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Franziska Giffey, Familienministerin und Spitzenkandidatin der Berliner SPD für die Abgeordnetenhaus.

© Kay Nietfeld/dpa

FU-Präsident antwortet im Fall Giffey: Das Plagiatsverfahren braucht Zeit – es geht hier nicht um Politik

Die Freie Universität steht im Fall Giffey stark in der Kritik. Hier antwortet der FU-Präsident auf die Vorwürfe: Sorgfalt stehe im Verfahren über allem.

Günter M. Ziegler ist Präsident der Freien Universität Berlin. Hier äußert er sich zur Kritik daran, wie seine Universität mit dem Plagiatsverfahren gegen Franziska Giffey umgeht. Sein Text ist auch eine Antwort auf einen Beitrag unseres Kolumnisten Jan-Martin Wiarda.

Das zweite Verfahren zur Überprüfung der Dissertation von Franziska Giffey, das die Freie Universität Berlin im November 2020 eingeleitet hatte, kommt langsamer voran als sich das alle Beteiligten damals vorgestellt und gewünscht haben – auch das Präsidium der Freien Universität, das einen Abschluss im Februar 2021 als Wunsch formuliert hatte.

Dies wird öffentlich kritisiert, und es wird über die „Absicht dahinter“ spekuliert. Jan-Martin Wiarda hat die Situation im Tagesspiegel vom 25.1.2021 kommentiert, online unter dem Titel „Verschleppung als Wahlkampfhilfe, aber für wen?“.

Es ist eine Frage der Perspektive: Betrachtet man, ganz nüchtern, das Prüfverfahren um die Doktorarbeit von Franziska Giffey aus Wahlkampfsicht, so geht es um die Bundesfamilienministerin, eine Politikerin, die Regierende Bürgermeisterin werden will.

Schon mit der Zeitplanung wird Taktik unterstellt

Aus dieser Perspektive steht die Frage im Vordergrund, ob die Täuschungen, die VroniPlag Wiki und das erste Prüfgremium an der Freien Universität in der Promotion festgestellt haben, so gravierend sind, dass der ambitionierten Politikerin der Doktorgrad aberkannt werden muss.

Für diejenigen, die mit diesem Blick auf das Verfahren schauen, ist entscheidend, wann ein Ergebnis vorliegt, welche Motive man den Prüfenden und der Universitätsleitung unterstellen kann und möchte. Man unterstellt dem Prüfgremium und der Universitätsleitung, die letztlich qua Hochschulgesetz entscheiden muss, Parteilichkeit und Partikularinteressen, parteipolitische Schlagseiten und politisches Manöver.

Schon mit der Zeitplanung wird dann Taktik unterstellt, exemplarisch dokumentiert durch die Überschrift „Verschleppung als Wahlkampfhilfe, aber für wen?“ Der mediale Anspruch an die Freie Universität ist dann klar definiert: ein möglichst schnelles Verfahren, absolut transparent, am liebsten mit öffentlichen Sitzungen, bei denen die beteiligten Mitglieder des Prüfgremiums politischem Druck direkt ausgesetzt wären. Wenn die Universität diesen öffentlichen Anspruch nicht erfüllt, dann hat sie das Verfahren „maximal vergeigt“. So einfach ist es aber nicht.

Es geht hier nicht um Politik

Es geht hier aber nicht um Politik, sondern um Entscheidungen, die ausschließlich nach der Logik und aus der Perspektive der Wissenschaft getroffen werden müssen – also allein nach wissenschaftlichen Bewertungen und verwaltungsrechtlichen Kriterien.

FU-Präsident Günter M. Ziegler.
FU-Präsident Günter M. Ziegler.

© Mike Wolff

Der Gegenstand des Verfahrens ist dabei nicht die Politikerin und Bundesfamilienministerin; es geht auch nicht um ihre Kompetenz oder ihre politische Arbeit – und es geht auch nicht um die Doktormutter und nicht um die Frage, ob die Betreuung gut war. Gegenstand des Verfahrens allein ist eine 266-seitige Doktorarbeit aus dem Jahr 2009 mit dem Titel „Europas Weg zum Bürger. Die Politik der Europäischen Kommission zur Beteiligung der Zivilgesellschaft“.

Es geht um Zitate und Textübernahmen in der Dissertation

Es geht im Prüfverfahren um Zitate und um Textübernahmen in der Dissertation, es geht darum, ob die Quellen korrekt und sorgfältig und in einem der Disziplin entsprechenden und insgesamt wissenschaftlich adäquaten Stil angegeben wurden; es geht darum, inwieweit durch fehlerhafte Zitate, unvollständige oder fehlerhafte Quellenangaben für Zitate und Paraphrasen getäuscht wurde, ob die Natur der Stellen auf Vorsatz bei der Täuschung schließen lässt, und es geht darum, wie gravierend oder umfassend Plagiate oder Textübernahmen sind, und ob Plagiate die Arbeit prägen.

Und all das darf nicht nach Gefühl oder Geschmack oder gar nach politischen Präferenzen beurteilt werden. Es darf nur objektiv und nach wissenschaftlichen Kriterien begutachtet werden. Und – und auch das gehört zur Wissenschaft – die Kriterien liegen nicht fertig vor, diese müssen entwickelt und bei Bedarf geschärft, in der disziplinspezifischen Form fixiert und angewandt werden. Das sind Aufgaben, die man ausschließlich der Wissenschaft überlassen muss, also in die Hände von erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler legen sollte.

Das Verfahren muss ergebnisoffen sein

Und auch wenn die Überprüfung sich auf Vorarbeiten stützt: Das Verfahren muss ergebnisoffen sein. Es muss durch ein Prüfungsgremium durchgeführt werden, dessen Mitglieder einerseits Fach- und auch Handlungskompetenz mitbringen, das zum großen Teil aus Professorinnen und Professoren des zuständigen Fachbereichs besteht und das andererseits von der Doktormutter völlig unabhängig sein soll. Diese Nebenbedingungen sind so differenziert, dass schon die Zusammenstellung des Gremiums aufwendig und schwierig ist – und Zeit braucht.

Ich bin allen dankbar, die sich dann für diese herausfordernde Arbeit zur Verfügung stellen und sich nicht von Menschen mit anderer Perspektive – die in anderen Zusammenhängen nachvollziehbar sein mag – beeinflussen lassen. Denn nur so funktioniert Wissenschaft, wenn sie sich kritisch selbst überprüft: Das Gremium muss den Arbeitsauftrag sichten, und seine Mitglieder müssen sich die Zeit für sorgfältige und genaue Arbeit nehmen.

Und sie müssen diese notwendige, aber auch mühevolle Arbeit durchführen und dürfen sich dabei nicht von externen Erwartungen an Schnelligkeit und Transparenz und von medialem und politischem Druck beeinflussen oder beirren lassen. Die Hauptkriterien sind immer Sorgfalt und Unabhängigkeit, dies ist und bleibt der Standard – und je höher der Druck von außen wird, desto geringer wird die Chance, diesen Ansprüchen vollständig zu genügen. Polemiken sind für das Verfahren nicht hilfreich.

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