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Fachhochschulen: Baden-Württemberg streitet über FH-Promotion

Grüne und SPD in Baden-Württemberg wollen auch Fachhochschulprofessoren das Promotionsrecht geben. Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz hält dagegen: „Das Privileg gebührt nur forschungsstarken Unis.“

Landesregierung und Universitäten in Baden-Württemberg streiten über das Promotionsrecht für Fachhochschulen. Im geplanten neuen Hochschulgesetz soll es eine Experimentierklausel geben, nach der das Wissenschaftministerium „besonders ausgewiesenen Professorinnen und Professoren“ von Fachhochschulen im Rahmen eines FH-Zusammenschlusses „das Promotionsrecht befristet und thematisch begrenzt“ verleihen kann. Zweck des Zusammenschlusses sei, eigenen wissenschaftlichen Nachwuchs auszubilden und die angewandten Wissenschaften weiterzuentwickeln. Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz, Joachim Ebeling, Präsident der Universität Ulm, erklärte am Donnerstag, ein gesondertes Promotionsrecht für FH-Verbünde sei „völlig unangebracht“.

Das Promotionsprivileg gebühre allein den forschungsstarken Universitäten. Den Plan des Landes, „hervorragende Fachhochschulprofessoren“ an Universitäten zu kooptieren und ihnen damit zum Promotionsrecht zu verhelfen, begrüßte Ebeling dagegen. Das gelte auch für den Ausbau der gemeinsamen Promotionskollegs. Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) würdigte am Donnerstag die Rolle der Fachhochschulen „mit ihrem Schwerpunkt auf Lehre und Anwendungsbezug“. „Die Differenz zu den Universitäten“ solle jedoch nicht eingeebnet werden.

Umstritten ist das Promotionsrecht für Fachhochschulen auch in Schleswig-Holstein. Dort sollen alle Hochschulen das Promotionsrecht erhalten, Doktoranden betreuen dürften aber nur „forschungsstarke“ FH-Professoren.

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