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Die City of London ist der Finanzdistrikt der britischen Hauptstadt - und zugleich das Finanzzentrum Europas.

© dpa

Vor EuGH-Entscheid: Briten ziehen Klage wegen Bankerboni zurück

London ist der wichtigste Finanzplatz Europas. Kein Wunder, dass sich vor allem dort Widerstand gegen die Deckelung der Boni regt. Doch im letzen Moment zieht die britische Regierung ihre Klage zurück - um ihr Gesicht zu wahren.

Großbritannien zieht seine Klage gegen EU-weite Begrenzung von Bankerboni zurück. Das kündigte Finanzminister George Osborne am Donnerstagabend an. Osborne will damit sein Gesicht wahren: Zuletzt hatte sich abgezeichnet, dass die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) scheitern würde. So steht es im Schlussantrag, den der Finne Niilo Jääskinen am Donnerstag vorgelegt hatte. Im Normalfall folgen die Richter der Empfehlung des Generalanwalts.

„Die Klagen der britischen Regierung gegen die neuen EU-Finanzmarktgesetze fangen an, mich zu langweilen“, sagte der Finanzexperte der Grünen im EU-Parlament, Sven Giegold. „Der Versuch, Innenpolitik oder Interessenpolitik über den EuGH zu machen, funktioniert nicht.“

Als Konsequenz aus der Finanzkrise hatte die EU Anfang 2013 beschlossen, dass Bankerboni das Grundgehalt nicht übersteigen dürfen. Nur wenn der betroffene Mitgliedsstaat und die Aktionärsversammlung es genehmigen, dürfen die Zahlungen doppelt so hoch ausfallen.

Harter Schlag für den Finanzplatz London

Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zu Beginn dieses Jahres lagen die profitabhängigen Gehaltsbestandteile teils deutlich darüber. Dies führte zu einem, so schreibt der Generalanwalt, „Anreiz, unangemessen hohe Risiken einzugehen, um an kurzfristigen Gewinnen der Bank beteiligt zu werden, nicht aber an den Kosten ihres Scheiterns, die in den ungünstigsten Fällen vom Steuerzahler getragen wurden“. Diesen Risikofaktor im Finanzsystem soll das neue Gesetz bannen, von dem der größte europäische Finanzplatz in London naturgemäß besonders stark betroffen ist.

Die britische Regierung, die im Ministerrat der Mitgliedstaaten einst überstimmt worden war, hat dagegen Klage in Luxemburg eingereicht. Sie hat einen Eingriff in die Lohngestaltung ausgemacht, der in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten falle, und sah neben kleineren Kritikpunkten auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt. Das hat Generalanwalt Jääskinen in der Summe nicht überzeugt, für die Londoner Regierung ist es somit ein harter Rückschlag.

Fehlen einer Deckelungswirkung

Den Eingriff in das Entlohnungssystem rechtfertigt der Generalanwalt damit, dass sich „der variable Bestandteil der Vergütung unmittelbar auf das Risikoprofil der Finanzinstitute auswirkt“ und „damit die Stabilität der Finanzmärkte in der Union beeinträchtigt“. Diese zu sichern, sei sehr wohl Aufgabe der EU. Zugleich wird eingeräumt, „dass die Bestimmung der Höhe des Arbeitsentgelts unbestreitbar Sache der Mitgliedstaaten ist“. Dessen absolute Höhe aber werde nicht bestimmt, nur die Relation zwischen Boni und Festgehalt.

„Der in den Rechtsvorschriften eingeführte Satz von 100 Prozent kann an jeden beliebigen Betrag anknüpfen, den das Finanzinstitut als festes Gehalt zu zahlen bereit ist“, heißt es im Gutachten, was ein „Fehlen einer ,Deckelungswirkung’“ bedeute: „Da es keine rechtliche Begrenzung der Grundvergütung, die gezahlt werden kann, gibt, gibt es auch keine Begrenzung der Gesamthöhe.“

Grundgehälter in der Londoner City wurden angehoben

Tatsächlich haben vor allem britische Banken in den vergangenen Monaten diesen Weg gewählt. „Wir wissen, dass die Grundgehälter in der City of London zuletzt deutlich angehoben wurden“, sagt der CSU-Finanzexperte im Europaparlament, Markus Ferber. So hat beispielsweise eine Umfrage des britischen Personalberaters Morgan McKinley ergeben, dass neu eingestellte Banker im Juli dieses Jahres durchschnittlich 20 Prozent mehr Gehalt aushandeln konnten als im Vormonat.

Diese Entwicklung hatten Kritiker von Anfang an befürchtet und eine Deckelung der absoluten Gehaltshöhe für die „Bankster“ gefordert. Ein solches Gesetz – das zeigen nun die Einlassungen des Generalanwalts – wäre aber wohl tatsächlich vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert. Die höheren Grundgehälter seien „der Preis, den wir bereit waren zu zahlen“, sagt CSU-Mann Ferber: „Wir wollten vor allem das Gezocke abstellen, und höheres Grundgehalt heißt weniger Zockerei.“

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