung gerecht gestaltet werden.“ Bei privater Finanzierung sei Freiheit und Gleichheit der Menschen gefährdet, denn nur wohlhabende Menschen dürften sich eine solche Gentherapie künftig leisten können.

Einigkeit herrschte bei den Tagungsteilnehmern darüber, dass die Öffentlichkeit mehr in diese Debatten einbezogen werden sollte. Sensibilisieren, informieren, partizipieren sei dafür das Vorgehen der Forscher des Museums für Naturkunde, so Julia Diekämper. Das Informieren sei dabei wohl besonders wichtig, denn eine Umfrage habe ergeben, dass 50 Prozent der Museumsbesucher den Begriff „Genomeditierung“ gar nicht kannten.

Während Keimbahntherapie bis auf den Fall in China noch weitgehend Zukunftsmusik ist, sind genomeditierte Nutzpflanzen bereits auf dem Markt, zumindest in den USA. Kaufmann sieht hier vor allem die soziale Dimension als größte Herausforderung: „Es sind die sozialen Assymetrien zwischen wirtschaftlich mächtigen und anderen gesellschaftlichen Akteuren, die zentrale ethische Fragen aufwerfen.“ Es seien vor allem die Patentrechte, so Kaufmann, die Probleme hinsichtlich der Würde, Autonomie und Lebensqualität der Menschen mit sich bringen.

Rechtlich besonders umstritten ist seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Juli 2018 die Einordnung von Pflanzen als gentechnisch veränderte Organismen, die lediglich durch Punktmutation, also den Austausch eines einzigen Erbgutbausteins, verändert wurden. Sie sind von ihren Ursprungspflanzen genetisch praktisch nicht zu unterscheiden. Eine solche Nachweisbarkeit wird aber von den Regularien verlangt. Timo Faltus von der Universität Halle-Wittenberg erklärte: „Die praktische Bedeutung dieses Urteils ist, dass punktmutierte Organismen de facto nicht auf den Markt gebracht werden können.“

Johanna Heuveling

Zur Startseite