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Schülerinnen arbeiten in einem Computerraum.

© Friso Gentsch/dpa

Forderungen von Grünen und FDP: Grundgesetzänderung für den Digitalpakt nicht in Sicht

Grüne und die FDP beharren darauf, das Kooperationsverbot mit einer großen Grundgesetzänderung aufzuheben. Damit steht der Digitalpakt weiter auf der Kippe.

Blockieren die Grünen den Digitalpakt für die Schulen? Die grüne Bundestagsfraktion beharrt wie berichtet gemeinsam mit der FDP-Fraktion darauf, die dafür notwendige Grundgesetzänderung größer anzulegen und auch den Weg für „Investitionen in Köpfe“, also etwa in zusätzliche Informatik-Lehrkräfte, freizumachen. Ganz konträr dazu sperrt sich der grüne Ministerpräsident Baden-Württembergs Winfried Kretschmann – gemeinsam mit Armin Laschet (CDU) aus Nordrhein-Westfalen - kategorisch gegen eine Grundgesetzänderung, die es dem Bund möglich machen würde, im Bildungsbereich zu investieren - und dies auch zu kontrollieren.

Diese innergrüne Pattsituation im Streit um die weitgehende Aufhebung des seit 2006 geltenden Kooperationsverbots könnte den Start des Digitalpakts im Januar 2019 verzögern. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) und die Bildungsminister der Länder wollen am 6. Dezember eine Verwaltungsvereinbarung dazu beschließen. Doch dass bis dahin im Bundestag eine Einigung auch auf die Grundgesetzänderung zustande kommt, ist ebenso unwahrscheinlich wie eine Lösung ohne Verfassungsänderung. Letzteres ist dem Vernehmen nach bislang im Bundestag von allen Beteiligten ausgeschlossen worden.

Grüne wollen gleiche Lebensverhältnisse

Diskutiert wird mit Grünen und FDP derzeit über eine Änderung des Artikels 104c – wie schon im Koalitionsvertrag von SPD und Union vorgesehen. Dass die Große Koalition nicht mehr nur wie bisher für finanzschwachen Kommunen beim Ausbau der Bildungsinfrastruktur finanziell helfen will, sondern allen Kommunen, reicht Grünen und FDP nicht. Sie fordern, dass der Bund nicht nur in Infrastrukturen und nicht mehr zwingend degressiv und zeitlich befristet investiert, sondern – bei großen bildungspolitischen Reformen – verlässlich und dauerhaft.

Dafür braucht die Große Koalition eine Zwei-Drittel-Mehrheit aller Abgeordneten und die käme nur zustande, wenn ein Kompromiss mit den Grünen und der FDP gefunden wird. Katrin Göring-Eckardt, die Fraktionsvorsitzende der Grünen, warb am Dienstag in einem Pressegespräch noch einmal für den Vorstoß – und wies den Vorwurf einer möglichen Blockadehaltung gegen den Digitalpakt zurück. Wenn man jetzt das Grundgesetz anfasse, müsse sichergestellt werden, dass „langfristig Weichen gestellt werden“. Die unbedingte Bildungshoheit der Länder stehe gegen die ebenfalls grundgesetzlich verbriefte „Herstellung gleicher Lebensverhältnisse“ in allen Bundesländern. Und bei der Chancengerechtigkeit in der Bildung habe Deutschland großen Nachholbedarf.

"Grundgesetzänderung nicht nur für den Digitalpakt"

Kretschmann und Laschet hatten wie berichtet als Alternative zur Grundgesetzänderung vorgeschlagen, den Bund über die Umsatzsteuerpunkte stärker an der Finanzierung der Bildungsaufgaben zu beteiligen. Das lehnen die Grünen im Bundestag ab. „Die reichen Länder hätten davon sehr viel, nicht so reiche Länder gehen dann leer aus, das können die Grünen nicht wollen“, sagte Göring-Eckardt.

Die Fraktionsvorsitzende beklagt, dass sich die Koalition bislang zu wenig bewege, um mit Grünen und FDP einen Kompromiss in Sachen Grundgesetzänderung zu finden. „Bislang gab es nur Vorschläge im Rahmen dessen, was die Bundesregierung sowieso wollte.“ Für die Grünen seien zwei Dinge nicht verhandelbar: „Wir wollen Investitionen auch in Köpfe und wir wollen eine Grundgesetzänderung nicht nur für den Digitalpakt.“

Sollte die größere Lösung am Ende im Bundestag durchkommen, würde sie im Bundesrat am Veto auch des grünen Ministerpräsidenten sehr sicher scheitern. Den Grünen (und der FDP) im Bundestag ist es offensichtlich trotzdem wichtig, zum jetzigen Zeitpunkt öffentlichkeitswirksam das Ende des Kooperationsverbots zu fordern. Auch wenn der überfällige Digitalpakt deswegen noch später kommt.

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