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Ist Bremens Triumph von Dauer? In Zukunft müssen Unis zwei Cluster eingeworben haben, um Exzellenzuni zu werden. Bislang reichte eins.

© p-a/dpa

Ausschreibung der "Exzellenzstrategie": Kür der Exzellenzunis im Juli 2019

Im Juli 2019 werden die nächsten Exzellenzunis gekürt - so sieht es die Ausschreibung der "Exzellenzstrategie" vor, die jetzt veröffentlicht wurde.

Die nächsten Exzellenzuniversitäten werden im Juli 2019 gekürt. Das sieht die Ausschreibung der „Exzellenzstrategie“ genannten Fortsetzung der Exzellenzinitiative vor, die die Deutsche Forschungsgemeinschaft und der Wissenschaftsrat am Mittwoch veröffentlicht haben. Der Zeitplan entspricht den bereits von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern anvisierten Terminen.

Schon im Juni hatten sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten auf die Fortsetzung der Exzellenzinitiative geeinigt. Exzellenzunis sollen jährlich zehn bis 15 Millionen Euro erhalten. Neu können mit 15 bis 28 Millionen Euro auch Verbünde gefördert werden, die zwei bis drei Universitäten gemeinsam beantragen – so wie es die Berliner Unis vorhaben. Insgesamt sollen ab 2019 elf Unis beziehungsweise Verbünde gefördert werden. Aktuell werden bundesweit ebenfalls elf Exzellenzunis gefördert.

Unis können alleine oder im Verbund antreten

Anders als bisher wird das nächste Verfahren zur Kür der Exzellenzunis einstufig sein. Nach einer Absichtserklärung im Februar/März 2018 müssen die endgültigen Anträge bis Dezember 2018 eingereicht werden; das bisher übliche Formulieren und Evaluieren einer ersten „Antragsskizze“ entfällt. Mit der Absichtserklärung müssen sich Unis entscheiden, ob sie alleine oder im Verbund antreten. Ein späteres Zusammentun von Universitäten ist nicht mehr möglich. Dagegen könnte eine Uni danach immer noch aus einem Verbund ausscheiden und doch alleine antreten.

Für eine Förderung qualifiziert sich nur, wer zuvor erfolgreich Forschungscluster eingeworben hat: und zwar zwei, wenn eine Uni alleine antritt, und drei, wenn es sich um einen Verbund handelt. Die Entscheidung über die Cluster fällt schon im September 2018. Hier bleibt das bisherige zweistufige Verfahren erhalten. Am 3. April 2017 müssen Unis zunächst Antragsskizzen für Cluster einreichen. Im September 2017 wird entschieden, welche Cluster in die engere Wahl kommen. Für diese Cluster dürfen die Unis dann ausführliche Anträge einreichen.

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