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Schon 2014 leitete die EU-Kommission ein Verfahren gegen Deutschland ein, weil das Land nicht gegen Daimler vorging.

© Franziska Kraufmann/dpa

Schädliches Kühlmittel: EuGH verurteilt Deutschland wegen zu laxen Umgangs mit Daimler

Deutschland habe nicht rechtzeitig dafür gesorgt, dass ein klimaschädliches Kühlmittel entfernt werden. Die Kommission hatte 2014 ein Verfahren eingeleitet.

Deutschland ist nach einem Urteil des höchsten EU-Gerichts zu nachsichtig mit dem Autobauer Daimler umgegangen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verurteilte die Bundesrepublik am Donnerstag, weil sie nicht rechtzeitig dafür gesorgt habe, dass ein klimaschädliches Treibhausgas in Klimaanlagen von mehr als 133.000 Daimler-Fahrzeugen nicht mehr verwendet wird (Rechtssache C-668/16).

Damit gaben die Luxemburger Richter nach jahrelangem Streit in Teilen einer Klage der EU-Kommission statt, die für die Verfolgung von Verstößen gegen EU-Recht zuständig ist. Eine Strafe gibt es nicht, Deutschland muss jedoch die eigenen Gerichtskosten tragen sowie die Hälfte der Kosten der EU-Kommission. Im Zuge des Diesel-Abgasskandals werfen Umweltverbände und Verbraucherschützer der Bundesregierung immer wieder vor, zu nachsichtig mit der Autoindustrie umzugehen.

Die EU-Kommission hatte 2014 ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil es unter anderem den Einsatz des nach EU-Recht für neue Modelle verbotenen Treibhausgases R-134a in Klimaanlagen zugelassen hatte. Erst im März 2017 - also mehr als zwei Jahre nach Ablauf der Frist von zwei Monaten, die die EU-Kommission gesetzt hatte - ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt eine Umrüstung an.

Daimler hatte den Einsatz damit begründet, dass von der vorgesehenen und umweltfreundlicheren Chemikalie R-1234yf ein Sicherheitsrisiko ausgehe. Bei einem Daimler-Test im Herbst 2012 war R-1234yf in Flammen aufgegangen. Andere Hersteller sowie das Kraftfahrt-Bundesamt und die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission teilten die Bedenken nicht. Auch eine zusätzliche Risikoanalyse ergab keine Hinweise auf besondere Gefahren.

Sollte die EU-Kommission der Ansicht sein, die von Deutschland 2017 getroffenen Maßnahmen seien immer noch nicht ausreichend, kann sie den EuGH nach Angaben eines Gerichtssprechers erneut anrufen. Dann könnten auch Strafzahlungen für Deutschland fällig werden.

In einem anderen Punkt wies der EuGH eine Rüge der EU-Kommission zurück. Die Brüsseler Behörde war der Ansicht, Deutschland habe eine Typenzulassung im März 2013 unzulässigerweise auf weitere Modelle ausgeweitet. Dies betreffe etwa 660 000 Autos, die zwischen 2013 und 2016 verkauft worden seien. Der EuGH bemängelte jedoch, die EU-Kommission habe nicht genügend Belege vorgelegt. Zudem sei eine Erweiterung älterer Genehmigungen zulässig. (dpa)

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