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Bauen in Berlin. Zu viel Regulierung bremst Investitionen.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Urteil zur Mietpreisbremse: Wohnraum ist kein Eigentum wie jedes andere

Die Mietpreisbremse ist verfassungskonform. Der Beschluss ermuntert die Politik, weiter zu regulieren. Aber mit Bedacht. Ein Kommentar.

Wie war das noch gleich mit dem Eigentum? Es verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Der in der Praxis oft vernachlässigte Satz aus dem Grundgesetz hat angesichts der Mietensteigerung in deutschen Großstädten eine ganz reale Dimension gewonnen: Das Land Berlin setzt auf einen regionalen Mietendeckel, bundesweit sollen die Eigentümer zumindest durch die Mietpreisbremse in die Pflicht genommen werden.

Die hat jetzt das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Die Höchstgrenzen verstoßen weder gegen die grundgesetzliche Eigentumsgarantie noch die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz. Eigentum an Wohnraum verpflichtet damit etwas stärker als anderes Eigentum.

Daran ist wenig zu kritisieren. Die Bundesrepublik ist eine Mietergesellschaft, Berlin ist eine Mieterstadt. Es gibt ein soziales Mietrecht, das die schwächere Vertragspartei schützen soll. Das Geschäft mit dem Wohnraum ist bis in die Kellerwinkel durchreguliert.

Damit muss sich seit jeher jeder befassen, der es betreiben will. Insofern war und ist es es konsequent, angesichts der Preistreiberei weiter zu regulieren. Dass Stadtteile nicht zu Luxusquartieren werden, dass auch Schlechterverdiener eine Gelegenheit haben sollen, in ihrem Kiez zu bleiben, ist ein legitimes politisches Anliegen. Die Verfassungsrichter haben dies in erfreulicher Deutlichkeit klargestellt. Eine Politik, die diesen Weg weiter beschreiten will, darf sich ermuntert fühlen.

Die Politik hat Augenmaß bewiesen

Die Frage ist nur, wohin er führen soll. Denn auch dies geht aus dem Karlsruher Beschluss hervor: Deckel oder Bremsen sind stets daran zu messen, ob sie einen fairen Ausgleich der widerstreitenden Interessen darstellen. Ohne Vermieter gibt es keine Mieterstadt. Jeder Eingriff in das Eigentum muss deshalb verhältnismäßig sein.

Umgekehrt bedeutet dies nicht, dass die Politik erst andere Mittel ausschöpfen muss, bevor sie neue Grenzen steckt. So unmittelbar wirksam wie Preisbindungen können andere Maßnahmen kaum sein.

Bisher hat die Politik Augenmaß bewiesen, insbesondere, indem sie auf Besonderheiten der regionalen Wohnungsmärkte Rücksicht nimmt. Von den Landesregierungen wird verlangt, die Festlegung von Obergrenzen genau zu begründen. Scheitert sie dabei, können Betroffene klagen. Schon dies schafft Druck, es nicht zu überziehen.

Trotzdem bleibt es dabei, Regulierung ist nur eine Maßnahme, aber sie bietet keine Lösung. Und sie hat negative Effekte. Kleine Vermieter, die sich durch die Vorschriften nicht mehr durchkämpfen mögen, werden aus dem Markt verdrängt. Anreize fürs Neubauen sinken. Zu all dem sagen die Richter wenig. Das muss die Politik selbst wissen.

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