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Studierende sitzen in einem Hörsaal, andere suchen noch einen Platz.

© Julian Stratenschulte/dpa

Update

Fünf Prozent mehr Bafög ab Herbst: Studentenwerk kritisiert "Minimalkorrektur", Studierende sehen "Reförmchen"

Lob für 20 Prozent höhere Elternfreibeträge, aber die Erhöhung der Bafögsätze werde von Inflation sofort überholt, kritisieren Studentenwerk und Verbände.

Der Elternfreibetrag beim Bafög steigt um 20 Prozent, die Bafögsätze um fünf Prozent. Das sind Eckpunkte der Bafög-Reform, die Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger kurz nach ihrem Amtsantritt im Dezember 2021 angekündigt hatte. Inzwischen liegt ein Referentenentwurf für die Novelle vor, den jetzt das Deutsche Studentenwerk (DSW) kommentiert hat.

"Dass mit der nun geplanten Anpassungs-Novelle die Elternfreibeträge auf einen Schlag gleich um 20 Prozent erhöht werden, ist eine echte Hausnummer", lobt DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl. Dieser große Schritt könne dazu beitragen, dass wieder mehr Studierende Bafög bekommen.

Die geplante fünfprozentige Erhöhung nannte Anbuhl allerdings eine "Minimalkorrektur". Sie sei "die auffälligste Schwachstelle der aktuellen Bafög-Anpassung", weil sie durch die aktuelle Inflation und voraussichtlich weiter steigende Verbraucherpreise insbesondere für Energie und Lebensmittel schnell überholt sein dürfte.

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Gleichwohl begrüßte das DSW den Referentenentwurf für die Bafögnovelle als ersten Schritt. Stark-Watzinger hatte erklärt, dem Bafög "so schnell wie möglich einen Schub" geben zu wollen. Der kontinuierliche Rückgang der Gefördertenzahlen sei nicht hinnehmbar.

Kindergeld in die Hand der Studierenden? Später

Das Deutsche Studentenwerk wünscht sich nun nach der "schnellen Gesetzes-Novelle mit quantitativen Anhebungen" einen konsequenten zweiten Schritt. Dabei müsse eine grundlegende Strukturreform angegangen werden, "um das Bafög an die Studien- und Lebenswirklichkeit der Studierenden anzupassen und es elternunabhängiger, einfacher und digitaler zu machen".

Doch auch in der zweiten Runde später in dieser Legislaturperiode müsse bei den Elternfreibeträgen nochmal nachgelegt werden, so Anbuhl. Im Koalitionsvertrag der Ampel angekündigt war ein „Garantiebetrag im Rahmen der Kindergrundsicherung“ (früher: Kindergeld), der künftig an Volljährige in Ausbildung und Studium ausgezahlt werde – und nicht mehr wie bisher an deren Eltern.

Zudem wollte die Ampel-Koalition den Darlehensanteil absenken und schrittweise zum Vollzuschuss der Anfangsjahre des Bafögs zurückkehren.

Längere Förderung statt Notfallmechanismus

Als Reformschritte bereits zum Herbst dieses Jahres ist unter anderem geplant, den Wohnzuschlag für auswärts Wohnende auf 360 Euro zu erhöhen und den Vermögensfreibetrag für Geförderte auf 45.000 Euro anzuheben. Die digitale Antragstellung soll erleichtert werden, eine zusätzliche Einreichung auf Papier nicht mehr notwendig sein.

Der vielfach geforderte und im Koalitionsvertrag auch angekündigte Notfallmechanismus, nach dem es etwa in einer Pandemie, bei der Studierendenjobs wegfallen, eine Art Bafög für alle gibt, ist noch nicht vorgesehen.

In "gravierenden Krisensituationen, die den Hochschulbetrieb nicht nur regional erheblich einschränken", sei die Förderungshöchstdauer aber "angemessen zu verlängern". Damit würde eine Regelung aus der aktuellen Coronakrise dauerhaft ins Bafög-Gesetz aufgenommen werden.

Studierendenverbände: Angst vor Schuldenfalle bleibt

Ein Bündnis von Studierendenverbänden, darunter Jusos, Grüne Jugend, fzs, Juso-Hochschulgruppen, Campusgrün, GEW Studis und IG Metall Jugend, kritisiert den Referentenentwurf aus dem BMBF als "Reförmchen". Die Pläne seien "im Grunde nicht mehr als eine Anpassung der Regelsätze", teilte der Freie Zusammenschluss von Student:innenschaften (fzs) am Donnerstag mit. Das reiche allein schon mit Blick auf die Inflation bei weitem nicht aus.

Was das Bafög tatsächlich brauche, sei eine Regelsatzberechnung, die sich am wirklichen Bedarf von Studierenden orientiert und regelmäßig angepasst wird. Die Anhebung des Wohnkostenzuschusses bleibe "weit hinter der Realität von Studierenden auf dem Wohnungsmarkt zurück". Bedauert wird auch, dass der Gesetzesentwurf keine Maßnahmen erkennen lasse, "welche Studierende von der Angst vor der Schuldenfalle erlösen oder den immensen Leistungsdruck reduzieren".

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