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Die TU Berlin.

© Elke Weiss/TU Berlin

Diskussion über Viertelparität: Rote Linien an der TU Berlin

Die TU Berlin ist einen Schritt weiter bei ihrer Diskussion über die Viertelparität: Kommen könnte ein neuer Konvent für die Präsidentschaftswahl. TU-Chef Thomsen zeigt dabei seine roten Linien auf.

Seit über vier Jahren diskutiert die TU Berlin über die Entmachtung ihrer Professorinnen und Professoren. Am Mittwochnachmittag kam sie diesem Ziel ein wenig näher. Der Erweiterte Akademische Senat (EAS) begrüßte mehrheitlich den Kompromissvorschlag, den die Arbeitsgruppe Partizipation vorgelegt hatte. Dieser Vorschlag soll nun fertig ausgearbeitet werden. Beschließt der EAS ihn dann im Dezember, wird der Präsident oder die Präsidentin der TU nicht mehr von einer Professorenmehrheit im EAS gewählt, sondern von einem neuen Gremium, dem Wahlkonvent, in dem alle vier Gruppen der Universität das gleiche Gewicht haben sollen (15 Stimmen). Danach müsste die Grundordnung aber noch verschiedene Stationen passieren, bevor sie in Kraft tritt. Die im kommenden Januar anstehende Präsidentenwahl würde noch wie gehabt verlaufen.

TU-Präsident Christian Thomsen hat schon vor Monaten gesagt, dass er mit einem viertelparitätisch besetzten Wahlgremium leben könnte. Allerdings diskutierten die EAS-Mitglieder am Mittwoch sehr kontrovers über die Ausgestaltung. Thomsen selbst zeigte dem Gremium seine „rote Linie“ auf. Diese besteht in dem Vorschlag der AG Partizipation, bei der Präsidentenwahl auch im dritten Wahlgang noch ein Quorum zu verlangen. Wie schon in den beiden vorherigen Wahlgängen soll der Kandidat nur als gewählt gelten, wenn er die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt sowie mindestens drei Stimmen aus jeder der vier Gruppen (Professoren, Studierende, wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter). Letzteres könne dazu führen, dass die Wahl über Monate oder Jahre blockiert werde, sagte Thomsen: „Das ist kein Zustand, den ich dieser Einrichtung wünsche.“

Ein Quorum bei der Wahl des Präsidenten?

Robert Liebich, Professor am Fachgebiet Konstruktion, schloss sich Thomsen an. Die Aufgabe einer Präsidentin oder eines Präsidenten sei es durchaus, sich gelegentlich gegen Widerstände durchzusetzen, „um Verkrustungen“ aufzubrechen. Werde die Wiederwahl vom ständigen Konsens abhängig, werde dies dazu führen, dass die Universität bloß noch verwaltet wird, anstatt geführt zu werden: „Es kommt zu einer Verbreiung der Hochschulpolitik“, formulierte Liebich.

Dem widersprach Ulf Schrader, Professor für Arbeitslehre. Es sei gut, dass in der Wahl keine Statusgruppe ihren Kandidaten gegen den Willen einer anderen Gruppe durchsetzen könne: „Die Gruppen sollen ja gerade aufeinander zugehen.“ Utz von Wagner, Professor für Maschinenbau, regte an, dass das Quorum im dritten Wahlgang dann hinfällig werden könnte, wenn zwei Drittel oder drei Viertel für einen Kandidaten stimmen.

Die Befürworter der Viertelparität im EAS machten deutlich, dass sie beim vorgelegten Vorschlag ebenfalls Kröten zu schlucken haben. So sollen vom Akademischen Senat (AS) nur Kandidaten für die Wahl im Wahlkonvent nominiert werden können, wenn diese von der Mehrheit der Mitglieder unterstützt werden. Bisher reichte ein Drittel. Die neue Regel soll das Verfahren aber rechtssicherer machen. Denn der Einfluss der Professoren würde dabei gestärkt, da sie mehr als die Hälfte der Sitze im AS haben.

Die Rechtssicherheit ist unklar

Wie rechtssicher der eingeschlagene Weg wäre, bleibt trotz der von der TU eingeholten drei Gutachten unklar. Die Ansichten der befragten Juristen unterscheiden sich. Vor allem komme es vor Gericht darauf an, wie genau an einer Uni die Kompetenzen auf die Gremien aufgeteilt sind, hieß es. Außerdem hätten die Juristen den konkreten Vorschlag der AG Partizipation gar nicht geprüft, sondern sich allgemeiner geäußert. Thomsen sagte, er werde den Beschluss ohnehin rechtlich begutachten lassen, da er als Präsident einen Teil der Rechtsaufsicht habe. Dies könne er auch schon tun, bevor der Beschluss gefasst ist. Unter den Anhängern der Viertelparität kursiert allerdings die Sorge, das Einholen immer weiterer Gutachten könne den Prozess verschleppen.

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