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Die Universität Bremen. Ihr Asta hatte den Berliner Historiker Jörg Baberowski in zwei Erklärungen angegriffen.

© dpa/p-a

Eilverfahren: Jörg Baberowski wehrt sich gegen Rassismusvorwürfe

Der Berliner Historiker erwirkt eine einstweilige Verfügung gegen den Asta der Universität Bremen

Der aus Talkshows bekannte Berliner Geschichtsprofessor Jörg Baberowski, der die Flüchtlingspolitik von Kanzlerin Angela Merkel und „das Gerede von der Willkommenskultur“ kritisiert, fühlt sich von der Studierendenvertretung der Universität Bremen zu Unrecht als Rassist und Rechtsradikaler eingestuft und hat deshalb eine einstweilige Verfügung gegen den Allgemeinen Studierendenausschuss (Asta) erwirkt.

Laut dem Beschluss des Landgerichts Köln, der dem Tagesspiegel vorliegt, darf der Asta nicht mehr behaupten, der Stalinismus-Experte der Humboldt-Uni verbreite gewaltverherrlichende Thesen von erschreckender Brutalität, verharmlose das Anzünden und Belagern von Flüchtlingsunterkünften als natürliche Reaktion verärgerter Bürger, begegne Menschen mit blankem Hass, vertrete rechtsradikale Positionen und stehe für Rassismus.

Der Asta hatte diese Formulierungen im Herbst 2016 verwendet, als der 55-jährige Historiker in Bremen bei einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) auftrat. Die KAS wollte den Vortrag zunächst in der Universität stattfinden lassen, verlegte ihn aber in ihre eigenen Räume, nachdem der Asta dazu aufgerufen hatte, die Veranstaltung an der Uni „friedlich, bunt und laut“ zu verhindern. In zwei Erklärungen begründeten die Studierenden damals ihre Vorwürfe, unter anderem mit Zitaten aus dem Tagesspiegel und aus einer Podiumsdiskussion in Berlin.

Baberowski sagt, das Zitat sei aus dem Zusammenhang gerissen worden

Demnach soll Baberowski zu den Übergriffen gegen Flüchtlinge in Tröglitz oder Heidenau gesagt haben: „Überall, wo Bürger nicht eingebunden sind, kommt es natürlich zu Aggression.“ Zum Anti-Terror-Kampf wurde er von den Studierenden in Asta-Erklärungen mit den Worten zitiert, dass „man eine solche Auseinandersetzung nicht gewinnen“ könne, wenn man nicht selber wie die Terroristen Furcht und Schrecken verbreite, Dörfer niederbrenne und Menschen aufhänge.

Dieses Zitat hatte ihm bereits der Grünen-Vorsitzende Cem Özdemir 2016 in einer ZDF-Talkshow vorgehalten. Baberowski entgegnete damals, der Satz sei aus dem Zusammenhang gerissen. In Wirklichkeit habe er gesagt, dass „wir diese Methoden nicht übernehmen können“. Das Gericht untersagte den Studierenden nicht nur ihre Bewertungen, sondern auch das Zitieren der Zitate, wenn dies wie in den beiden Erklärungen geschehe. Die Verfügung enthält keine genauere Begründung, sondern verweist nur auf die Grundgesetzartikel zur Menschenwürde und zum Persönlichkeitsrecht.

Der Asta sieht einen "groben Eingriff in die Meinungsfreiheit"

Der Asta kritisierte das Verbot als „groben Eingriff in die Meinungsfreiheit“. Baberowski sagte dazu auf Anfrage, er sei als Rechtsextremist und Rassist verleumdet worden. Dagegen dürfe und müsse er sich wehren, „alles andere wäre eine Aufgabe der Selbstachtung“. Der Asta hat inzwischen Widerspruch eingelegt. Darüber verhandelt das Gericht am 15. Februar. Die Verfügung war bereits im November ergangen, wurde aber erst jetzt bekannt. Wie in Eilverfahren oft üblich, verließ sich das Gericht bei seinem Verbot allein auf die Aussagen des Klägers, ohne die Gegenseite anzuhören.

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