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Um fossile Energien zu verteuern und klimaschonende Alternativen voranzubringen, gibt es ab 2021 einen nationalen CO2-Preis für die Bereiche Verkehr und Heizen.

© dpa/Sven Hoppe

Was wird teurer, was billiger?: Das ändert sich 2021 für Sie – ein Überblick

Ältere Menschen mit kleiner Rente bekommen einen Zuschlag. Die meisten Bürger müssen keinen Soli mehr zahlen. Sprit und Kfz-Steuer werden teurer.

Wohl selten haben die Bundesbürger einen Jahreswechsel so sehr herbeigesehnt wie dieses Jahr. 80 Prozent wünschen sich vor allem eines: eine Rückkehr zum normalen Alltag, 77 Prozent hoffen auf Gesundheit für sich und ihre Liebsten. Das hat eine aktuelle Umfrage unter 2300 Menschen ergeben.

Der Wunsch nach mehr Geld taucht in der Liste nicht auf. Das ist auch gut so. Denn für viele Verbraucher könnte das neue Jahr teurer werden als das alte – unabhängig davon, was die Coronakrise mit der Wirtschaft macht Mindestlohn, Kindergeld, Steuern - die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel für Sie im Überblick:

GRUNDRENTE: Rund 1,3 Millionen Menschen mit kleiner Rente bekommen einen Aufschlag. Es profitieren diejenigen, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit aufweisen können. Ihre Lebensleistung soll anerkannt, der Gang zum Sozialamt erspart werden. Im Schnitt gibt es einen Zuschlag von 75 Euro. Die Grundrente startete zwar offiziell zum 1. Januar, die Auszahlung wird sich aber wegen des hohen Verwaltungsaufwands voraussichtlich um mehrere Monate verzögern - und dann rückwirkend erfolgen.

HOMEOFFICE-PAUSCHALE: Wer in der Corona-Krise von zu Hause aus arbeitet, bekommt einen Steuerbonus. Pro Homeoffice-Tag kann man 5 Euro geltend machen, maximal aber 600 Euro im Jahr. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten. Daher profitieren nur diejenigen Steuerzahler davon, die über die ohnehin geltende Werbungskostenpauschale von 1000 Euro kommen.

CO2-PREIS: Um fossile Energien zu verteuern und klimaschonende Alternativen voranzubringen, gibt es nun einen nationalen CO2-Preis für Verkehr und Heizen. Pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Diesel und Benzin, Heizöl und Erdgas entsteht, müssen verkaufende Unternehmen wie Raffinerien zunächst 25 Euro zahlen. Der Preis wird an die Kunden weitergegeben, nach Angaben der Bundesregierung steigt der Literpreis bei Benzin um 7 Cent, bei Diesel und Heizöl um 7,9 Cent, Erdgas wird um 0,6 Cent pro Kilowattstunde teurer. Dafür sollen Bürger anderswo entlastet werden - so wird etwa die Ökostrom-Umlage, die Bürger mit dem Strompreis zahlen, aus Steuermitteln gesenkt.

CO2-KOMPONENTE BEIM WOHNGELD: Damit Menschen mit geringen Einkommen durch die CO2-Bepreisung nicht belastet werden, gibt es nun die sogenannte CO2-Komponente beim Wohngeld. Die zu erwartenden Mehrkosten beim Heizen sollen durch einen Zuschlag ausgeglichen werden. Dessen Höhe richtet sich nach der Haushaltsgröße und dem Einkommen des Haushaltes.

[Alle aktuellen Entwicklungen in Folge der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier in unserem Newsblog. Über die Entwicklungen speziell in Berlin halten wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden.]

SOLI-ABBAU: Für fast alle Bürger fällt der Solidaritätszuschlag weg. Weiter zahlen müssen ihn die zehn Prozent mit den höchsten Einkommen.

MEHRWERTSTEUER: Seit dem Jahreswechsel gilt wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf die meisten Güter und 7 Prozent auf Waren des täglichen Bedarfs. Die Bundesregierung hatte die Steuer wegen der Corona-Pandemie für ein halbes Jahr gesenkt, damit die Menschen trotz der unsicheren Zeit weiter Geld ausgeben und die Konjunktur stützen.

Zu Neujahr steigt der Mindestlohn. Doch lauter wird der Streit darüber, ob das reicht.
Zu Neujahr steigt der Mindestlohn. Doch lauter wird der Streit darüber, ob das reicht.

© dpa/Christophe Gateau

GRUNDSICHERUNG: Die Hartz-IV-Regelsätze sind leicht gestiegen. Ein alleinstehender Erwachsener bekommt jetzt 446 Euro im Monat - 14 Euro mehr als zuvor. Der Satz für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren ist um 45 Euro auf 373 Euro gestiegen, der für Kinder bis fünf Jahre um 33 auf dann 283 Euro. Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren ist mit monatlich 309 Euro ein Plus von einem Euro vorgesehen.

MINDESTLOHN: Der gesetzliche Mindestlohn ist leicht von 9,35 Euro pro Stunde auf 9,50 Euro pro Stunde gestiegen. Zum 1. Juli soll er dann noch einmal um weitere zehn Cent auf 9,60 Euro angehoben werden. Der neue gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobs. Das kann jedoch zu Problemen führen: Denn die 450-Euro-Grenze, bis zu der keine Sozialversicherungspflicht besteht, bleibt. Das heißt: Während Minijobber beim bisherigen Mindestlohn höchstens 48,13 Stunden im Monat arbeiten konnten, sind es jetzt nur noch 47,37 Stunden, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Ab Juli sinkt die Stundenzahl sogar auf 46,87 Stunden. Auch Auszubildende können sich im neuen Jahr auf mehr Geld freuen. Wer 2021 eine Ausbildung beginnt, erhält im ersten Ausbildungsjahr mindestens 550 Euro im Monat statt bisher 515 Euro. Ist der Arbeitgeber tarifgebunden, gelten die höheren Tarifentgelte.

KINDERGELD UND KINDERZUSCHLAG: Mit dem Jahreswechsel ist auch der staatliche Zuschuss für das erste und zweite Kind gestiegen, von 204 auf 219 Euro pro Monat. Für das dritte Kind gibt es nun 225 statt den bisherigen 210 Euro, ab dem vierten Kind 250 statt den bisherigen 235 Euro. Der steuerliche Kinderfreibetrag wurde um mehr als 500 Euro auf 8388 Euro angehoben. Einen Anstieg gibt es auch beim Kinderzuschlag, eine Leistung zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen. Der Maximalbetrag beim Kinderzuschlag wurde von 185 auf 205 Euro im Monat erhöht.

KFZ-STEUER: Für neue Autos mit hohem Spritverbrauch wurde die Kfz-Steuer angehoben. Das soll Bürger dazu bringen, sparsamere Wagen zu kaufen. Bereits zugelassene Autos sind allerdings nicht betroffen. Einer Studie zufolge wird es pro Jahr im Schnitt um 15,80 Euro teurer - bei vielen Autos ändert sich aber überhaupt nichts.

EINWEG-PLASTIK-VERBOT: Ab 3. Juli 2021 ist es in der ganzen EU eine Ordnungswidrigkeit, bestimmte Artikel aus Einwegplastik zu verkaufen - nämlich Besteck und Teller, Trinkhalme, Wattestäbchen, Luftballon-Halter, Rührstäbchen etwa für den Kaffee sowie Styroporbecher und -behälter für Essen zum Mitnehmen.

EINKOMMENSTEUER: Für alle Steuerzahler ist der Grundfreibetrag, auf den man keine Steuern zahlen muss, gestiegen. 2021 liegt er bei 9744 Euro statt bisher 9408 Euro. Die Grenze, ab der der 42-prozentige Spitzensteuersatz fällig wird, stieg leicht auf ein Jahreseinkommen von 57 919 Euro. Außerdem dürfen Alleinerziehende höhere Unterhaltsleistungen bei den Steuern abziehen.

STEUERERLEICHTERUNG FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN: Menschen mit Behinderungen können bei der Steuererklärung seit dem neuen Jahr höhere Pauschbeträge geltend machen. Durch diese Pauschalen kann man es sich in vielen Fällen sparen, etwa Fahrtkosten aufwendig einzeln nachzuweisen. Konkret gilt etwa bei einem Grad der Behinderung von 50 nun eine Pauschale von 1140 Euro, bei einem Grad von 100 sind es 2840 Euro.

ELEKTRONISCHE PATIENTENAKTE: Ab sofort sollen allen Versicherten Elektronische Patientenakten zur freiwilligen Nutzung angeboten werden. Sie sollen beispielsweise Befunde, Röntgenbilder und Medikamentenpläne speichern können. Beim Datenschutz ist zum Start eine etwas „abgespeckte“ Version vorgesehen. Patienten können festlegen, welche Daten hineinkommen und welcher Arzt sie sehen darf. Genauere Zugriffe je nach Arzt nur für einzelne Dokumente kommen aber erst 2022.

MAKLERKOSTEN: Wer eine Immobilie kauft, muss nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten übernehmen. Bisher übernimmt meist der Käufer komplett die Maklerprovision von bis zu sieben Prozent des Kaufpreises.

PERSONALAUSWEIS: Für einen neuen Personalausweis werden ab sofort statt 28,80 Euro nun 37,00 Euro fällig - zumindest für Bürger, die mindestens 24 Jahre alt sind. Sie brauchen nämlich erst nach zehn Jahren einen neuen Personalausweis. Für jüngere Antragsteller, deren Ausweis nur sechs Jahre lang gültig ist, werden 22,80 Euro fällig.

LEBENSVERSICHERUNG: Verbraucher sollen Lebensversicherungen nun besser vergleichen können. Versicherungsunternehmen müssen seit dem Jahreswechsel die sogenannten Effektivkosten nach einheitlichen Kriterien angeben. Damit können Kunden leichter erfassen, wie sich die Kosten eines Vertrags auf die Auszahlung der Lebensversicherung auswirken.

BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZEN: In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung werden im Westen bis zu einem monatlichen Einkommen von 7100 Euro (bisher 6900 Euro) Beiträge fällig, in Ostdeutschland bis 6700 Euro (bisher 6450 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung stieg auf bundeseinheitlich 4837,50 Euro monatlich. Bisher lag sie bei 4687,50 Euro.

ULTRASCHALL: Medizinisch nicht notwendiges „Babykino“ oder „Babyfernsehen“, also Ultraschall bei Ungeborenen im Mutterleib, ist nun verboten. Babys sollen so vor unnötigen Einflüssen geschützt werden.

NEUE ENERGIELABEL FÜR ELEKTROGERÄTE: Ab dem 1. März 2021 gelten für einige Elektrogeräte neue EU-Energieeffizienzlabel. Klassifizierungen wie „A++“ oder „A+++“ werden bei Geschirrspülern, Waschmaschinen, Kühl- und Gefriergeräten, Fernsehern und Monitoren wieder durch besser unterscheidbare Klassifizierungen von A bis G ersetzt. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Geräte.

KRANKENKASSENWECHSEL: Mit dem Jahreswechsel ist der Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung einfacher geworden. Beim Wechsel muss der Versicherte nur noch eine neue Krankenkasse auswählen und den Beitritt erklären. Eine schriftliche Kündigung der bisherigen Versicherung ist nur noch nötig, wenn der Versicherte das System der gesetzlichen Krankenkasse verlässt, also etwa zu einer privaten Krankenversicherung wechselt oder ins Ausland umzieht.

GESUNDHEIT: Krankschreibungen laufen ab Januar elektronisch, zumindest zum Teil. Der Arzt übermittelt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digitalisiert an die Krankenkasse, Versicherte müssen die Durchschrift des gelben Scheins also nicht mehr an die Kasse schicken.

Schon seit März 2020 müssen Kinder, die neu in einer Schule oder Kita aufgenommen werden, gegen Masern geimpft sein. Die Impfpflicht wird jetzt ausgedehnt: Bis zum 31. Juli 2021 müssen nun auch die übrigen Schul- und Kitakinder und das Personal nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft sind.

Wer eine Verschreibung für Krankengymnastik, Logo- oder Ergotherapie bekommen hat, musste die Behandlung bislang innerhalb von 14 Tagen beginnen. Ab Januar sind es 28 Tage nach Verordnungsdatum.

KAMINÖFEN: Aus für alte Kaminöfen: Vor 1995 eingebaute Öfen dürfen im neuen Jahr nur noch betrieben werden, wenn sie mit einem Feinstaubfilter nachgerüstet werden. Öfen, die zwischen 1995 und dem 21. März 2010 eingebaut wurden, müssen bis Ende 2024 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Offene Kamine sind nicht betroffen.

KREDITKARTENZAHLUNGEN: Kreditkartenzahlungen im Internet werden sicherer, aber auch etwas komplizierter. Künftig reicht es beim Bezahlen in Onlineshops mit Visa, Mastercard und Co. nicht mehr aus, neben der Kreditkartennummer die Prüfziffer von der Rückseite der Karte einzugeben. Ab dem 15. Januar 2021 müssen Zahlungen ab 250 Euro mit zwei voneinander unabhängigen Faktoren freigegeben werden, ab 15. Februar greift die „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ dann ab 150 Euro. In vollem Umfang sollen die Regeln ab Mitte März 2021 angewendet werden. (mit dpa)

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