zum Hauptinhalt
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlichte die neue Statistik

© Sonja Wurtscheid/dpa

Trotz Konjunkturschwäche: Zahl der Arbeitslosen sinkt im Februar um 30.000

Ungünstige Wachstumsprognosen, Sorgen wegen des Coronavirus: Die Zahl der Menschen ohne Job ging dennoch auf 2,396 Millionen zurück – dank des milden Wetters.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Februar im Vergleich zum Januar um 30.000 auf 2,396 Millionen zurückgegangen. Das sind bei einer Quote von weiterhin 5,3 Prozent aber 23.000 mehr als noch vor einem Jahr, teilte die Bundesagentur für Arbeit am Freitag in Nürnberg mit. 885.000 Menschen hätten im Februar Arbeitslosengeld erhalten. Mögliche Auswirkungen durch die Folgen des Ausbruchs des neuartigen Coronavirus sind in den Februarzahlen nicht berücksichtigt.

Bundesagentur befürchtet weiteren Anstieg der Kurzarbeit

Der saisonübliche Rückgang im Februar sei vergleichsweise kräftig ausgefallen. Die Bundesagentur führt dies auch auf den milden Winter zurück. Dennoch machte die stotternde Konjunktur dem Arbeitsmarkt zu schaffen. „Am Arbeitsmarkt zeigen sich weiterhin Spuren der konjunkturellen Schwäche“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur, Detlef Scheele. Volkswirte hatten zuletzt ihre Wachstumsprognosen für die deutsche Wirtschaft noch einmal nach unten korrigiert.

Die Nürnberger Statistiker gehen von einem weiteren Anstieg bei der Kurzarbeit aus. Im Dezember betrug die Zahl der Kurzarbeiter rund 90.000, wie eine Hochrechnung ergab. Für März schätzt die Bundesagentur, dass die Zahl auf 124.000 ansteigen wird.

Damit liegt die Kurzarbeit derzeit leicht über dem Niveau der europäischen Staatsschuldenkrise in den Jahren 2012/2013, aber weiterhin deutlich unter den Zahlen aus der Finanzkrise 2008/2009, als in Deutschland mehr als 1,4 Millionen Menschen Kurzarbeitergeld in Anspruch nahmen.

Beschäftigte, deren Betriebe vom neuartigen Coronavirus betroffen sind, könnten ebenfalls Kurzarbeitergeld erhalten. „Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss grundsätzlich auf einem unabwendbaren Ereignis oder wirtschaftlichen Gründen beruhen. Dies trifft etwa dann zu, wenn Lieferungen ausbleiben und die Produktion eingeschränkt werden muss“, teilte die Bundesagentur am Freitag mit.

Ein unabwendbares Ereignis liege auch dann vor, wenn etwa wegen staatlicher Schutzmaßnahmen Betriebe geschlossen würden. Wichtig sei aber, dass die Betriebe die Kurzarbeit vorab bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigten. Erste Anfragen seien bereits eingegangen, teilte die Bundesagentur mit. Zahlreiche Betriebe in Deutschland sind bei ihrer Produktion etwa auf Lieferungen von Materialien und Komponenten aus China angewiesen. Volkswirte befürchten erhebliche Einbußen, sollte sich die Situation rund um das Virus nicht vergleichsweise rasch entspannen. (dpa)

Zur Startseite