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Die Maskenpflicht war eine an den Schulen schon alltägliche Schutzmaßnahme.

© Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Ansteckungsrisiko als Mal-Rechnung: Masken würden auch an Schulen weiterhin Infektionen verhindern

Mit Maskenpflicht wäre das Infektionsrisiko geringer, aber mit anderen Schutzmaßnahmen geht es an Schulen und andernorts auch ohne, sagen Modellierer.

„Solange eine Winterwelle nicht ausgeschlossen werden kann, sollten wir eine letzte Schicht an Schutzmaßnahmen beibehalten“, schreiben Forschende der TU Berlin in einer neuen Stellungnahme zur Maskenpflicht. Bei allen Aufenthalten in Innenräumen außerhalb des eigenen Haushalts sollte wenigstens eine der Schutzmaßnahmen „Masken“, „2G oder 3G“ oder „geringe Personendichte verbunden mit gründlichem Lüften“ aufrecht erhalten werden.

An Grundschulen in Berlin wurde die Maskenpflicht im Unterricht zum Montag aufgehoben, in Bayern für alle Schüler:innen. Mediziner kritisieren diese Lockerung als verfrüht. Masken sind da besonders sinnvoll, wo die anderen beiden genannten Schutzmaßnahmen kaum praktikabel sind, sagt das Modellierungsteam um Kai Nagel. Die Wissenschaftler nennen den Einzelhandel und den öffentlichen Nahverkehr als Beispiele.

Orientierung an Inzidenzen

„Geringe Personendichte“ ist aber auch im Klassenzimmer nicht umsetzbar und das „G“ für „Geimpft“ bei den unter Zwölfjährigen auch nicht. Für sie ist bislang kein Impfstoff zugelassen und keine Impfung empfohlen. Auch die zwölf- bis 17-Jährigen sind bislang nur zu etwa einem Drittel geimpft, da die Ständige Impfkommission die Impfung für sie erst seit Mitte August empfiehlt.

Für Grundschüler in Berlin bleibt das G für „genesen“, der Immunschutz nach einer durchlaufenen Infektion, das regelmäßige Testen und das Lüften – letzteres zumeist ohne Unterstützung durch Belüftungsmaschinen.

An den Schulen könnte man sich, solange getestet und gelüftet wird, an den festgestellten Inzidenzen orientieren, empfehlen die TU-Modellierer. Solange die Inzidenzen an den Schulen niedrig sind, könne auf die Masken verzichtet werden. Bei steigenden Inzidenzen an den Schulen sollten sie aber wieder eingeführt werden.

Überschlagsrechnung für die Schutzwirkung

„Die Maßnahmen müssen multipliziert werden“ erklärt Kai Nagel und rechnet ein Beispiel vor: Ein Schnelltest kann die Anzahl der Ansteckungen in einem bestimmten Kontext um einen Faktor 3 verringern, Masken je nach Typ um einen Faktor 5. In einer Situation, in der sich ohne Schutzmaßnahmen 30 Personen anstecken würden, wären es mit Maske nur noch 30 geteilt durch 5, also sechs Personen. „Wenn man den Schnelltest hinzunimmt, gilt ein weiterer Faktor 3, bleiben also zwei Infektionen“, sagt Nagel.

Dreht man die Reihenfolge um, also führt zunächst nur den Schnelltest ein, wie jetzt an den Schulen, reduziert sich die Anzahl der Ansteckungen in dem Beispiel auf zehn (30 geteilt durch 3). Wenn man die Masken hinzunimmt, gilt ein weiterer Faktor 5, und es bleiben wieder zwei Infektionen.

Es kommt in beiden Fällen das gleiche heraus. In der ersten Rechnung würden die Masken aber 24 Infektionen vermeiden, in der zweiten nur acht. Ausgeglichen wird das dadurch, dass die Schnelltests in der ersten Rechnung nur vier Infektionen vermeiden, in der zweiten allerdings 20.

„Generell kann man die Maskenpflicht dort abschaffen, wo möglichst viele andere Schutzmaßnahmen etabliert sind“, sagte Nagel dem Tagesspiegel. Dazu gehören die reduzierte Personendichten, gute Lüftung, 2G mit „genesen“ und „geimpft“ und 3G einschließlich des G für „getestet“. „Wobei natürlich 3G weniger stark wirkt als 2G“, sagt Nagel und nennt das Konzept der Berliner Senatsverwaltung als Beispiel, nach dem in der Innengastronomie bei 3G die Personendichten reduziert werden müssen, bei 2G aber nicht. Es sei damit „durchaus kohärent“.

Im öffentlichen Nahverkehr, wo es keine G-Regel gibt, die Personendichten nicht reduziert sind und auch gute Belüftung nicht gewährleistet ist, sollten die Masken jedoch beibehalten werden.

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