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Behinderte und Nicht-Behinderte werden von Versicherungen nicht gleich behandelt.

© p-a/dpa

Von Berufsunfähigkeit bis Haftpflicht: Nicht jeder versichert Menschen mit Behinderungen

Wogegen kann man sich mit welchen Behinderungen versichern - und wogegen nicht? Der Markt ist kompliziert. Ein Überblick.

„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist“, sagt das Sozialgesetzbuch. Dies zeigt dreierlei: Behinderungen sind sehr schwer zu definieren, umfassen ein breites Feld körperlicher, geistiger oder seelischer Probleme – und erfordern eigentlich ein wirkungsvolle Absicherung betroffener Menschen. Jeder zehnte Deutsche lebt mit einer Behinderung, etwa 7,5 Millionen sind schwerbehindert.  Doch gerade Menschen mit Behinderung sind in der Versicherungswirtschaft viele Türen verschlossen.

Keine Ausnahmen für Behinderte - gerade wegen des Diskriminierungsverbots

„Behinderte werden  meist von vorneherein bei allen privaten Versicherungen abgelehnt, bei denen der Gesundheitszustand eine Rolle spielt“, sagt Sebastian Tenbergen, Jurist beim Bundesverband körper- und mehrfachbehinderter Menschen (BVKM).  Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Lebensversicherung, gelegentlich auch private Rentenversicherungen erhalten behinderte Menschen also meist nicht. Das gelte jedoch nicht nur für sehr schwere Behinderungen, sondern auch für Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Depressionen oder fehlende Gliedmaßen, sagt Tenbergen. Mit erheblichen Folgen: Ein Familienvater mit Diabetes etwa kann, auch wenn er Vollzeit arbeitet und ein relativ normales Leben führt, weder sein Lebensrisiko absichern noch seine Familie. Die Versicherer arbeiteten hier meist mit Diagnoselisten, die automatisch zu einer Ablehnung führen.

Trotz Diskriminierungsverbot möglich sei dies wegen des Grundsatzes der Vertragsfreiheit und der Tatsache, dass bei Behinderten und nicht Behinderten gleiche Risiken auch nach den gleichen Grundsätzen behandelt werden, erklärt Tenbergen. Auch eine Unfallversicherung bleibt Behinderten oft verwehrt, manchmal verlangen Versicherer auch einen hohen Risikoaufschlag oder bauen Ausschlusskriterien ein. Wer etwa eine Behinderung an einem Arm hat, erhält vielleicht ein Unfallversicherung, doch mögliche Unfallfolgen für den Arm sind aus dem Leistungskatalog ausgeschlossen. Beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) heißt es, es werde stets der individuelle Einzelfall mit seinem individuellen Risiko betrachtet. Ein behinderter Mensch, der mit Sehproblemen kämpfe, habe beispielsweise nicht zwangsläufig ein höheres Todesfallrisiko – und könne eine Lebensversicherung erhalten, so GDV-Sprecher Hasso Suliak. Schweregrad und Art der Behinderung seien also entscheidend.

Die gesetzliche Versicherung nimmt jeden auf

In der gesetzlichen Versicherung hingegen spielt es keine Rolle, ob ein Mensch behindert ist oder nicht. Behinderte und Nichtbehinderte sind also mit den gleichen Leistungen gesetzlich krankenversichert, rentenversichert, pflege-  und  arbeitslosenversichert. Je nach Lebensumständen und Behinderung können sich behinderte Menschen in den gesetzlichen Kassen pflichtversichern, freiwillig versichern, oder sie sind im Rahmen einer Familienversicherung unabhängig vom Alter geschützt. Allerdings: Die gesetzliche Rente ist wegen der oft reduzierten Arbeitsbiographie behinderter Menschen oft so niedrig, dass sie im Alter häufig auf zusätzliche Grundsicherung angewiesen sind. Eine zusätzliche Absicherung durch eine Riester-Rente mit staatlicher Förderung, die auch geringfügig beschäftigte Behinderte erhalten können, lohnt sich laut Jurist Tenbergen nur dann, wenn der behinderte Mensch im Alter voraussichtlich nicht auf finanzielle Hilfen des Staates angewiesen ist. Denn die Riester-Zahlungen werden mit öffentlichen Hilfen verrechnet.

Auch bei privaten Krankenversicherungen ist eine Gesundheitsprüfung notwendig. Allerdings müssen die privaten Versicherer hier seit einigen Jahren einen Basistarif anbieten, der auch Behinderten ohne Vorab-Check offenstehen muss.  Allerdings unterscheiden sich die Leistungen kaum von jenen in der gesetzlichen Krankenversicherung, bei etwa höheren Kosten.

Geistig Behinderte können häufig nicht haftbar gemacht werden

Behinderte und Nicht-Behinderte werden von Versicherungen nicht gleich behandelt.
Behinderte und Nicht-Behinderte werden von Versicherungen nicht gleich behandelt.

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Während Menschen mit körperlichen und seelischen Behinderungen meist keine Einschränkungen bei Sachversicherungen wie Haftpflicht, Hausrat oder Kasko zu erwarten haben, schauen die Versicherer bei geistig behinderten Menschen genauer hin. Entscheidend ist hier, ob der Behinderte geschäfts- und deliktfähig ist, also zur selbständigen und vernünftigen Willensbildung imstande. Bei leichteren geistigen Behinderungen entscheide ein medizinisches Gutachten, sagt Tenbergen. Wer nicht deliktfähig ist, kann etwa bei Haftpflichtschäden auch nicht finanziell zur Verantwortung gezogen werden, so dass der Geschädigte keinen Anspruch auf Entschädigung geltend machen kann. Allerdings können geistig behinderte Menschen, die nicht selbst geschäftsfähig sind, im Rahmen der Familienversicherung oder auch über eine amtlich bestellte Betreuungsperson ohne Altersgrenze mitversichert werden. Eine ausführliche Beratung über Aufsichtspflichten und Kleingedrucktes in den Verträgen ist zwingend notwendig, raten Verbraucherschützer. 

Wichtig ist es in jedem Fall, eine Behinderung in einem Versicherungsantrag nicht zu verschweigen, denn unvollständige Informationen können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Verlangen Versicherer Risikozuschläge, so raten Verbraucherschützer dazu, nach anderen Unternehmen ohne Zusatzkosten zu suchen. Der Bund der Versicherten empfiehlt allen Betroffenen auch,  sich nicht auf eigene Faust auf die Suche nach einem Lebensversicherer oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu machen und dabei womöglich verschiedene Unternehmen der Reihe nach anzuschreiben. Mehr Chancen auf Erfolg böten anonymisierte, parallele  Voranfragen bei mehreren Versicherern durch einen Berater oder Makler, sagt Bund-Sprecherin Bianca Boss. Denn der Kunde werde im Antrag gefragt, ob er bereits bei einem anderen Versicherer abgelehnt worden sei, was meist zu einem weiteren „Nein“ führe. Die meisten Versicherer, weiß Boss, „wollen den Anteil behinderter Menschen insgesamt möglichst gering halten“.

Spezielle Angebote

Angebote speziell für behinderte Menschen bietet etwa der „Versicherer im Raum der Kirchen“ Bruderhilfe-Pax-Familienfürsorge. Das Unternehmen hat unter anderem eine private Rentenversicherung im Angebot, die ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden kann, Flexibilität beim Rentenbeginn und bei der Auszahlung gestattet und eine Hinterbliebenenrente umfasst. Voraussetzung ist, dass der behinderte Mensch in der Sparphase drei Stunden pro Tag arbeiten kann, ob in regulären Berufen oder in Einrichtungen für Behinderte. Eine kleine Absicherung für Hinterbliebene bietet auch die Sterbegeldversicherung für Behinderte, die ab dem vierten Versicherungsjahr maximal 12 500 Euro ausschüttet. Auch der Detmolder Versicherungsmakler Ecclesia, ein Gemeinschaftsunternehmen der katholischen Caritas und der Evangelischen Kirche, hat sich auf behinderte Menschen spezialisiert.    

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