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In der Coronakrise noch stärker belastet: pflegende Angehörige.

© Jens Wolf / dpa

Exklusiv

“Viele Unterstützungsangebote weggebrochen“: Grüne fordern Corona-Hilfen für pflegende Angehörige

In der Coronakrise sind viele Hilfsleistungen für pflegende Angehörige weggebrochen. Aus Grünen-Sicht braucht es dafür einen finanziellen Ausgleich.

Die Grünen im Bundestag fordern angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie mehr finanzielle Hilfe für pflegende Angehörige. „Solange Unterstützungsangebote weggebrochen bleiben, braucht es ein Corona-Pflegegeld, das für einen verlässlichen finanziellen Ausgleich sorgt“, sagte Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt dem Tagesspiegel Background Gesundheit & E-Health. Zudem müssten die zuhause Pflegenden Anspruch auf genügend Schutzausrüstung, regelmäßige Coronatests und auch Zugriff auf kommunale Notbetreuungsangebote erhalten.

Anlass für den Vorstoß ist das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG), das in dieser Woche vom Bundestag beschlossen werden soll. Die Bundesregierung plant darin, die ambulante Pflege neu zu regeln. Allerdings lasse sie dabei eine große Gruppe, nämlich fünf Millionen pflegende Angehörige, „erneut im Regen stehen“, kritisieren die Grünen – und das obwohl die Corona-Pandemie noch lange nicht überstanden sei. 

75 Prozent der Pflegebedürftigen würden zuhause von Angehörigen, Nachbarn oder Freunden versorgt, betonte Göring-Eckardt. Diese müssten sich „mancherorts seit Monaten aufgrund ausbleibender Tagespflege oder geschlossener Pflegedienste Arme und Beine ausreißen“. Und dieser „permanente Ausnahmezustand“ dürfe „nicht als deren Privatproblem abgestempelt werden“.

„Eine Frage der sozialen Gerechtigkeit“

Pflegende Angehörige in der Coronakrise zu entlasten, sei eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, findet auch Kordula Schulz-Asche, die Fraktionssprecherin für Alten- und Pflegepolitik. Bei akuten Versorgungsengpässen beispielsweise bräuchten sie schnelle und unbürokratische Hilfe. „Deswegen schlagen wir eine kommunal betriebene Notfall-Hotline und ein zentrales, digitales Register mit Notbetreuungseinrichtungen vor.“ Außerdem sollten Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege „schnellstmöglich wieder den Betrieb aufnehmen“.

Ein weiterer Kernpunkt des Antrags ist eine Lohnersatz-Zahlung für pflegende Angehörige von bis zu sechs Wochen, „wenn bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite keine Betreuungsmöglichkeit, wie in der Tagespflege, verfügbar ist“. Es gehe hier darum, „eine analoge Regelung wie für Eltern zu schaffen, deren Kindern aufgrund von Auswirkungen der Coronakrise keine Betreuungsmöglichkeit ermöglicht werden kann“, heißt es in dem Papier. Und in „besonderen Belastungssituationen“ sollten sie Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 20 Tage erhalten. 

Hinzu käme nach dem Willen der Grünen eine dreimonatige „PflegeZeit Plus“. Dadurch erhielten pflegende Angehörige Anspruch auf eine Lohnersatzleistung, „die wie das Elterngeld berechnet und aus Steuermitteln finanziert wird“. Anspruchsberechtigt wären aber nicht nur Verwandte, sondern auch Freunde oder Nachbarn des Pflegebedürftigen – und nicht nur alle Erwerbstätigen im Angestelltenverhältnis unabhängig von der Betriebsgröße, sondern auch Selbständige. Diese PflegeZeit Plus müsste – wie die derzeitige Pflegezeit – zehn Arbeitstage im Voraus angekündigt werden, heißt es in dem Antrag. Und sie sollte auch unter zwei Personen, die sich um eine Person kümmern, aufgeteilt werden können.

Bislang gibt es nur wenig Entlastung

Des Weiteren gelte es, die „Verhinderungspflege zu flexibilisieren“. Die Grünen wünschen sich hier etwa, dass sich der dafür vorgesehene Leistungsbetrag bei nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege um bis zu 1.612 Euro erhöht. Für die Pflegebedürftigen gäbe es dann bis zu 3.224 Euro pro Kalenderjahr. Gleichzeitig müsse der Entlastungsbetrag auf 250 Euro erhöht und dessen Bindung an fest vorgegebene Leistungserbringer aufgehoben werden, so die Forderung. Und auch die Pflegehilfsmittelpauschale müsse von aktuell 40 auf 80 Euro angehoben werden – und zwar „mindestens für die Dauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“.

Bisher sieht die Bundesregierung im „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung in einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ nur vereinzelte Maßnahmen vor, um pflegende Angehörige zu entlasten. Dazu gehören etwa eine flexiblere Handhabung des Entlastungsbetrages aus der Pflegeversicherung oder dass bei einem durch das Coronavirus verursachten Versorgungsengpass Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz für bis zu zehn Tage gewährt werden kann. Das reiche aber nicht aus, meinen die Grünen.

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