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Berufsorientierung mit Praktikern aus Unternehmen in einer Schule in Brandenburg.

© Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ZB

Analyse zu Sponsoring im Klassenzimmer: Schulen sind nicht gegen Werbung geschützt

Die meisten Schulgesetze verbieten Werbung. Dem Sponsoring von Materialien sind aber kaum Grenzen gesetzt, warnen Verbraucherzentralen und ein Lehrerverband.

Lehrmaterial zum Weg „von der Kakaobohne zur Schokolade“ – versehen mit dem Logo von Ritter Sport. Ein Infopaket von Volkswagen zum Thema „Mobil im Klimaschutz“. Oder ein Markenfahrradhelm mit dem Logo eines großen Baumarkts, den Schüler und Schülerinnen im Rahmen der „Aktion Helm auf“ umsonst erhalten können.

Diese und andere Beispiele von Sponsoring und unverhohlener Produktwerbung in der Schule dokumentiert der Bundesverband der Verbraucherzentralen in einer aktuellen Broschüre – und prangert sie gemeinsam mit dem Verband Bildung und Erziehung (VBE) an. Akteure aus der Wirtschaft drängten mit vielfältigen, oftmals kostenfreien Angeboten in die Schulen, kritisieren die Verbraucherzentralen und die Bildungsgewerkschaft.

Das Werbeverbot an Schulen werde durch Sponsoring unter anderem von Unterrichtsmaterialien unterlaufen. Die Verbände fordern ein generelles Verbot, „das Schülerinnen und Schüler vor wirtschaftlicher Einflussnahme im Schulbereich schützt“, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Analyse zum Thema.

Den Kultusministerien der Länder werfen die Lehrergewerkschaft und die Verbraucherzentralen vor, wegzugucken. Anstatt sich weiter auf die „Eigenverantwortung der Schulen“ beim Umgang mit Sponsoring zu berufen, sollten sie die Schulgesetze strenger fassen, das Werbeverbot kontrollieren und alle Sponsoring-Aktivitäten in einem Transparenzregister offenlegen.

Nur Hamburg veröffentlicht Sponsoring ab 5000 Euro

Eine Umfrage der beiden Verbände, an der sich von März bis August 2019 außer Bremen und Mecklenburg-Vorpommern alle Länder beteiligten, zeigt, dass die Schulministerien bislang keinen systematischen Überblick über das Sponsoring haben. Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt geben an, einzelne Sponsoring-Angebote wegen der intendierten Werbewirkung untersagt zu haben. Aber nur in Hamburg gibt es ein Sponsoring-Register für Fälle ab 5000 Euro. Die Sponsoren werden allerdings zu 90 Prozent nicht namentlich genannt, weil sie dazu die Zustimmung verweigerten.

Auch Berlin nennt keine konkreten Fallbeispiele, wie aus der Antwort der Bildungsverwaltung hervorgeht, die dem Tagesspiegel vorliegt. Im August 2019 wurde allerdings bekannt, dass an Berliner Erstklässler Warnwesten verteilt wurden, die der Autoteile-Händler Autodoc gestiftet hatte. Gestoppt wurde die Aktion aber nicht wegen der 34.000-fachen Werbung für die Onlinefirma, vielmehr wird ihr wie berichtet Verstrickung in rechte und aus Russland gesteuerte Propaganda vorgeworfen.

Werbung an den Schulen ist in Berlin – anders als in den meisten anderen Bundesländern – indes gar nicht verboten. Gemäß Schulgesetz entscheide die Schulkonferenz über deren Platzierung und auch über Sponsoring mit einfacher Mehrheit, heißt es in der Antwort der Verwaltung auf die VBE-Umfrage. Beim Sponsoring sind andere Länder allerdings auch großzügig. So erlaubt Brandenburg trotz eines klaren Werbeverbots „Spenden und Zuweisungen Dritter mit dem Ziel der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit (Sponsoring)“.

Unterfinanzierte Schulen sind gezwungen, Gratisangebote anzunehmen

Der VBE-Vorsitzende Udo Beckmann betont, sein Verband sei nicht dagegen, Materialien externer Organisationen“ an Schulen zu verwenden. Es gehe aber nicht an, dass unterfinanzierte Schulen sich gezwungen sehen, die Wirtschaft für ihre Finanzierung zu gewinnen. Denn die Unternehmen würden auch Expertenbesuche, Wettbewerbe und Lehrkräftefortbildungen dafür nutzen, Logos, Produkte, Marken oder Themen zu platzieren. Marketingagenturen entwickelten dafür eigens „schulische Formate“.

Der VBE und die Verbraucherzentralen fordern nun von den Ländern, Koordinierungsstellen einzurichten, die Schulen nach bundesweit einheitlichen Standards zum Sponsoring beraten – und so den „unternehmensunabhängigen Lernort Schule“ zu verteidigen. Zudem müsse das Thema Werbung und Sponsoring in die Curricula der Lehrkräfteausbildung aufgenommen werden – und in die Lehrpläne der Schulen.

Vor Werbeeffekten und Abhängigkeit von bestimmten Marken wird immer wieder auch im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Schulen gewarnt. Stiftet ein Softwareunternehmen Lernprogramme und werden gratis Klassensätze von Tabletts oder Laptops gestellt, hilft das Schule zwar, überhaupt im digitalen Zeitalter anzukommen. Doch gleichzeitig werden Schüler und Lehrkräfte auf diese Produkte geprägt – ein Aspekt, der in der Analyse der Verbände fehlt.

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