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Garantiert umsatzsteuerfrei: Eine Kiezbox mit Spenden am Weigandufer in Neukölln.

© imago images/Stefan Zeitz

Wohin mit dem Lockdown-Überschuss?: Greenpeace wirft Modehandel Vernichtung von Kleidung vor

Obwohl niemand etwas von Vernichtung neuwertiger Ware wissen will, arbeitet die Politik daran, diese Praxis zu beenden. Der Lockdown macht das noch dringlicher.

Ein Blick in die Lager der Modehändler in Deutschland zeigt deutlich die Folgen des Lockdowns: Massen an Klamotten, die wegen der geschlossenen Geschäfte nicht verkauft werden konnten. „Wir gehen aktuell davon aus, dass noch rund 30 bis 40 Prozent der Winterware in den Modegeschäften liegt“, teilt der Handelsverband Textil (BTE) auf Anfrage mit.

Welchen Wert da schlummert, sei schwer zu beziffern, „da die Preise aktuell ja stark gesunken sind“. Schon im Januar hatten die Handelsverbände Textil, Schuhe und Lederwaren von einer „riesigen Lawine von einer halben Milliarde unverkaufter Modeartikel“ gesprochen.

Was geschieht nun damit? Im Frühjahr und Sommer wird niemand mehr Wintermäntel kaufen wollen und die Lagerung für den nächsten Winter kostet viel Geld. „Problematisch sind die ausbleibenden Umsätze, mit denen jetzt eigentlich die neue Frühjahrsware finanziert werden müsste“, heißt es vom BTE. Die Händler stehen also vor einem Problem.

Greenpeace spricht von "mafiösen Strukturen"

In der Branche ist von einer Lösung die Rede, von der offiziell niemand etwas wissen will: Die Vernichtung der Klamotten. Bei Greenpeace ist man sich sicher, dass das an der Tagesordnung ist. „Es bestehen mafiöse Strukturen von Firmen, die hochprofessionalisiert Ware aufkaufen und den Händlern damit die Möglichkeit geben, zu behaupten, man vernichte keine Kleidung“, sagt Viola Wohlgemuth, Modeexpertin der Aktivisten. „Das tun dann nämlich diese Firmen.“

Die Klamotten würden dann geschreddert und beispielsweise als Dämmstoff verwendet. „Rund 55 Prozent der Alttextilien werden zerstört, landen in Verbrennungsöfen der Industrie oder gehen sogar nach Osteuropa und werden dort illegal als billiger Brennstoff zum Heizen verwendet“, so Wohlgemuth. „Dadurch gelangen auch giftige Chemikalien in die Luft.“

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Im Wirtschaftsministerium will man dieser Praxis mit der Überbrückungshilfe III entgegenwirken. „Einzelhändler sollen nicht auf den Kosten für Saisonware, die sie während des Lockdowns nicht absetzen konnten, sitzenbleiben“, teilt eine Sprecherin auf Nachfrage mit. Daher werde der Wertverlust für verderbliche Ware und für Saisonware der Wintersaison 2020/2021bis zu 90 Prozent als Kostenposition anerkannt. „Wird unverkäufliche Ware für wohltätige Zwecke gespendet, kann der volle Einkaufspreis angesetzt werden“, heißt es weiter. Die georderte Ware soll somit ebenso wie alle anderen Fixkosten in einer an den Umsatzrückgang gekoppelten Höhe erstattet werden.

Kreislaufwirtschaftsgesetz wird noch nicht angewandt

Händler wie H&M oder auch Amazon wollen von Vernichtung sowieso noch nie etwas gehört haben. Und auch beim BTE ist davon nichts bekannt. Das Problem muss aber immerhin so weit geläufig sein, dass die Grünen gemeinsam mit dem Handelsverband Deutschland und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband eine Initiative starteten, um Kleiderspenden finanziell besser zu stellen. Denn bislang ist die Vernichtung meist kostengünstiger als die Weitergabe von Klamotten, weil auf eine Spende Umsatzsteuer zu zahlen ist.

Das Ende des Lockdowns könnte für Kunden einige Rabatte mit sich bringen.
Das Ende des Lockdowns könnte für Kunden einige Rabatte mit sich bringen.

© Kai-Uwe Heinrich tsp

Greenpeace geht auch diese Idee aber nicht weit genug. „Erst wenn es H&M und Zara was kostet, Ressourcen bewusst zu verschwenden, wird sich etwas ändern“, meint Wohlgemuth. „Wir brauchen ein Andienungsgebot und eine zertifizierte Stelle, die Ware an staatliche Einrichtungen oder Bedürftige weitergibt.“ Soll heißt: Vernichten soll verboten werden und die Firmen müssen dafür zahlen, wenn sie überschüssige Klamotten nicht selbst verwenden. Zudem sollten Coronahilfen in Wohlgemuths Augen an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft werden. „Aus meiner Sicht müssen Händler unterstützt werden, die ihr Angebot zukunftsfähig aufstellen – weg von Fast Fashion. Geschäftsmodelle, in denen Teilen, Reparatur, Tauschen, Leihen und Beratung enthalten sind, müssten gefördert werden.“

Die gesetzliche Grundlage dafür ist eigentlich schon gelegt. Das im Herbst 2020 beschlossene Kreislaufwirtschaftsgesetz verbietet Vernichtung neuwertiger Ware eigentlich. Doch jedes Bundesland muss die konkrete Ausgestaltung des Verbots in Form von Verordnungen umsetzen. Daran hapert es bislang.

Für die Kunden könnte die Situation jedenfalls das ein oder andere Schnäppchen bedeuten. „Aktuell wird noch versucht, Ware mit hohen Rabatten zu verkaufen“, heißt es vom BTE. Doch was dann nicht verkauft ist, muss bald raus aus den Lagern; die nächste Kollektion kommt bestimmt.

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