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Elon Musk ist wegen eines Tweets unter Druck geraten.

© Patrick Pleul/dpa

Schlappe für Tesla-Gründer Musk: US-Richter stuft folgenschweren Tweet als „falsch und irreführend“ ein

Investoren verklagen den Tesla-Gründer wegen Kursverlusten nach der Ankündigung des Börsenrückzugs. Jetzt fällte ein Bundesrichter eine Teilentscheidung.

Ein US-Richter hat einen folgenschweren Tweet des Tesla-Gründers Elon Musk zum Rückzug seines Unternehmens von der Börse als "falsch und irreführend" eingestuft. Wie aus am Osterwochenende bei Gericht eingereichten Dokumenten hervorgeht, kam der Bundesrichter Edward Chen in einer unveröffentlichten Teilentscheidung im Verfahren zwischen dem Elektroautokonzern und Investoren zum Ergebnis, dass Musk 2018 "leichtfertig und in vollem Bewusstsein" falsche Tatsachen verbreitet habe.

Das Dokument ist Teil einer Klage der Investoren gegen Tesla und Musk wegen Wertpapierbetrugs. Sie werfen Musk vor, mit einem Twitter-Beitrag vom 7. August 2018 Kursschwankungen ausgelöst und ihnen schwere Verluste zugefügt zu haben. In diesem Tweet hatte Musk behauptet, dass er die Finanzierung "gesichert" habe, um Tesla bei einem Kurs von 420 Dollar je Aktie von der Börse zu nehmen.

Elon Musk hatte erst am Donnerstag darauf beharrt, dass seine damaligen Äußerungen stimmten. Demnach hatte er damals Gespräche mit dem saudi-arabischen Staatsfonds über einen Aufkauf aller Tesla-Aktien geführt und war zuversichtlich, dass diese Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden könnten. Eine Einigung wurde jedoch nie bekannt gegeben.

Die Investoren forderten den Richter nun auf, Musk die Wiederholung der Behauptungen zu untersagen. Die Kläger werfen Musk vor, "eine widersprüchliche und falsche" Interpretation des fraglichen Tweets zu propagieren, was die Geschworenen in einem für Mai angesetzten Gerichtsverfahren beeinflussen könnte.

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Neben der Investorenklage hatte sich Elon Musk durch den Tweet auch Ärger mit der US-Börsenaufsicht eingehandelt. Diese hatte ihn ebenfalls wegen Betrugs angeklagt. In einem Vergleich stimmte Musk schließlich zu, den Vorsitz des Verwaltungsrats von Tesla abzugeben und eine Geldstrafe von 20 Millionen Dollar zu zahlen.

Er verpflichtete sich zudem, dass Anwälte seine Tweets, die sich direkt auf das Geschäft von Tesla beziehen, vorab genehmigen müssen. Diese letzte Maßnahme focht Musk Anfang März gerichtlich an. Er sagte am Donnerstag, er habe sich zu dem Deal mit der Börsenaufsicht gezwungen gesehen, um Tesla zu retten. Musk versucht derzeit selbst, den Onlinedienst Twitter zu kaufen. (AFP)

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