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Blick in das Stasi-Archiv in Berlin.

© dpa

Stasibehörde: Was offen bleibt

Das Stasiunterlagengesetz und die Stasiunterlagenbehörde verkörpern Sonderrechte, die der zeitnahen Aufarbeitung einer Diktatur geschuldet waren – und ihre Zeit läuft ab. Das bedeutet nicht das Ende der Aufarbeitung. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Matthias Schlegel

Die einen wollten sie 1990 sofort verbrennen. Andere meinten, man müsse sie unter einer riesigen Betonhülle begraben. Die Stasiakten ein Fall für einen Sarkophag à la Tschernobyl? Es stand die Sorge dahinter, die widerliche Strahlkraft der Dokumente könnte die der DDR entkommene Gesellschaft letztlich noch vergiften – sozusagen Mielkes letzte Rache.

Bekanntlich setzten sich beim Umgang mit der grauenerregenden Hinterlassenschaft des DDR-Geheimdienstes die anderen durch. Jene, die mit dem Glasnost-Impuls der friedlichen Revolution die Akten denen zugänglich machen wollten, deren Leben darin gespiegelt wurde, heimlich und unheimlich. Vor allem die politischen Opfer des repressiven Regimes sollten eine späte Genugtuung erfahren und ihre Würde wiedererlangen.

Zweieinhalb Jahrzehnte später sind sich fast alle einig: Die Akten eines Geheimdienstes denen zugänglich zu machen, die sich darin wiederfinden, und sie nutzbar zu machen, um die Mechanismen des Totalitarismus zu veranschaulichen, war nicht nur eine historisch einzigartige Leistung, es war auch eine in vielen Teilen der Welt gewürdigte Erfolgsstory. Und die Behörde, die dies bewältigte, verdient – trotz mancher Kritik im Detail – grundsätzlich Anerkennung.

Nun hat eine Expertenkommission ihre Empfehlungen für deren Zukunft vorgelegt. So erwartbar sie waren, so bedeutsam sind sie doch auch. Denn es gehen zwei grundsätzliche Signale davon aus: Die Akten bleiben offen. Auch wenn sie bis 2021 (ursprünglich war oft von 2019 die Rede) in die verwaltungsrechtliche Zuständigkeit des Bundesarchivs überführt sind, soll ein Kompromiss zwischen Stasiunterlagengesetz und Bundesarchivgesetz gefunden werden, damit die Akten zugänglich bleiben können. Dass der Aktenbestand am jetzigen Archiv-Standort in der Normannenstraße verbleiben und das dortige Personal übernommen werden soll, ist ein größeres Zugeständnis, als zu erwarten war.

Keine Illusionen

Das andere Signal: Sowohl das Stasiunterlagengesetz als auch die Stasiunterlagenbehörde verkörpern Sonderrechte, die der zeitnahen Aufarbeitung einer überwundenen Diktatur geschuldet waren – und ihre Zeit läuft ab. Wohlgemerkt: Nicht die Aufarbeitung selbst wird mit einer Restlaufzeit versehen, sondern nur einer ihrer derzeitigen Verwaltungsapparate. Der Behörde soll eine „Stiftung Diktatur und Widerstand – Forum für Demokratie und Menschenrechte“ auf dem ehemaligen Stasigelände in der Normannenstraße folgen – ein ambitionierter Plan. Und einer, der der seit Langem gehegten Vision des Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen, Roland Jahn, von einem „Campus für Demokratie“ an diesem Ort auffällig nahe kommt.

Wer nun das Ende der Stasi-Aufarbeitung heraufdämmern sieht, liegt also ebenso falsch wie der, der von einem Bashing des Bundesbeauftragten spricht. Jahn hatte stets betont, ihm gehe es in erster Linie darum, dass die Akten offen bleiben. Über die langfristigen Perspektiven seines Jobs hat er sich wohl nie Illusionen gemacht. Dass er künftig offiziell als ein Ombudsmann der Opfer fungieren kann, dürfte ihm wichtiger sein als eine Stellung auf Lebenszeit. Beim Streit über die künftigen Gedenk- und Aufarbeitungsstrukturen wird bei den beteiligten Institutionen künftig noch so manches böse Wort die Seiten wechseln. Aber auch darüber wird die Geschichte hinweggehen.

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