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Familienministerin Franziska Giffey (SPD) wird bei ihrer Doktorarbeit Plagiat vorgeworfen.

© AFP/John MACDOUGALL

Die Freie Universität und der Fall Giffey: Verschleppung als Wahlkampfhilfe, aber für wen?

Rekapituliert man den Plagiatsfall der Familienministerin an der FU, geht es immer mehr um Versäumnisse der Unileitung. Unser Kolumnist fordert Konsequenzen.

Egal, wie die erneute Überprüfung der Doktorarbeit von Franziska Giffey ausgeht, es wird Konsequenzen geben müssen. Und zwar für das Präsidium der Freien Universität. Denn was die FU seit Aufkommen der Plagiatsvorwürfe gegen die SPD-Politikerin veranstaltet, ist an Unprofessionalität kaum zu überbieten.

Angefangen hatte alles mit Recherchen der Online-Plattform VroniPlag Wiki, die im Februar 2019 berichtete, bereits auf 49 von 200 Seiten der Doktorarbeit Giffeys verdächtige Textstellen identifiziert haben. Woraufhin Giffey mitteilte, sie habe nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet, und die FU, an der sie promoviert wurde, um die Einleitung eines Prüfverfahrens bat.

Das zog sich über acht Monate. Erst im Oktober 2019 kam die eingesetzte Prüfungskommission zu dem Ergebnis, die Dissertation enthalte 27 Stellen, die als „objektive Täuschung“ zu bewerten seien und auf bedingten Vorsatz hindeuteten. Doch seien die Vergehen qualitativ und quantitativ weniger gravierend als von VroniPlag Wiki dargestellt. Woraufhin das Präsidium entschied, Giffey eine Rüge zu erteilen, ihr aber den Titel zu lassen.

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Ein Jahr später flammte der Fall wieder auf. Recherchen der „Zeit“ ergaben, dass die Prüfungskommission offenbar ausschließlich aus Personen mit Verbindungen zu Giffeys Doktormutter bestanden hatte. Der Bonner Juraprofessor Klaus Gärditz erstellte im Auftrag der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus ein Gutachten, demzufolge die Überprüfung der Doktorarbeit durch die FU eine „auffällige Summation erheblicher Rechtsverstöße“ aufgewiesen habe.

Die FU bleibt der Intransparenz treu

Der Titel, so Gärditz, hätte Giffey entzogen werden müssen, die Rüge sei rechtswidrig gewesen. Der Staatsrechtler Ulrich Battis wiederum bestätigte der FU, das Erteilen einer Rüge sei zwar rechtens, aber nur in einem minderschweren Plagiatsfall.

Mitte November 2020 machte das FU-Präsidium eine Kehrtwende, kündigte die erneute Überprüfung an und konstatierte schwammig, die Kommission habe in ihrem Schlussbericht die Minderschwere des Falls nicht „dargetan“.

Eines der Hauptgebäude der Freien Universität, die Rostlaube, in einer Außenansicht.
Die Entscheidungswege der Freien Universität Berlin im Fall Giffey sind intransparent.

© Doris Spiekermann-Klaas

In der Intransparenz dieser Begründung blieb die FU ihrem ganzen bisherigen Verhalten in der Angelegenheit treu. Und so ging es weiter: Kurzzeitig war unklar, ob überhaupt eine neue Kommission für die Überprüfung eingesetzt werden solle. Dann kündigte FU-Vizepräsident Klaus Hoffmann-Holland an, das neue Verfahren solle bis Mitte Februar abgeschlossen sein.

Doch statt Hochdruck folgte offenbar Nichtstun: Vergangenen Mittwoch teilte die FU mit, dass das neue Prüfungsgremium diese Woche überhaupt zum ersten Mal tagen soll.

Die CDU wittert Wahlkampfhilfe. Sie fürchtet, die Freie Universität könnte die erneute Überprüfung bis nach der Berlin-Wahl verschleppen – aus politischer Rücksichtnahme für die Frau, die Regierende Bürgermeisterin werden will. Allein der Verdacht, sagt der CDU-Wissenschaftspolitiker Adrian Grasse, „wäre fatal“.

Allerdings könnte man genauso gut fragen, ob das, was die FU da veranstaltet, nicht in Wirklichkeit einer Wahlkampfhilfe für die CDU gleichkommt. Giffey selbst hat das größte Interesse an einem Abschluss des Verfahrens, auch wenn es den Verlust des Doktortitels bedeutet – auf dessen offizielles Führen sie seit Mitte November verzichtet.

Das Präsidium sieht nur wissenschaftliche Verantwortung

Fatal ist in jedem Fall, dass die FU-Führungsetage immer noch das Bewusstsein für die Brisanz des Falls vermissen lässt. Dass Präsident Günter M. Ziegler und sein Präsidium offenbar immer noch der Meinung sind, sie trügen nur eine wissenschaftliche und keine politische Verantwortung.

Keine Frage: Die Entscheidung über Giffey Doktorarbeit muss und darf allein wissenschaftlich begründet sein. Doch ist die FU gegenüber Politik und Gesellschaft verpflichtet, das Verfahren so schnell und so transparent wie möglich durchzuziehen. Das hätte seit Februar 2019 die Priorität des Präsidiums sein müssen.

Dass es das bis heute nicht ist, dass die FU dadurch selbst in schwere Wasser geraten ist, dürfen die anderen Leitungsgremium der Hochschule nicht länger auf sich beruhen lassen.

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