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Wissen: Die DFG wehrt sich gegen Kritik Die Geheimhaltung von Gutachtern sei richtig

Mit einer scharf formulierten Stellungnahme hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) auf Kritik an ihrer Vergabepraxis reagiert. In einer 15-seitigen Erklärung wies die Forschungsförderungsorganisation am Donnerstag Vorwürfe zurück, die der Heidelberger Germanist Roland Reuß und der Münchner Jurist Volker Rieble wie berichtet am 19.

Mit einer scharf formulierten Stellungnahme hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) auf Kritik an ihrer Vergabepraxis reagiert. In einer 15-seitigen Erklärung wies die Forschungsförderungsorganisation am Donnerstag Vorwürfe zurück, die der Heidelberger Germanist Roland Reuß und der Münchner Jurist Volker Rieble wie berichtet am 19. Oktober in der „FAZ“ erhoben hatten. Sie beanstanden, Förderentscheidungen der DFG seien intransparent, die Freiheit der Wissenschaft sei bedroht. Kritik, die „nur hinter vorgehaltener Hand“ geäußert werde, wollten sie öffentlich machen.

Die DFG weist die Vorwürfe Punkt für Punkt zurück. Reuß und Rieble schreiben, die Auswahl der anonymen Gutachter sei intransparent, weil sie „letztlich selbstmächtig durch die Fachreferenten“ erfolge. Die DFG erwidert, die Anonymität erhöhe die Bereitschaft von Wissenschaftlern, sich als Gutachter zur Verfügung zu stellen. Einspruch erhebt die DFG auch gegen den Vorwurf, Antragsteller erführen „kaum etwas über den Inhalt“ der Gutachten, könnten sich nicht gegen falsche Beurteilungen wehren. Gerade abgelehnte Antragsteller „erhalten die eingeholten Gutachten im Wortlaut“, schreibt die DFG. Man gehe auch auf „berechtigte Kritik“ ein. Dass die Geheimhaltung der Gutachter „Kungeleien“ ermögliche, weist die DFG zurück.

Auch Wissenschaftler, die in DFG-Gremien tätig sind, können Anträge stellen. Reuß und Rieble sehen darin die Gefahr der „Selbstbedienung“; sogar bei DFG-Präsident Matthias Kleiner fänden sich „zahlreiche und auch noch laufende Förderungen“. Diese Behauptung sei falsch, heißt es. DFG-Mitglieder seien bei ihren eigenen Anträgen „von dem Bewertungs- und Entscheidungsprozess komplett ausgeschlossen“. Dass „Ideenklau“ durch Gutachter nicht streng genug geahndet werde, weist die DFG ebenfalls zurück. Die in solchen Fällen ausgesprochene Rüge könne eine Karriere in der Wissenschaft nachhaltig beeinträchtigen; beim Verdacht einer Straftat würden Fälle der Staatsanwaltschaft übergeben.

Reuß und Rieble werfen der DFG auch vor, über die Exzellenzinitiative Denkmuster, Sprache und Hochschulstrukturen zu prägen. Die DFG erklärt hingegen, sie organisiere den Wettbewerb nur gemeinsam mit dem Wissenschaftsrat.

Was steckt hinter dem Streit? Reuß’ Vorwürfe hätten „zunächst der vermeintlich willkürlichen Ablehnung eines Förderantrags“ gegolten, unterstreicht die DFG. Zudem gehe es gegen die DFG als Förderin des digitalen Publizierens (Open Access) – gegen das die „FAZ“ tatsächlich regelmäßig Artikel veröffentlicht.

Die DFG mag ihr Verfahren zu Recht verteidigen. Doch selbst wenn Reuß und Rieble in ihrer Kritik daran nicht von der Mehrheit der Wissenschaftler unterstützt werden, wie frühere Umfragen der DFG nahelegen, dürften sie mit ihrem Angriff einen Nerv treffen: Viele fühlen sich von dem ausufernen Antragswesen belastet. Die Frage steht im Raum, bis zu welchem Grad es für die Universitäten erträglich ist, sich durch Einwerbungen von Drittmitteln zu finanzieren. Amory Burchard

Die DFG-Erklärung im Internet:

www.dfg.de

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