zum Hauptinhalt

Zuhause arbeiten: Muss ich mein eigenes Handy nutzen?

Viele Beschäftigte telefonieren im Homeoffice mit ihrem privaten Handy. Müssen sie die Kosten selbst tragen? Das erklärt Marta Böning vom DGB.

Unsere Leserin fragt: Seit ich im März 2020 ins Homeoffice gegangen bin, habe ich mein privates Handy für den Job genutzt, denn ohne Telefon bin ich nicht arbeitsfähig. Meine Telefonrechnung hat sich dadurch zum Teil verdoppelt. Der Bonus meines Arbeitgebers, mit dem Nebenkosten im Homeoffice aufgefangen werden sollten, ist längst verbraucht. Jetzt ist das Gerät defekt, muss ich nun selbst für ein neues aufkommen oder zahlt das der Arbeitgeber?

Arbeitsrechtlerin Marta Böning vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) antwortet: Die Grundregel lautet: Arbeitgeber:innen stellen Arbeitnehmer:innen die für Arbeit erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung und übernehmen die Kosten für die Anschaffung, Wartung, Reparatur und Pflege etwa von Computer und Handy, aber auch Mobiliar wie Bürostuhl und Schreibtisch. Der Arbeitgeber kann nicht einseitig anordnen, dass Sie im Homeoffice Ihren Laptop oder Ihr Handy verwenden, er kann es allerdings mit Ihnen vereinbaren. Dann gilt, dass der Arbeitgeber auch für die entstehenden zusätzlichen Kosten für Strom oder Handy aufkommt und eine Aufwandsentschädigung für die Nutzung der privaten Geräte oder die Anschaffung erforderlicher neuer Geräte zu zahlen hat.

Verschleiß zu beziffern ist schwierig

Soviel zur Theorie. In der Praxis haben viele Beschäftigte im „Corona-Homeoffice“ eigene Mittel eingesetzt und sind häufig auf den Kosten sitzen geblieben, obwohl eigentlich der Arbeitgeber die Kosten für Ihre höheren Rechnungen, die Reparatur und die Neuanschaffung übernehmen muss, wenn Sie beweisen, dass sie aufgrund des dienstlichen Einsatzes entstanden sind. Gerade bei Geräten, die privat und beruflich genutzt werden, wie Ihrem Handy, ist es jedoch schwierig, exakt zu beziffern, wie hoch der Anteil der dienstlichen Nutzung an dem Verschleiß oder den Mehraufwendungen durch die Arbeit ist.

Wichtig: konkrete Regeln für die Ausstattung

Genau das wäre aber erforderlich, sollten Sie es auf einen Streit mit dem Arbeitgeber ankommen lassen. Aufgrund dieser Schwierigkeiten ist es ratsam, Fragen zu Kosten der Arbeitsmittel im Homeoffice in einer schriftlichen Vereinbarung zu regeln. In den Betrieben mit Interessenvertretung, in denen Vereinbarungen zum Homeoffice gelten, gibt es dazu oft konkrete Regelungen. Hat Ihr Arbeitgeber keine solche Vertretung, können entsprechende Vereinbarungen initiiert werden – oder die Beschäftigten regeln die Homeoffice-Ausstattung direkt mit dem Arbeitgeber.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false