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Zu nah an der Wirtschaft? Julia Klöckner steht in der Kritik, weil viele ihrer Reformen auf Freiwilligkeit von Bauern und Ernährungsindustrie basieren.

© picture alliance/dpa

Video mit Nestlé-Chef: Medienanstalt spricht Klöckner vom Vorwurf der Schleichwerbung frei

Die Aufsicht hat keine Bedenken gegen das umstrittene Video, in dem die Ministerin mit Nestlé-Chef Boersch auftritt. Handlungsbedarf sieht sie trotzdem.

Entlastung für Agrarministerin Julia Klöckner: Das umstrittene Video, das die CDU-Politikerin mit dem Chef der deutschen Nestlé-Tochter, Marc-Aurel Boersch, Anfang Juni veröffentlicht hat, ist keine Schleichwerbung. Das hat die Medienanstalt Berlin-Brandenburg am Dienstag entschieden.

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Klöckner hatte über den Kanal ihres Ministeriums ein Video mit dem Chef des Lebensmittelmultis getwittert. Darin hatte der Nestlé-Chef Werbung für sein Unternehmen gemacht und behauptet, Nestlé habe in vielen seiner Fertigprodukte Zucker, Fett und Salz kräftig reduziert. Klöckner hält das für einen Beweis ihrer Strategie, Hersteller nicht per Gesetz zu gesünderen Rezepturen zu zwingen, sondern auf Selbstverpflichtungen der Wirtschaft zu setzen.

Das Video hatte einen Shitstorm im Netz und in der Politik ausgelöst. Von einem „Werbevideo“ hatte die Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt gesprochen. Youtube-Star Rezo sah das ähnlich. „Der Vorgang ist peinlich, ja bitter“, meinte auch SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach. Auch viele Kommentatoren im Netz warfen Klöckner Lobbyismus und Schleichwerbung vor.

Klöckner konterte und sprach von „Hatespeakern“ im Netz, die „durchdrehen“. „Schlichter geht es nicht“, twitterte sie, „hasserfüllt Politikern pauschal Lobby zu unterstellen, wenn sie ihre Arbeit machen und gute Ziele für die Bevölkerung erreichen“.

Rund 20 Menschen hatten sich auch bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg beschwert – wie sich jetzt zeigt, ohne Erfolg. Das Video sei keine Schleichwerbung, entschieden die Medienaufseher. Damit die Äußerungen Klöckners als Wirtschaftswerbung gelten, sei es nötig, dass sie in Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs erfolgt seien. Das sei aber nicht der Fall.

Zudem konnte die Medienanstalt keine Anhaltspunkte für eine Werbeabsicht erkennen. Das Ministerium hatte der Aufsicht versichert, dass Nestlé für das Video weder Geld gezahlt noch eine Gegenleistung versprochen habe. Auch die verfassungsrechtlichen Grenzen für eine zulässige Öffentlichkeitsarbeit seien nicht überschritten worden.

Das wäre dann der Fall gewesen, wenn der "informative Inhalt des Videos eindeutig hinter werblichen oder unterhaltenden Aussagen zurücktritt". Nach Meinung der Anstalt war das aber nicht so. Der Fall zeigt nach Meinung der Medienanstalt jedoch Handlungsbedarf. Die Landesmedienanstalten würden daher Leitlinien für die Grenzen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit des Staates entwickeln.

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