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Modell Friedrichstraße. Auf dem 500 Meter langen Abschnitt zwischen Französischer und Leipziger Straße sind Autos tabu. Foto: Fabian Sommer/dpa

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Exklusiv

Vor allem Eltern besorgt wegen Unfällen: Bürger wünschen sich mehr autofreie Zonen

Die Mehrheit fühlt sich als Fußgänger zwar sicher, knapp die Hälfte hätte aber gerne autofreie Straßenzüge, zeigt eine Umfrage für den Tagesspiegel.

Knapp die Hälfte der Bundesbürger wünscht sich mehr Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag des Fachdienstes „Tagesspiegel Background Verkehr & Smart Mobility“.

47 Prozent aller Befragten sprechen sich dafür aus, rund 37 Prozent sind dagegen und rund 16 Prozent zeigen sich unentschieden. Was das Sicherheitsgefühl angeht, so empfinden zwei Drittel der Befragten die Situation als Fußgänger im Straßenverkehr als eher sicher. Wer Kinder hat, macht sich tendenziell größere Sorgen: Hier sind es nur knapp 63 Prozent, die sich im Verkehr sicher fühlen, bei Haushalten ohne Kinder sind es mehr als 68 Prozent.

In den Stadtverwaltungen gebe es ein großes Nachholbedürfnis, wie man mit Verbesserungen des Fußverkehrs umgeht, sagte Uta Bauer vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) „Tagesspiegel Background“. Das Feedback aus den Kommunen zeige, dass die Straßenverkehrsbehörde die bestehenden Regeln häufig „negativ“ auslege, wenn es um mehr Sicherheit für Fußgänger gehe, so Bauer.

Beispiel Zebrastreifen: Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind sie in Tempo-30-Zonen „entbehrlich“, weshalb die Behörde darauf achte, den fließenden Verkehr nicht zu behindern. Mit der Folge, dass entsprechende Anträge von Kommunen nicht genehmigt werden, obwohl dort häufig schneller gefahren wird und dadurch besonders Kinder gefährdet seien.

Neuer Rechtsrahmen für den Fußverkehr

Die StVO steht auch im Zentrum der Verbesserungsvorschläge von Nils Weiland, Referatsleiter für Strategische Verkehrsplanung in Bremen. Er leitete eine länderoffene Arbeitsgruppe zur Fußverkehrspolitik, die bis zur nächsten Verkehrsministerkonferenz Vorschläge erarbeiten soll, wie der Rechtsrahmen für den Fußverkehr novelliert werden kann.

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Bei den Zebrastreifen Abhilfe schaffen könnte aus Sicht von Bremen eine Flexibilisierung der sogenannten Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ), um diese einfacher anordnen zu können. Dies müsse auch für die Anordnung von Tempo 30 gelten, etwa für Lückenschlüsse oder auf Schulwegen.

Um zu verhindern, dass parkende Autos die Sicht behindern, sollte der Abstand vor und hinter Einmündungen vergrößert werden, auf denen nicht geparkt werden darf. Außerdem plädiert Weiland für „Begegnungszonen“ nach dem Vorbild der Schweiz und Österreichs, wo für Fahrzeuge maximal 20 Stundenkilometer gelten.

Jutta Maier

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