zum Hauptinhalt
Dazulernen. In der erzwungenen Pause können Mitarbeiter sich online weiterqualifizieren.

© Christin Klose/dpa-tmn

Weiterbildung: Die Chance nutzen

Controlling, Projektmanagement oder Kommunikation: Das können Kurzarbeiter jetzt in Kursen lernen, die von der Arbeitsagentur gefördert werden.

Wer aktuell in Kurzarbeit ist, denkt womöglich über eine Weiterbildung nach. Aber wie geht man da vor? Wie findet man den passenden Kurs? Wer bezahlt das am Ende? Und welche arbeitsrechtlichen Verpflichtungen gibt es dabei?

Grundsätzlich gilt: Beschäftigte, die derzeit in Kurzarbeit sind, dürfen sich weiterbilden. Unter Umständen wird die Weiterbildung sogar von der Bundesagentur für Arbeit gefördert. Dies ist seit Jahresbeginn 2021 einfacher geworden: „Die Rechtslage hat sich zum Jahreswechsel hin deutlich zugunsten der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen geändert“, erklärt Kaarina Hauer, Leiterin der Abteilung Rechtspolitik und -beratung bei der Arbeitnehmerkammer Bremen.

Hintergrund ist eine bis zum 31. Juli 2023 befristete Förderregelung, die während der Corona-Pandemie im Beschäftigungssicherungsgesetz geschaffen wurde. Die vereinfachte Förderung gilt laut Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für alle Weiterbildungen, die nach dem 1. Januar 2021 begonnen haben oder beantragt wurden.

Konkret hat sich geändert: Eine Förderung kann nun auch unabhängig von der Betriebsgröße und unabhängig von Qualifikation und Alter des Arbeitnehmers, der sich in Kurzarbeit befindet, bewilligt werden, wie Hauer erklärt. Diese Regelungen findet man in der Neufassung des Paragrafen 106a Sozialgesetzbuch (SGB) III. Bisherige, zum Teil hohe Hürden und Voraussetzungen seitens des Arbeitnehmers, in Paragraf 82 SGB III festgehalten, entfallen.

[Und was ist konkret los in Ihrem Kiez? 12 Berliner Bezirke, 12 Tagesspiegel-Newsletter - und schon 220.0000 Abos. Die Tagesspiegel-Newsletter gibt es kostenlos und in voller Länge hier: leute.tagesspiegel.de]

Im ersten Schritt sollten sich Beschäftigte mit ihrem Arbeitgeber abstimmen, erklärt Rechtsexpertin Hauer. Dabei lohnt es sich, auf die neuen Förderungsmöglichkeiten zu verweisen.

Der Arbeitgeber kann dann die Förderung der beruflichen Weiterbildung bei der Agentur für Arbeit beantragen. Dort werde der Anspruch auf Förderung geprüft und festgestellt, ob eine Kostenübernahme möglich ist. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält der Mitarbeiter einen Bildungsgutschein, den er beim Bildungsträger einlöst.

Der Vorschlag kann vom Chef - oder vom Mitarbeiter kommen

Der Impuls für eine Weiterbildung könne grundsätzlich vom Unternehmen oder vom Beschäftigten ausgehen, ergänzt Miriam Schöpp, Expertin für berufliche Weiterbildung am Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. Sie betont aber: „In diesem Thema ist Eigeninitiative der Mitarbeiter gefragt und in immer mehr Unternehmen der entscheidende Impuls, weil Weiterbildung zunehmend dezentral geplant und initiiert wird.“

Bei geförderten Fortbildungen gilt grundsätzlich: Die Maßnahme muss während der Kurzarbeit begonnen haben. Sie muss außerdem mehr als 120 Stunden dauern, das entspricht etwa einem Monat. Und es muss eine Zertifizierung sowohl für den Lehrgang als auch für den Träger vorliegen, wie Hauer erläutert.

Außerdem darf der Arbeitgeber nicht aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen zur Durchführung der Weiterbildung verpflichtet sein. Ebenfalls wichtig: Die Weiterbildung muss das Fachwissen des Mitarbeiters sinnvoll ergänzen. Alternativ sei eine Förderung möglich, wenn die Weiterbildung auf ein sogenanntes Fortbildungsziel vorbereitet, das im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz festgelegt ist.

In Datenbanken findet man passende Angebote

Doch wie findet man den passenden Kurs? Welche Weiterbildungen kommen infrage? Einen Wegweiser und Tipps, wie man ein geeignetes Bildungsangebot findet, enthält das Merkblatt „Förderung der beruflichen Weiterbildung“, erklärt Hauer. Interessierte erhalten das Merkblatt im Netz oder bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) vor Ort.

In der Aus- und Weiterbildungsdatenbank „Kursnet“ der BA im Internet lässt sich unter einer Stichwortsuche mit den Zusatzangaben Teilzeit oder Vollzeit, E-Learning und weiteren Begriffen nach einem passenden Angebot suchen. Auch die Bildungsträger selbst informieren umfassend über zugelassene Bildungsmaßnahmen. Was sinnvoll ist, sei sehr individuell und sollte in einem Beratungsgespräch ermittelt werden. „Viele Anbieter haben der Lage entsprechend E-Learning-Module im Programm, so Schöpp.

Unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst die Bundesagentur für Arbeit zertifizierte Weiterbildungsmaßnahmen. Eine Rolle spielt dabei etwa die Betriebsgröße. Bei Unternehmen mit bis zu neun Beschäftigten übernimmt die BA die Kosten zu 100 Prozent, bei einem Betrieb mit bis zu 249 Beschäftigten zu 50 Prozent. Zudem können Arbeitgeber laut Bundesarbeitsministerium für den jeweiligen Kalendermonat 50 Prozent der von ihnen alleine zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung für die Beschäftigten in Kurzarbeit erstattet bekommen. dpa

Amelie Breitenhuber

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false