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Jens Spahn (CDU), Bundesgesundheitsminister. Das Urteil aus Leipzig passt vielen nicht, gerade in der Union.

© Kay Nietfeld/dpa

Streit um Sterbehilfe-Urteil: Wie der Staat mit Medien Meinung macht

102 Anträge, keine Entscheidung. Die Gesundheitsbehörden versuchen, die Abgabepflicht für tödliche Medikamente zu unterlaufen - und nutzen dafür politisch nahestehende Medien.

Jetzt sind es mehr als hundert. Genau: 102 leidende Todkranke warten aktuell auf einen Bescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), um eine tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital zu erwerben. Zur Abgabe hatte das Bundesverwaltungsgericht die Bonner Behörde Anfang März 2017 verpflichtet. Das Urteil ist rechtskräftig und bricht mit einem Tabu. Niemals, so beschwören es vor allem christlich-konservative Politiker, dürfe der Staat seine Hand zur Sterbehilfe reichen.

Ein einziger Tod hieße, den Tabubruch zu vollziehen

Im Einvernehmen mit Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) lässt das BfArM die Patienten deshalb warten. Antragsteller würden um Unterlagen gebeten, die für die Bearbeitung „zwingend erforderlich“ seien. Es würden auch „externe Experten eingebunden“, teilt das Institut mit. Fünf Patienten sind darüber verstorben. Andere versuchen es mit Untätigkeitsklagen vor Gericht.

Das Gesundheitsministerium will das Gesetz ändern lassen

Auch nur einen einzigen Tod zu genehmigen, hieße, den Tabubruch zu vollziehen. Minister Spahn und das BfArM setzen auf die Politik. Den Ex-Verfassungsrichter Udo Di Fabio ließen die Behörden ein Gutachten schreiben, wonach das höchstrichterliche Urteil gegen das Grundgesetz verstoßen soll. Nach ihrem Willen sei gesetzlich klarzustellen, dass das BfArM niemals Medikamente allein zum Zweck der Selbsttötung abgeben dürfe.

Die Veröffentlichung des Rechtsgutachtens überraschte - aber nicht alle

Dafür nutzt das BfArM gezielt Medien, die dieser politischen Linie gewogen sind. So bekam die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, die das Urteil kritisiert hatte, Di Fabios Gutachten vor der überraschenden amtlichen Veröffentlichung Mitte Januar von der Hausleitung zugesteckt, um die Berichterstattung vorzubereiten; in Abstimmung mit dem damaligen Minister Hermann Gröhe (CDU), der der Zeitung exklusiv Zitate übermitteln ließ. Anfragen anderer Medien, auch des Tagesspiegels, die womöglich kritischer berichten könnten, wurden dagegen bewusst übergangen.

Informationen gab es erst nach einer Tagesspiegel-Klage

Freiwillig geben Behörden solche Hintergründe nicht preis. Erst nach einer Tagesspiegel-Klage vor dem Kölner Verwaltungsgericht rückte das Gesundheitsministerium damit heraus. Das BfArM möchte sich weiterhin nicht in die Karten schauen lassen, wie es mit dem Urteil umgeht und wie der Stand der Verfahren ist. Offenbar will man sich weiter aussuchen, welche Medien zu beteiligen sind. So ist der Streit um das Sterbehilfe- Urteil auch ein Fall, wie Staat und Politiker mit behördlichen Informationen Meinung machen.

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