zum Hauptinhalt
Arbeitsplatz Reichstag. Die Interessenvertreter aus der Wirtschaft müssen sich ins Lobbyregister des Bundestags eintragen. Foto: REUTERS/Christian Mang

© REUTERS

Wirtschaft und Politik: VW-Konzern beschäftigt 150 Lobbyisten

Bis zum 1. März müssen sich Firmen und Verbände ins Lobbyregister des Bundestags eintragen. Der VW-Konzern tritt dabei in Mannschaftsstärke auf.

Für die politische Lobbyarbeit in Berlin setzt der Volkswagen-Konzern mit seinen zwölf Marken (Porsche, Audi u.a.) rund 150 namentlich genannte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein. Das ist dem Eintrag des Konzerns im neuen Lobbyregister des Deutschen Bundestages und Unternehmensangaben zu entnehmen. Die Daten wurden am Freitag erstmals veröffentlicht.

Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung nimmt der größte deutsche Industriekonzerns insgesamt mit weit mehr Personen. Sie sind nicht unmittelbar im Bereich Regierungs- und Außenbeziehungen beschäftigt. 

So weisen allein die Konzernverwaltung der VW AG, die Kernmarke VW sowie die Nutzfahrzeug- und Komponentensparte 350 Beschäftigte aus, die direkt oder mittelbar auch der Interessenvertretung dienen. Zählt man die anderen Konzernmarken hinzu, kommen so einige hundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammen.

1670 Unternehmen sind schon registriert

Für die Lobbyarbeit im Bundestag und gegenüber der Bundesregierung gibt Volkswagen jährlich 6,5 Millionen Euro aus, die sich aus Personal- und Sachgemeinkosten (Reisen, Mieten etc.) zusammensetzen. Auf Spenden an politische Parteien verzichtet der Autobauer. 

In das seit Jahresanfang geöffnete und öffentlich einsehbare Lobyyregister hatten sich bis Freitagnachmittag 1670 Unternehmen, Verbände oder Einzelpersonen eingetragen. Sie gaben insgesamt 10.900 Personen an, die sich mit der Interessenvertretung beschäftigen. Die Registrierung ist noch bis zum 1. März möglich, die Angaben müssen jährlich aktualisiert werden. Der Bundestag hatte die Einführung eines Lobbyregisters vor rund einem Jahr beschlossen.

Die Unternehmen und Verbände müssen Angaben unter anderem über ihre Auftraggeber und zum personellen und finanziellen Aufwand ihrer Lobbytätigkeit bei Bundestag und Bundesregierung machen. Zu erläutern sind auch der Interessenbereich und die Tätigkeit. Lobbyisten werden zudem verpflichtet, sich an einen vorgegebenen Verhaltenskodex zu halten. Wenn sie sich nicht an die Regeln halten, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Lobbyismus hat einen schlechten Ruf

„Wir begrüßen, dass es ein Lobbyregister gibt, es war überfällig“, sagt Thomas Steg, früherer Regierungssprecher und Leiter der Regierungs- und Außenbeziehungen von Volkswagen. „Ein solcher Verhaltenskodex trägt zur Versachlichung bei und schafft Transparenz.“ Lobbyismus habe nach wie vor keinen guten Ruf, er sei für viele „die dunkle Seite der Demokratie“, so Steg. „Da gibt es viele Klischees und Verzerrungen in der öffentlichen Wahrnehmung.“ So werde der Einfluss von Wirtschaftsunternehmen- und verbänden nachvollziehbar kritischer gesehen als der von Umweltinitiativen.

Der Aufwand für die Erhebung der Daten sei enorm gewesen, heißt es bei VW. „Hier kann man sicher noch manches etwas praxisgerechter gestalten“, sagte Steg. Auch Dachverbände aus der Zivilgesellschaft hatten kritisiert, dass die Veröffentlichungspflichten unverhältnismäßig aufwändig und bürokratisch seien.

Zur Startseite