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Mittelalterliche „Judensau“ an der Stadtkirche St. Marien in der Lutherstadt Wittenberg. Das Oberlandesgericht verhandelt über die Berufung gegen ein Urteil zum Verbleib der antisemitischen Schmähplastik.

© epd

Update

Antisemitisches Relief in Wittenberg: Die „Judensau“-Plastik darf hängenbleiben – doch das greift zu kurz

Heute fiel das Urteil im Berufungsverfahren um das „Judensau“-Relief in Wittenberg. Hängenlassen, entschied das Gericht. Jetzt ist die Kirche gefordert.

Von Andreas Austilat

Darf man heute in Deutschland jemanden eine „Judensau“ nennen? Natürlich nicht. Wer einen Menschen mit einem derartigen Ausdruck belegt, macht sich der Beleidigung schuldig, unter Umständen sogar der Volksverhetzung. Doch darüber hatte Sachsen-Anhalts Oberlandesgericht heute nicht zu befinden, als es sein Urteil über den Umgang mit einer antisemitischen Schmähplastik zu fällen hatte und sich für Hängen lassen entschied.

Es ging um die Frage, ob die älteste in Deutschland bekannte Darstellung einer sogenannten Judensau von der Fassade der Wittenberger Stadtkirche zu entfernen ist, weil sie den Kläger, einen Bonner Juden, stellvertretend für viele andere beleidigt.

Zu Recht ist in diesem Zusammenhang schon oft darauf verwiesen worden, dass das Zerstören historischer Zeugnisse allein noch lange kein Beitrag zur Aufklärung ist, so schmerzhaft ihr Anblick auch sein mag. Zu Recht ist in diesem Zusammenhang auch schon ebenso oft drauf verwiesen worden, dass Martin Luther sich nicht nur als Reformator hervorgetan hat, sondern auch als bekennender Antisemit, dem das Wittenberger Relief wohlbekannt war.

Es floss in seine Schriften ein. Doch hier gilt, dass es schwierig ist, die Handlungen der Akteure damals mit den Argumenten und dem Wissen von heute zu verurteilen. Bewerten allerdings sollte man sie schon. Genau dieser Prozess ist mit dem heutigen Berufungsverfahren aber noch lange nicht beendet.

Das Gericht ließ eine Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu, der Kläger kündigte an, diesen Weg beschreiten zu wollen. Die evangelische Kirche selbst hatte sich zuvor bereits mehrfach in dieser Sache geäußert, namhafte Vertreter sprachen sich für das Abhängen der Skulptur aus, andere, ebenso namhafte für den Verbleib.

Schmähplastiken sollen angemessen kommentiert oder entfernt werden

Einig waren sich beide Seiten nur, dass das Relief einer Sau, an deren Zitzen karikierend dargestellte Juden saugen, an deren Anus ein Rabbi offenbar seine Weissagungen trifft, nicht unkommentiert bleiben darf. Das Problem ist, das Wittenberger Relief mag das prominenteste seiner Art sein, ein Einzelfall ist es nicht. Im Internet findet man beinahe 30 derartige Beispiele, die mehr oder weniger gut erhalten in oder an deutschen Kirchen hängen, übrigens auch im Dom zu Brandenburg.

Nicht überall gelang die öffentliche, kritische Kommentierung, sofern sie überhaupt stattfand. Das gilt auch für den Fall in Wittenberg, wo man 1988 eine Inschrift angebracht hat. Die konnte den Kläger keineswegs besänftigen. Sie klingt ziemlich kryptisch: „Gottes eigentlicher Name, der geschmähte Shem Ha Mphoras, den die Juden vor den Christen fast unheilbar heilighielten, starb in sechs Millionen Juden unter einem Kreuzzeichen“, steht da zu lesen.

Das kann nicht das letzte Wort sein, die Kirche ist dringend aufgefordert, antisemitische Traditionen, die von den Nazis mit mörderischer Konsequenz dankbar aufgegriffen wurden, erheblich eindeutiger zu kommentieren. Ansonsten sollten Schandmäler wie das Wittenberger Beispiel tatsächlich nicht in den Kirchen verbleiben, sondern in einem angemesseneren Gedenkort präsentiert werden.

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