zum Hauptinhalt
Objekt der Begierde: Eigentumswohnungen sind begehrt und teuer.

© Axel Heimken/dpa

Wohnungskauf in Berlin: Zahlt der Verkäufer künftig den Makler?

Bundesjustizministerin Katarina Barley denkt darüber nach, beim Immobilienkauf das Bestellerprinzip einzuführen. In Berlin zahlen bisher die Käufer.

Die Wohnung in einem Berliner Altbau wird als „Stuckappartement mit Grüßbalkon“ angepriesen, sie liegt in einem angesagten Viertel. 98 Quadratmeter, Kaufpreis: 580.000 Euro. Schon das allein ist eine ganze Stange Geld. Doch es kommt noch einiges oben drauf: Maklerprovision 7,14 Prozent: plus 41 412 Euro. Grunderwerbsteuer 6,0 Prozent: plus 34 800 Euro. Notarkosten: 8700 Euro, Grundbucheintrag: 2900 Euro. Macht 87 812 Euro an Kaufnebenkosten.

Justizministerin Barley: Wie prüfen, das Bestellerprinzip auch auf Wohnungskäufe zu übertragen

Dafür bekommt man schon einen Porsche. Angesichts munter steigender Immobilienpreise rückt das Thema Kaufnebenkosten daher verstärkt in den Blick der Bundesregierung. „Wir prüfen aktuell, ob sich das Bestellerprinzip auch auf Immobilienverkäufe übertragen lässt“, sagt Justizministerin Katarina Barley (SPD). Das bedeutet, dass derjenige die Maklerkosten zu tragen hat, der den Makler beauftragt hat – oft der Verkäufer. Dies wurde bereits bei der Vermittlung von Mietwohnungen eingeführt. „Die Einführung dieses Bestellerprinzips war ein wichtiger Schritt, um Mieter spürbar zu entlasten“, betont Barley.

Die SPD sieht Reformbedarf

Dass sich die SPD-Ministerin nicht nur für Mieter, sondern auch für Immobilienkäufer einsetzen will, findet in ihrer Partei großen Rückhalt. „Grunderwerbsteuer, Makler-, Notar- und Grundbuchkosten machen mittlerweile 15 Prozent des eigentlichen Kaufpreises aus“, kritisiert der Sprecher der SPD-Fraktion für Wohnen und Bauen, Bernhard Daldrup. „Damit gehören die Baunebenkosten zu den entscheidenden Preistreibern fürs Wohnen.“ Und auch SPD-Vize Natascha Kohnen, die im Herbst als Spitzenkandidatin ihrer Partei bei den Landtagswahlen in Bayern antritt, lobt den „guten Vorstoß“. „Wir müssen alle Hebel in Bewegung setzen, um die Lage am Wohnungsmarkt zu entspannen. Dazu gehört auch der Traum von den eigenen vier Wänden“, meint Kohnen. Das Besteller-Prinzip bei Mietwohnungen habe für eine große Entlastung gesorgt. „Es auch auf Immobilienkäufe anzuwenden, wäre ein guter Schritt“, glaubt die SPD-Politikerin. Anschauungsunterricht hat sie reichlich vor Ort. München gehört zu den teuersten Städten Deutschlands, was Wohnen und Kaufen angeht.

In Berlin zahlt immer der Käufer

Die Maklergebühr schwankt in Deutschland zwischen 5,95 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises. In Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen und Brandenburg zahlt der Käufer die Provision komplett, in den anderen Bundesländern wird sie in der Regel geteilt zwischen Käufer und Verkäufer. Die Grünen haben im Juli im Bundestag einen Antrag eingereicht, um das Bestellerprinzip auch beim Kauf von Wohneigentum einzuführen, zudem soll die Provision der Makler ihrer Meinung nach auf zwei Prozent inklusive Mehrwertsteuer gedeckelt werden. Denn den Käufern sei oft unklar, was die Makler für sie tun, außer ihnen die Wohnung zu zeigen und bei der Kaufabwicklung zu helfen. Die Grünen verweisen auf Österreich und die Niederlande, wo das Bestellerprinzip schon heute gelte. In den Niederlanden habe ein transparenter Preiswettbewerb zu Maklerprovisionen zwischen einem und zwei Prozent geführt, wird in dem Grünen-Antrag betont. Die Bundesregierung fahre einen „Makler-Kuschelkurs“, kritisierte Fraktionschefin Katrin-Göring-Eckardt seinerzeit. Doch das scheint sich jetzt zu ändern.

Die Union will nicht mitziehen

Die Union, die bei einer Reform mitmachen müsste, findet die Idee aber gar nicht gut. Mietwohnungs- und Kaufmarkt seien nicht identisch, warnt Jan-Marco Luczak. „Verkäufer und Käufer begegnen sich in der Regel wirtschaftlich auf Augenhöhe“, meint der stellvertretende rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Zudem gebe es in Deutschland sehr unterschiedliche Modelle, wer die Maklerprovision trage. „Bevor wir als Gesetzgeber zwingend das Bestellerprinzip vorgeben, müssen wir uns genau ansehen, ob dieses das richtige Instrument ist“, meint Luczak. Insbesondere müsse verhindert werden, dass Verkäufer die Provision dann einfach auf den Kaufpreis aufschlagen. Das würde die Käufer zusätzlich belasten, weil Grunderwerbsteuer und Notarkosten, die ja abhängig vom Kaufpreis sind, dann ebenfalls steigen würden. Eine Gefahr, die auch der Bauherren-Schutzbund sieht. „Gerade bei der aktuellen Marktlage, die vielerorts von den Anbietern bestimmt wird, können Verkäufer die Maklergebühr leicht auf die Erwerbskosten aufschlagen“, befürchtet Verbandschef Florian Becker.

Die Makler sind alarmiert

Alarmiert ist aber vor allem eine Branche: die Makler. Denn es könnte weniger Aufträge geben, wenn Verkäufer die Provision selbst zahlen müssen. Wie Luczak und Becker warnt daher auch Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, dass Verkäufer die Maklerprovision auf den Kaufpreis umlegen könnten. Sein Vorschlag: Eine Reform der Grunderwerbsteuer. „Bis 2006 lag die Grunderwerbsteuer bundesweit noch bei 3,5 Prozent – heute liegt sie bereits bei bis zu 6,5 Prozent.“ mit dpa

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false