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© Arno Burgi/dpa

Umsatzsteuerbetrug: Amazon und Ebay sollen haften

Die deutschen Länderfinanzminister wollen verstärkt gegen Umsatzsteuerbetrug durch Händler auf Online-Plattformen vorgehen.

Betreiber von Online-Plattformen müssen wohl bald genauer hinschauen, wen sie auf ihre digitalen Marktplätze lassen. Denn die Finanzminister der Bundesländer haben am Donnerstag beschlossen, stärker gegen Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel vorzugehen. Offenkundig hat das Umgehen der Steuer Dimensionen angenommen, die mehr als nur Kontrollen erfordern. „Steuerausfälle geschätzt im hohen dreistelligen Millionenbereich“, konstatiert die baden-württembergische Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) und nennt „Wettbewerbsnachteile für die ehrlichen Händler“ als weiteren Grund für den Vorstoß. Ziel sind aber nicht allein die Betrüger. Die sitzen oft im fernen Ausland und sind vom deutschen Fiskus gar nicht direkt zu greifen. Daher soll es eine Haftung von Online-Portalen geben. Diese soll greifen, wenn ein Marktplatzbetreiber die steuerliche Registrierung eines Händlers nicht nachweisen kann. Wer also andere Händler mit ihren Angeboten auf seine Website lässt, muss dafür sorgen, dass sie zumindest bei deutschen Finanzämtern registriert sind mit einer ordentlichen Steuernummer.

Nicht zuletzt Online-Riesen wie Amazon und Ebay sind im Visier, prinzipiell aber ist jeder Online-Händler, der Dritte zulässt, betroffen. Nach dem Beschluss der Finanzminister soll die Haftung auch greifen, wenn ein Finanzamt mitteilt, dass ein Händler zwar registriert ist, aber seiner Umsatzsteuerpflicht nicht nachkommt. „Betreiber können die Haftung abwenden, indem sie den Händler vom Marktplatz entfernen“, sagt Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU). Der Beschluss soll im ersten Quartal 2018 in einen Gesetzentwurf münden.

Kommt auch eine Quellensteuer?

Schäfer und Sitzmann können sich jedoch noch mehr vorstellen als eine Pflicht zur Registrierung und eine Betreiberhaftung. Sie erwägen eine Art Quellensteuer bei den Marktplatzbetreibern im Netz. Das würde bedeuten, dass diese die Steuer an die Finanzämter weiterleiten – und an die Dritthändler nur noch die Nettosumme der einzelnen Käufe überweisen.

Der Betrug scheint recht einfach zu sein. Unternehmen etwa aus China liefern Waren in die EU und lagern sie hier bei Drittfirmen. Den Versand übernehmen so genannte Fulfillment-Dienstleister, bei denen Kunden auf Online-Marktplätzen die Bestellung platzieren. Das Geld geht aber an das Unternehmen im fernen Ausland, das sich vor der Umsatzsteuerpflicht in Deutschland drückt. Bisweilen werden auf Rechnungen sogar falsche Steuernummern angegeben, um Kunden und Betreiber irrezuleiten. Es seien vor allem billige Massenprodukte, bei denen solche Betrügereien vorkommen, heißt es in den Finanzministerien. Als Beispiele genannt werden Druckerpatronen, USB-Sticks, Elektrozubehör und Lichterketten. In solchen Fällen wird der Fiskus bisweilen nicht nur um die Umsatzsteuer geprellt – betrügerische Importeure umgehen auch die Einfuhrumsatzsteuer und den Zoll.

Mehr Pflichten

Der Handelsverband Deutschland (HDE) reagierte erfreut. „Wer in Deutschland Waren verkauft, muss dafür die korrekte Umsatzsteuer bezahlen. Das gilt auch im internationalen Online-Handel“, sagte HDE-Präsident Josef Sanktjohanser. Der Bundesverband Online-Handel schlägt weitere Maßnahmen vor. So sollten die Marktplatzbetreiber eine erweiterte Impressum-Pflicht für alle Händler (auch ausländische) einführen - „mit Angabe der Steuernummer in lateinischer Schrift“. Der Verband schlägt vor, dass das Bundesfinanzministerium eine Meldestelle zur Nennung von Steuerbetrügern einrichtet. Das wirke ähnlich wie eine Abmahnung durch Wettbewerber.

Die Grünen-Finanzpolitikerin Lisa Paus begrüßte den Vorstoß. „Es kann nicht sein, dass sich multinationale Unternehmen wie Amazon oder Ebay auch bei der Umsatzsteuer aus der Verantwortung stehlen.“

Ebay: Wir handeln korrekt

Ebay teilte mit, dass schon jetzt Händler sanktioniert würden, wenn Steuerbehörden über einen Verstoß informierten. „Wir löschen seine bei Ebay eingestellten Artikel und schließen ihn in der Regel von der weiteren Nutzung des Ebay-Marktplatzes aus“, hieß es aus dem Unternehmen. Die Überwachung der Rechtsvorschriften sei Aufgabe der zuständigen Behörden. „Ein Marktplatz wie Ebay kann eine solche Beurteilung nicht vornehmen.“ So bedeute etwa das Fehlen einer Umsatzsteueridentnummer im Angebot oder im Impressum nicht gleichzeitig, dass die Umsatzsteuer nicht abgeführt werde. „Versendet ein ausländischer Händler direkt aus dem Ausland oder von einem deutschen Warenhaus ausschließlich an deutsche Käufer, so benötigt er keine Umsatzsteueridentnummer, sondern es reicht die Steuernummer, welche wiederum nicht angegeben werden muss.“

Die EU-Kommission kündigte an, den Kampf gegen grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug zu verstärken. Steuerdaten sollen online schneller geteilt werden können. Schätzungen zufolge entgehen den öffentlichen Kassen in der EU mehr als 50 Milliarden Euro pro Jahr wegen Mehrwertsteuerbetrugs. mit dpa

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