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Intransparent. Studierende der Humboldt-Universität kritisierten im November in der Zeitschrift "Unaufgefordert" das Gebaren der Studierendenschaft.

© imago/Seeliger

Berliner Unifinanzen: Studentische Haushalte im Nebel

Wie die Studierendenschaften haushalten, wird in Berlin kaum geprüft. Entsprechend wenig wissen die Hochschulleitungen und der Berliner Senat, die die Rechtsaufsicht haben

Sind die Haushalte der studentischen Gremien rechtmäßig? Die Frage steht im Raum, seit Studierende der Humboldt-Universität (HU) im November in der Zeitschrift „Unaufgefordert“ und auch im Tagesspiegel Intransparenz bei der Studierendenvertretung der HU kritisiert hatten. Jetzt stellte sie der CDU-Abgeordnete Hans-Christian Hausmann dem Senat. Aus den Antworten vermittelt sich der Eindruck, dass sowohl die Hochschulleitungen als auch der

Senat über die Haushalte oder die Rechtmäßigkeit von Veranstaltungen der Studierendenvertretungen wenig informiert sind.
Überprüfungen der Haushalte der Studierendenschaften durch den Rechnungshof liegen an den meisten Hochschulen über ein Jahrzehnt zurück, wie aus der Antwort des Senats hervorgeht. Einen Blick in die Bücher der HU-Studierenden tat der Rechnungshof zuletzt im Jahr 2001. Zuletzt im Jahr 2005 prüfte er den Haushalt der Studierendenschaften der FU, der UdK, der Alice-Salomon-Hochschule und der Hochschule für Musik „Hanns Eisler“. Die Haushalte der Studierendenvertretungen der Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ und der Kunsthochschule Weißensee wurden noch nie vom Rechnungshof überprüft.

Wurden Mängel abgestellt? Das ist nicht bekannt

Ob vom Rechnungshof an den Haushalten festgestellte Mängel inzwischen abgestellt wurden, weiß der Berliner Senat nicht. Beispiele dafür, dass die Hochschulleitungen Beanstandungen des Rechnungshofs nachgegangen sind, kann er nur aus der TU und der Hochschule für Technik und Wirtschaft geben. Die anderen Hochschulen liegen offenbar in seinem toten Winkel.

Im Berliner Hochschulgesetz ist zu lesen: „Die Rechnung der Studierendenschaft ist von einem öffentlich bestellten Rechnungsprüfer oder einer anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen.“ Auf die Frage des Abgeordneten Hausmann, wann bei den Studentenschaften in diesem Sinne zuletzt geprüft wurde, erklärt der Senat jedoch bloß: Das Berliner Hochschulgesetz „schreibt keine gesetzlich vorgeschriebene Rechnungsprüfung vor“. Auch abgesehen vom Haushalt wissen die Hochschulleitungen offenbar nur wenig oder nichts über die Aktivitäten der Studierendenvertretungen, etwa darüber, ob diese sich an die Vorgabe halten, wonach ihnen keine allgemeinpolitischen Äußerungen erlaubt sind. „Die zuständige Rechtsaufsicht kann Sachverhalte nur dann prüfen, wenn ihr diese vor, während oder nach einem Geschehen bekannt werden“, erklärt der Senat. Und weiter: „Im Übrigen hat die Studierendenschaft gegenüber der Rechtsaufsicht keine Anzeigepflicht hinsichtlich ihrer geplanten Veranstaltungen und Veröffentlichungen.“

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