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Mit Mundschutz in Mailand: Touristen in der Galleria Vittorio Emanuele II.

© dpa/Claudio Furlan

Versicherungen, Stornierungen, Umbuchungen: Kann ich trotz Coronavirus jetzt eine Urlaubsreise buchen?

Pauschalreisen sind im Moment billig. Aber was ist mit dem Virus? Viele Reiseveranstalter kommen ihren Kunden entgegen. Versicherungen helfen nur selten.

Für den Sommerurlaub wäre jetzt die Zeit der Schnäppchen. Wer früh bucht, wird von den Reiseveranstaltern nämlich mit Rabatten belohnt. Bis zu 40 Prozent sind es, wenn man sich schon im Januar für das Sommerreiseziel entscheidet, doch auch im März kann man noch ordentlich Geld sparen. Die Rewe-Tochter DER Tour etwa bietet Frühbuchern Rabatte für Reisen nach Griechenland oder nach Italien von bis zu 20 Prozent an.

Doch kann man solche Angebote in Zeiten des Coronavirus wirklich annehmen, und was passiert, wenn das Virus die jetzt gebuchte Reise später zunichte macht?

Für die Reisebranche sind solche Sorgen Gift. Der Deutsche Reiseverband spricht von einem „herausfordernden Jahr“. Die Tourismuswirtschaft forderte am Dienstag ein Konjunkturpaket für die drei Millionen Mitarbeiter.

Dabei war der Januar bei Europas größtem Reiseveranstalter, der Tui, noch ganz gut. „Das Sommergeschäft ist mit einem guten Buchungsauftakt gestartet“, sagt Tui-Sprecherin Anja Braun. Doch im Januar war das Virus noch in China und damit ganz weit weg, jetzt ist es da.

Und viele Menschen trauen sich nicht, schon jetzt ihren Urlaub zu buchen. "Derzeit sehen wir eine gewisse Buchungszurückhaltung, speziell für asiatische Reiseziele und für Norditalien", heißt es etwa bei DER Touristik.

Hohe Stornokosten drohen

Denn wer eine Pauschalreise gebucht hat, sie aber aus Angst vor Ansteckung nicht antreten will, bleibt auf seinen Stornokosten sitzen. Die sind umso höher, je kurzfristiger man von der Reise zurücktritt.

Passagiere mit Mundschutz gehen durch den Flughafen Incheon im südkoreanischen Seoul.
Passagiere mit Mundschutz gehen durch den Flughafen Incheon im südkoreanischen Seoul.

© dpa

Nur wenn es eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amts gibt, kann man hundertprozentig sicher sein, dass die Veranstalter keine Stornokosten berechnen. Eine solche Warnung gibt es bisher aber nur für die chinesische Coronavirus-Kernzone, die Republik Hubei. Vor Italienreisen wird dagegen bislang offiziell nicht gewarnt, auch nicht vor Reisen in den besonders betroffenen Norden.

Reiseveranstalter bieten kostenlose Umbuchungen oder Stornierungen

Damit die Bundesbürger trotz der Verunsicherung buchen, greifen die Reiseveranstalter jetzt zu einem ungewöhnlichen Schritt: Sie bieten Menschen, die in diesen Tagen buchen, die Möglichkeit, später kostenlos umzubuchen oder ihre Reise zu stornieren, falls sie ihren Urlaub wegen des Coronavirus nicht antreten wollen.

Bei der Tui betrifft das alle Neubuchungen vom 29. Februar bis einschließlich 18. April. Wer in dieser Zeit eine Reise bucht oder bereits gebucht hat, kann bis 14 Tage vor der Abreise aussteigen, falls sich die Situation im Urlaubsland durch das Coronavirus verschärft. Das Angebot gilt für Reisen von Tui und Alltours, die kostenlose Stornofrist endet – bislang – am 30. April.

Den Kunden „Sicherheit beim Buchen geben“

Ähnliches bietet der Duisburger Reiseveranstalter Schauinsland seinen Kunden. Wer bis zum 31. März eine Pauschalreise oder auch nur ein Hotelzimmer bucht, kann ebenfalls bis 14 Tage vor der Abreise kostenfrei stornieren. Das kostenlose Storno soll bis zum 15. April möglich sein.

FTI erlaubt Kunden, die in der Zeit vom 1. März bis zum 18. April eine Reise buchen, eine Stornierung ohne Stornokosten bis zum 30. April. Das gilt nicht nur für FTI-Angebote, sondern auch für „5vorFlug“ und „BigXtra“.

Die Rewe-Touristiktochter DER Touristik hatte bereits Anfang der vergangenen Woche gelockerte Storno- und Umbuchungsangebote für Reisen nach Asien beschlossen.

Wo sind die Touristen: In Venedig bleiben viele Gondeln leer.
Wo sind die Touristen: In Venedig bleiben viele Gondeln leer.

© dpa/Francisco Seco

Man wolle den Kunden „die Sicherheit beim Buchen geben“, betont Marek Andryszak, Chef von Tui Deutschland. Denn tatsächlich sind Pauschalreisende mit solchen Angeboten besser geschützt als Touristen, die auf eigene Faust unterwegs sind.

„Ein Einzelreisender kann auch dann nicht kostenlos stornieren oder umbuchen, wenn sein Reiseziel direkt vom Coronavirus betroffen ist“, warnt der Berliner Reiserechtsanwalt Roosbeh Karimi.

Was bringen Reiseversicherungen?

Kein Wunder, dass manch einer über eine Reiseversicherung nachdenkt, um sich zu schützen. Eine Auslandsreisekrankenversicherung etwa würde auch einen Rücktransport nach Deutschland bezahlen, wenn man am Urlaubsort – etwa am Virus – erkrankt. Verbraucherschützer halten einen solchen Schutz für absolut sinnvoll.

Doch wenn es um die Kosten einer Reise geht, hilft die Krankenversicherung nicht weiter.

Hier bräuchten Reisende eine Reiserücktritts- oder abbruchversicherung, um nicht auf den Stornokosten sitzen zu bleiben. Das Problem: Angst vor Ansteckung reicht als Rücktrittsgrund nicht aus. „Wer eine Reise nach Italien bereits gebucht hat oder aktuell dort unterwegs ist und die Reise rein aus Angst vor der Lungenkrankheit stornieren beziehungsweise abbrechen möchte, riskiert auf den Folgekosten sitzen zu bleiben“, betont Bianca Boss vom Bund der Versicherten.

Man braucht persönliche Gründe, die eine Reise verhindern

Eine Reiserücktrittsversicherung springt ein, wenn der Reisende die Reise aus persönlichen Gründen nicht antreten kann oder abbrechen muss. Das können ein Brand oder Wasserrohrbruch im Haus sein oder ein plötzlicher neuer Job, meist sind es aber Krankheiten, die Reisen verhindert. Bescheinigt der Arzt Reiseunfähigkeit, ist das ein Fall für die Versicherung.

Köche tragen einen Mundschutz, während sie Knödel in einem Restaurant in Tokio zubereiten.
Köche tragen einen Mundschutz, während sie Knödel in einem Restaurant in Tokio zubereiten.

© dpa/Jae C. Hong

Insofern könnte die Versicherung auch in Zeiten des Coronavirus helfen. Besteht ein ärztlicher begründeter Verdacht einer Infektion, muss die Reiserücktrittsversicherung zahlen, weiß Rechtsanwalt Karimi. Allerdings sei es wichtig, dass der Reisende „schnellstmöglich“ den Arzt aufsucht und bestenfalls vor der Stornierung Kontakt mit dem Versicherer aufnimmt. Fallen jedoch Krankheitssymptome und Reisebeginn zusammen, dürfte letzteres nicht mehr funktionieren.

Komplizierter ist es, wenn man in Quarantäne steckt, ohne selbst erkrankt zu sein. „Die Versicherungsbranche hat eine kulante Handhabung zugesagt“, betont Karimi. Allerdings bleibe abzuwarten, ob man sich darauf verlassen könne.

Was passiert, wenn man am Urlaubsort erkrankt?

Erkrankt man dagegen am Urlaubsort, ist die Rechtslage klar: In diesem Fall muss der Reiseveranstalter weiterhin die Unterkunft bezahlen, egal, wie lange das nötig ist. Die Kosten für die medizinische Behandlung trägt die Auslandsreiseversicherung.

Wer sich krank meldet, ohne krank zu sein. und einen Arzt findet, der die Reiseunfähigkeit bescheinigt, begeht Versicherungsbetrug. Manch einem scheint das nicht ganz klar zu sein. Das gilt etwa für ein Ehepaar, das eine Pauschalreise gebucht hatte, dann aber wegen vermeintlicher Krankheit zurückgetreten war. Was sie verriet: Urlaubs- und Essensfotos, die die angeblich Kranken im Internet gepostet hatten.

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