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"Aktionstraining zu Besetzungen" des TU-Asta: Wissenschaftsverwaltung geht von "Informationsveranstaltung" aus

Ein "Aktionstraining zu Besetzungen" des TU-Asta verstieß nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung: Davon geht die Wissenschaftsverwaltung aus.

Die Wissenschaftsverwaltung geht davon aus, dass bei einem "Aktionstraining zu Besetzungen" in den Räumen des Asta der TU Berlin im September nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen wurde. "Trotz des Titels „Aktionstraining“ geht die zuständige Senatsverwaltung davon aus, dass es sich um eine Informationsveranstaltung handelte, in der u.a. rechtliche Konsequenzen von Protestformen thematisiert wurden", heißt es in einer Antwort von Wissenschaftsstaatssekretär Steffen Krach auf eine parlamentarische Anfrage des CDU-Abgeordneten Adrian Grasse.

Der Asta, die Studierendenvertretung der TU, habe das auf Rückfrage der TU-Hausleitung "mehrfach versichert", heißt es weiter in der Antwort Krachs.

Über die Veranstaltung, die bereits am 22. September stattfand, hatte im Vorfeld als erstes der Tagesspiegel berichtet. Das Training fand damals auch in Hinblick auf die "TuMalWat Aktionstage" Ende September statt, für die linke Gruppen zu Hausbesetzungen in Berlin aufgerufen hatte. Tatsächlich hatten Dutzende Vermummte am 28. September leerstehende Industriegebäude in der Frankfurter Alle und in der Landsberger Allee besetzt. Die Polizei war an beiden Orten mit einem Großaufgebot im Einsatz.

Nach Tagesspiegel-Informationen sollte Folgendes grundlegende Inhalte des Training sein: "Bezugsgruppen als Basis von Aktionen, mögliche Repression und der Umgang damit (inkl. ID-Verweigerung), verschiedene Blockadetechniken, Umgang mit Ängsten und eigenen Grenzen, Entscheidungsfindung in Stresssituationen, Polizeikontakt, Selbstorganisierung im Haus".

In der Antwort der Wissenschaftsverwaltung wird nun bestätigt, die Veranstaltung habe in den Asta-Räumen stattgefunden und sei Teil des selbstverwalteten Bildungsprogramm der Studierendenvertretung gewesen. Die TU habe keinen Antrag auf Genehmigung für die Veranstaltung erhalten - was der Asta damit begründete, dass die Veranstaltung eben in den Räumlichkeiten des AStA stattfand.

Die Veranstaltung fand in den Räumen des Asta statt

Nachdem die TU von der Veranstaltung Kenntnis erhielt, wies sie den Asta darauf hin, dass dessen Veranstaltungen ausschließlich im Rahmen dessen hochschulpolitischen Mandats stattfinden und keine Anleitung zu unrechtmäßigem Handeln darstellen dürfen.

Der Asta habe daraufhin bestätigt, dass das Aktionstraining den Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht verlassen wird - und das auch im Nachgang Anfang Oktober nochmals bestätigt. "Ziel der Veranstaltung war nicht das Begehen von Straftaten, sondern die Vermittlung rechtlicher und organisatorischer Informationen", heißt es in der Antwort.

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