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AirBnB ist bei Touristen beliebt, von Städten aber unerwünscht.

© dpa/ Jens Kalaene

Unterkunftsvermittler: Airbnb muss Daten von Vermietern in München preisgeben

Bisher hat Airbnb kaum Daten von Nutzern an Behörden weitergegeben. In München zwingt ein Gericht den Wohnungsvermittler nun in bestimmten Fällen dazu.

Der Online-Unterkunftsvermittler Airbnb muss der Stadt München die Namen und Adressen von Anbietern illegal genutzter Ferienwohnungen preisgeben. Wie das Verwaltungsgericht München am Donnerstag mitteilte, haben die Richter am Vortag eine Klage des US-Unternehmens gegen eine entsprechende Anordnung der Stadt abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Behörden der bayerischen Landeshauptstadt können somit die Daten aller privaten Unterkünfte bei Airbnb anfordern, die länger als acht Wochen im Zeitraum von Januar 2017 bis einschließlich Juli 2018 als Ferienwohnung angeboten worden sind. Private Wohnungen, die mehr als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung angeboten werden, gelten als zweckentfremdet - die Anbieter begehen eine Ordnungswidrigkeit.

Airbnb bedauerte das Urteil und kündigte an, weitere Schritte prüfen zu wollen.

Auch in Berlin drohen Nutzern von Airbnb Konsequenzen, wenn sie ihre Wohnung über Airbnb oder andere Plattformen vermieten wollen. Seit dem 1. August schreibt das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz den meisten Gastgebern eine Registriernummer vor. Allerdings halten sich einer Recherche des rbb zufolge 90 Prozent der betroffenen Airbnb-Nutzer nicht daran. Dabei drohen den Gastgebern dafür Strafen bis 500.000 Euro. Die Behörden ahnden die Verstöße bisher jedoch nur selten, weil sie nicht an die illegalen Anbieter herankommen: Airbnb gibt in Berlin bislang kaum Daten seiner Kunden heraus. (Tsp, dpa)

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