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"Datenkrake" Facebook: Verstößt der US-Konzern in Europa gegen Datenschutzregeln?

© dpa/Armin Weigel

Urteil des Europäischen Gerichtshof: Keine Sammelklagen gegen Facebook möglich

Der österreichische Datenschutz-Aktivist Schrems kann gegen Facebook klagen - aber nur allein. Seine eingereichte Sammelklage ist nach EU-Recht nicht zulässig.

EU-Recht ermöglicht keine national gebündelten Sammelklagen gegen Facebook. Nutzer-Klagen im jeweiligen Heimatland sind nur individuell zulässig, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Demnach kann auch der österreichische Datenschutz-Aktivist Maximilian Schrems als Verbraucher in Österreich klagen, obwohl er sich auch beruflich mit dem Datenschutz bei Facebook beschäftigt. (Az: C-498/16)

Schrems hatte in Österreich eine Sammelklage gegen Facebook Ireland wegen angeblicher Verstöße gegen österreichische, irische und europäische Datenschutzregeln eingereicht. Er fordert die Feststellung, dass bestimmte Vertragsklauseln von Facebook unwirksam sind. Zudem verlangt er für sich und weitere Nutzer die Unterlassung der Verwendung von Daten und Schadenersatz. Facebook meint, Schrems könne nur am Firmensitz in Irland klagen.

Er fordert den Internet-Riesen heraus: Der österreichische Datenschützer Maximilian Schrems legt sich gerichtlich mit Facebook an.
Er fordert den Internet-Riesen heraus: Der österreichische Datenschützer Maximilian Schrems legt sich gerichtlich mit Facebook an.

© Matthias Röder/dpa

Der EuGH entschied, dass Schrems den "Verbrauchergerichtsstand" an seinem österreichischen Wohnort in Anspruch nehmen könne. Seine Verbrauchereigenschaft gehe nicht dadurch verloren, dass er sich auch beruflich mit dem Datenschutz bei Facebook beschäftigt und hierzu Vorträge hält und Bücher publiziert. Den Verbrauchergerichtsstand könnten Verbraucher aber nur persönlich nutzen. Ansprüche anderer Facebook-Nutzer könne Schrems daher nicht geltend machen. (AFP)

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