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Die geplante Umlage für alle Gaskunden soll voraussichtlich ab dem 1. Oktober gelten.

© Patrick Pleul/dpa

Umlage gilt ab Oktober: Gas-Kunden müssen sich jährlich auf bis zu 1190 Euro mehr einstellen

Gasverbraucher werden ab Oktober für eineinhalb Jahre zur Kasse gebeten. Die genaue Höhe steht noch nicht fest. Erste Berechnungen lassen Schlimmes befürchten.

Ende August, so ist jedenfalls der Plan, können die Gasverbraucher kalkulieren: Die Höhe der neuen Gasumlage steht dann fest. Bislang hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) über den Daumen gepeilt und eine Bandbreite von 1,5 bis fünf Cent je Kilowattstunde genannt.

Im vergangenen Jahr zahlten Haushaltskunden durchschnittlich 6,68 Cent je Kilowattstunde Erdgas. Etwa die Hälfte aller Wohnungen wird hierzulande mit Gas beheizt. Die Umlage zahlen aber nicht nur Privathaushalte, sondern auch Firmen. Und Bezieher von Fernwärme: „Wie genau hier die Umlage erfolgen soll, da sind wir noch in den Berechnungen“, teilt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) mit.

Welche Kosten umgelegt werden

Auf der Grundlage des Energiesicherungsgesetzes werden die zusätzlichen Einkaufskosten ab Oktober auf alle Gasverbraucher umgelegt. Nicht zu 100 Prozent, aber immerhin zu 90 Prozent. Wenn zum Beispiel Uniper als größter Gashändler hierzulande nicht mehr genug Gas bekommt, deshalb tagesaktuell kaufen muss und für das Gas dreimal so viel zahlt, dann trägt die Gemeinschaft der Gasverbraucher davon 90 Prozent.

Für viele Verbraucher ist das eine enorme Herausforderung. Nach Berechnungen des Internetportals Check24 müsste ein Singlehaushalt mit einem Jahresverbrauch von 5000 Kilowattstunden allein für die Umlage zwischen 89 und 298 Euro im Jahr zahlen, eine Familie mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden muss mit Zusatzkosten von 357 bis 1190 Euro rechnen.

Verbraucher, die eine Preisgarantie in ihren Verträgen haben und hoffen, deshalb verschont zu werden, liegen falsch, warnt Udo Sieverding, Energieexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn diese Garantie schützt nicht vor staatlichen Umlagen oder Abgaben. „Jeder muss zahlen“, sagt der Verbraucherschützer.

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Allerdings betrifft das nur die Gaskunden. Und die leiden schon jetzt unter den hohen Preisen, wenn sie einen neuen Vertrag brauchen. Seit Juli vergangenen Jahres haben sich die Preise für einen Familienhaushalt von 1300 Euro auf 3415 Euro im Jahr erhöht. Wer mit Strom oder Öl heizt, bleibt von der Umlage verschont. Gerecht sei das nicht, findet Sieverding: „Es geht um gesamtgesellschaftliche Solidarität, Steuererhöhungen wären sinnvoller als eine Umlage.“ Er befürchtet zudem, dass im Winter immer mehr Heizlüfter in die Steckdosen gestöpselt werden und das Stromnetz belasteten.

Weniger Gas: Russland liefert weniger durch die Ostseepipeline Nord Stream 1, die Gaspreise steigen.
Weniger Gas: Russland liefert weniger durch die Ostseepipeline Nord Stream 1, die Gaspreise steigen.

© dpa/Jens Büttner

Warum nur Gaskunden zahlen sollen

Dass nur die Gasverbraucher die Umlage zahlen müssen und etwa die Haushalte mit Ölheizung nicht an der solidarischen Finanzierung der höheren Beschaffungskosten beteiligt werden, hat mehrere Gründe. Gas ist das knappste Gut unter den Energieträgern, und der hohe Preis erhöht die Sparanstrengungen. Eine Umlage, die alle betrifft, ist ein gravierender Eingriff, der verhältnismäßig und rechtssicher sein muss; die Beschränkung auf Gas trägt dem Rechnung.

Schließlich die praktische Umsetzung: Die zusätzlichen Kosten und dann entsprechend die Höhe der Umlage lassen sich relativ leicht ermitteln. Die Ferngasnetzbetreiber hierzulande – rund ein Dutzend Unternehmen – haben die Trading Hub Europe GmbH (THE) als Marktgebietsverantwortliche für den deutschen Gasmarkt gegründet.

[Lesen Sie auch: Energiepauschale im Check – wie viel Entlastungsgeld kommt unterm Strich bei mir an? (T+)]

Die THE schaut sich in diesen Tagen an, zu welchen Preisen Uniper und andere Händler das Gas börsentäglich einkaufen müssen, da sie weniger aus Russland bekommen, als vereinbart. Dann wird ausgerechnet, wie hoch die Umlage sein muss, damit 90 Prozent der zusätzlichen Beschaffungskosten von allen Verbrauchern per Umlage getragen werden. Dabei soll der gleiche Betrag pro Kilowattstunde für alle Kunden gelten, unabhängig davon, wo und wann sie ihren Vertrag abgeschlossen haben.

Belastung bleibt eineinhalb Jahre

Bis Ende September müssen die Importeure ihre Kosten noch selbst tragen, „damit auch unter diesem Gesichtspunkte eine faire Lastenverteilung erfolgt“, teilt das Wirtschaftsministerium dazu mit. Die Umlage tritt wahrscheinlich zum 1. Oktober in Kraft und soll nach aktuellem Stand anderthalb Jahre erhoben werden. Dazu erklärt das Ministerium: „Die Umlage soll zeitlich befristet gelten bis zum 30.09.2024.“ Die Zeit von April 2024 bis September ist dem administrativen Aufwand geschuldet, mit dem die Ansprüche der von den hohen Gaspreisen betroffenen Gashändler geprüft werden.

Der Bundesverband der Industrie plädiert für einen Preisdeckel, etwa über eine zeitliche Streckung der Umlage oder gestaffelte Beträge. „Sonst droht die Gasumlage die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen massiv auszuhebeln.“ Eine Umlage in Höhe von fünf Cent/Kilowattstunde würde in manchen Firmen die Gaskosten je Arbeitsplatz um gut 20.000 Euro erhöhen.

Will die Gasimporteure retten: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (links) plant eine Umlage, die alle Kunden zahlen sollen.
Will die Gasimporteure retten: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (links) plant eine Umlage, die alle Kunden zahlen sollen.

© IMAGO/HMB-Media

Der Bundesverband der Energiewirtschaft begrüßt die Umlage als eine Maßnahme zur schnellen und verlässlichen Weitergabe von Ersatzbeschaffungskosten und damit „zur Erhaltung der Liquidität der Energieversorgungsunternehmen“. Der Charme dieser Lösung liege darin, dass die Belastungen „von allen Letztverbrauchern gleichmäßig und ohne Privilegierung bestimmter Kundengruppen erhoben werden“. Das ermögliche eine transparente Berechnung der Umlage und eine faire Lastenverteilung.

Entlastungen sind nötig

Alle Gasverbraucher müssen mehr zahlen. Ob und wie die Gemeinschaft der Steuerzahler im Rahmen eines weiteren Entlastungspakets einen Teil der zusätzlichen Belastung trägt, wird sich im Herbst entscheiden. Für den 15. September hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Sozialpartner zu einer zweiten Sitzung der Konzertierten Aktion eingeladen. Der DGB forderte einen Energiepreisdeckel für Privathaushalte. Das würde heißen, dass für jeden Erwachsenen und jedes Kind ein Grundbedarf für Strom und Gas festgelegt wird.

Ramona Pop (Grüne), bis Herbst letzten Jahres Berliner Wirtschaftssenatorin und inzwischen Vorstand der Verbraucherzentralen, warnt vor einer Umverteilung zugunsten der Unternehmen durch die neue Umlage. „Die Preisweitergabe darf ausschließlich der Insolvenzvermeidung der betroffenen Unternehmen dienen, nicht dem Schutz von Boni oder Dividenden“, sagte Pop dem Tagesspiegel.

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