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Der SS-Richter Konrad Morgen.

© promo

Buch über Konrad Morgen: Die Moral des SS-Richters

Der SS-Richter Konrad Morgen verurteilte korrupte SS-Offiziere. Im Dienste der Gerechtigkeit, wie er sagte. Seinem Leben geht jetzt ein neues Buch nach.

Gibt es ein richtiges Leben im falschen? Und wenn ja, kann ausgerechnet ein SS-Richter es gelebt haben? Dieser Frage gehen Herlinde Pauer-Studer und J. David Velleman in ihrem Buch über den SS-Richter Konrad Morgen nach: „Weil ich nun mal ein Gerechtigkeitsfanatiker bin“. Tatsächlich glauben die Autoren, in Konrad Morgen einen „Fall moralischer Komplexität“ zu erkennen. Zu Recht?

Der 1909 geborene Georg Konrad Morgen war promovierter Jurist und seit 1933 Mitglied der SS und der NSDAP. Als SS-Richter untersuchte er Korruptionsfälle unter hochrangigen SS-Offizieren im besetzten Polen und verfolgte finanzielle Unregelmäßigkeiten in den Konzentrationslagern. Morgen war innerhalb der SS eher ein Sonderling, kein Typ für Kameradschaftsabende.

Die SS-Gerichtsbarkeit war zu Kriegsbeginn 1939 mit der Begründung eingeführt worden, dass die normale Militärgerichtsbarkeit nicht in der Lage sei, „die spezifische Weltanschauung und politische Mentalität der SS-Leute zu verstehen“. Eigentlicher Grund war wohl der, dass Himmler befürchtete, seine Untergebenen würden für ihre Kriegsverbrechen in Polen vor Wehrmachtsgerichten angeklagt werden.

Grassierende Korruption in den eigenen Reihen

Im weiteren Verlauf des Krieges hatten die SS-Gerichte die grassierende Korruption in den eigenen Reihen zu bekämpfen. Himmler schärfte 1943 in der berüchtigten „Posener Rede“ seinen SS-Gruppenführern ein: „Wir hatten das moralische Recht, wir hatten die Pflicht gegenüber unserem Volk, dieses Volk, das uns umbringen wollte, umzubringen. Wir haben aber nicht das Recht, uns auch nur mit einem Pelz, mit einer Uhr, mit einer Mark oder mit einer Zigarette oder mit sonst etwas zu bereichern.“

Morgens erster größerer Fall betraf den SS-Mann Georg von Sauberzweig. Der Sohn eines berühmten Generals aus dem Ersten Weltkrieg hatte geplündertes polnisches Eigentum auf dem Schwarzmarkt verkauft und wurde nach dem Urteil im März 1942 erschossen.

Morgen ging seine Aufgabe ziemlich beflissen an. In den Wochen vor Weihnachten 1941 fällte er innerhalb von zehn Tagen fünf Todesurteile.

Ermittlungen gegen den Lagerkommandanten von Buchenwald

Ein weiterer wichtiger Fall waren seine Ermittlungen gegen den Lagerkommandanten von Buchenwald, Karl Otto Koch, der zuvor von Himmler protegiert wurde. Morgen entschloss sich, gegen Koch zu ermitteln, weil er sich selbst „als Gerechtigkeitsfanatiker“ sah, wie er nach dem Krieg erklärte. Das Besondere daran war, dass er ihn nicht nur wegen Korruption, sondern auch wegen Mordes anklagte. Koch hatte mehrere Zeugen seiner Korruptheit beseitigt. Konrad Morgen argumentierte, dass dies illegal sei, denn Kommandanten eines Konzentrationslagers seien nur dann zur Tötung von Häftlingen befugt, wenn Himmler oder das Reichssicherheitshauptamt die Exekutionen anordneten. Kurz vor Kriegsende wurde Koch durch ein Erschießungskommando im KZ Buchenwald hingerichtet – wegen Veruntreuung und Betrug, nicht wegen Mordes.

Die Autoren des Buches über Konrad Morgen sind Philosophen, bemühen bei ihrer Studie sowohl Aristoteles als auch Dworkin und versuchen Morgen in den rechtstheoretischen Kontext der Zeit einzuweben, um seine Motivgrundlage zu verstehen. Sie schreiben: „Wir verstehen unser Buch als ‚moralische Biografie‘ – als Studie darüber, wie das moralische Bewusstsein eines Mannes mit einer zutiefst unmoralischen Welt zurechtzukommen versuchte, teils aber daran scheiterte.“ Sie tun das mit viel, teilweise unverständlicher Empathie für den Protagonisten und führen aus: „Wir zeichnen nach, wie Morgen über die dramatischen Ereignisse, die er miterlebte, fühlte, dachte und urteilte.“

Nicht ganz nachvollziehbar dabei ist jedoch, dass viele von Morgens Aussagen, die nach dem Krieg gemacht wurden, trotz einiger Ungereimtheiten relativ unkritisch für bare Münze genommen wurden. Morgen gerierte sich als Widerstandskämpfer und behauptete, mit seinen begrenzten Mitteln die „Endlösung“ juristisch zu stoppen versucht zu haben. Zwar mag es stimmen, dass Morgen nicht besonders empfänglich für rassistische oder totalitäre Einstellungen war, aber Tatsache ist, dass er, als das „Dritte Reich“ um ihn herum zusammenbrach, sich noch unverdrossen „seinem Kampf gegen kriminelle Umtriebe in den Reihen der SS“ widmete und „das Elend des Krieges um ihn herum (…) gar nicht richtig wahrgenommen“ hatte.

Erklärt Rechtspositivismus Morgens Verhaltens?

Trotzdem glauben die Autoren, dass Morgens Eingaben und Berichte während des Krieges „echte menschliche Anteilnahme für die Opfer des KZ-Systems“ zeigen. Sie widersprechen ausdrücklich der Vorstellung, dass Morgens „Gerechtigkeit“ schlicht auf die rigide Einhaltung von Regeln und Vorschriften im Dienste der SS reduziert werden kann. Rechtspositivismus alleine erkläre Morgens Verhalten nicht. Doch diesbezüglich kann man auch anderer Ansicht sein, so wie einige Juristen und Historiker zuvor.

Tatsache ist jedenfalls, dass seine Schlussfolgerung wegen eines beschlagnahmten Goldklumpens aus Auschwitz nicht von Empathie geprägt war, sondern von der Empörung darüber, dass SS-Personal diesen Goldklumpen unterschlagen hatte. Zwar hatte Morgen ausgerechnet, dass das Zahngold von 50 000 bis 100 000 Leichen stammen müsse, resümierte aber: „Ein erschütternder Gedanke. Aber das geradezu Unfaßbare daran war, daß der Täter unbemerkt derartig bedeutende Mengen beiseite bringen konnte.“

Nach der Entnazifizierung arbeitete er als Notar

Einen noch größeren Schock erfuhr er bei seiner darauf angesetzten Inspektion des Lagers Auschwitz. Allerdings nicht beim Anblick der Gaskammern, sondern beim Anblick betrunkener SS-Leute, die von jungen Frauen, die sie duzten, mit Kartoffelpuffern gefüttert wurden. Er stellte empört fest: „Es waren offensichtlich Jüdinnen, sehr schöne, orientalische Schönheiten, vollbusig, feurige Augen, trugen auch keine Häftlingskleider, sondern normales, ganz kokettes Zivil.“

Nach dem Krieg, als Zeuge der Verteidigung in Nürnberg, bemühte er sich, dem Gericht glaubhaft zu machen, die SS habe nichts mit dem Massenmord an den Juden zu tun gehabt.

Konrad Morgen arbeitete nach seiner Entnazifizierung als Rechtsanwalt und Notar in Frankfurt am Main.

Herlinde Pauer-Studer/J. David Velleman: „Weil ich nun mal ein Gerechtigkeitsfanatiker bin“. Der Fall des SS-Richters Konrad Morgen. Suhrkamp Verlag, Berlin 2017. 348 S., 26 €.

Ernst Reuß

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